Erbringung der Betreuung von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, sowie die wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 20/betriebsärztliche Betreuung und Arbeitssicherheit/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung der Betreuung von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit, sowie die wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von betriebsärztlicher Betreuung und Arbeitssicherheit, sowie die wiederkehrenden Prüfungen von Arbeitsmitteln in 2 Losen.
— Los 1 – Betreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit,
— Los 2 – Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln.
Betreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit
Deutschland Die geforderten Leistungen werden überwiegend an den Standorten des Auftraggebers durchgeführt.
Hier ist die Betreuung der Mitarbeiter der BwFuhrparkService GmbH nach den Anforderungen des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) an allen Standorten der BwFuhrparkService GmbH zu verstehen. Die inhaltlichen Aufgabenfelder richten sich nach den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (DGUV Vorschrift 2). In der Grundbetreuung sind demnach 0,5 Einsatzstunden pro Mitarbeiter der Verwaltung und Kraftfahrer sowie 1,5 Einsatzstunden pro Mitarbeiter, die mit Instandhaltung von Fahrzeugen betraut sind (Servicekräfte), jährlich zu erbringen. In der betriebsspezifischen Betreuung sind weitere, nach Unternehmensvorgaben aus der DGUV Vorschrift 2, zu definierende Leistungen zu erbringen.
Planung, Durchführung und Sicherstellung aller notwendigen und erforderlichen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, in enger Zusammenarbeit mit dem Referenten Koordination Arbeitsschutz des Auftraggebers, auf Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 28.2.2022 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal dreimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 28.2.2025 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst oder beendet.
Der Liefer-/Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Wiederkehrende Prüfungen von Arbeitsmitteln
Deutschland
Durchführung der Prüfungen aller prüfpflichtigen ortsfesten als auch ortsveränderlichen Arbeitsmittel (Geräte, Werkzeuge, Anlagen, Maschinen) des Auftraggebers an allen Standorten, auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und Empfehlungen der DGUV.
Der Auftraggeber erhält eine Übersicht der zu überprüfenden und überprüften Arbeitsmittel in elektronischer Form durch einen direkten Zugriff über ein Onlineportal. Die Prüfprotokolle sind im Original der Führungskraft vor Ort auszuhändigen. Zusätzlich erfolgt eine Hinterlegung im Onlineportal.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 28.2.2022 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal dreimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 28.2.2025 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst oder beendet.
Der Liefer-/Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültig je Los:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sogenannte „Eignungsleihe“), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung leiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
Unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter/der Bietergemeinschaft auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen.
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
1) Gültig je Los:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer bestehenden Versicherungspolice. Alternativ kann eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft oder eines Maklerunternehmens eingereicht werden, aus welcher hervorgeht, dass die nachfolgend benannte Deckungssumme ab der möglichen Zuschlagserteilung gewährleistet ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss folgende Deckungssumme aufweisen:
Personen- und Sachschäden pro Versicherungsjahr: 6 Mio. EUR
1) Gültig für Los 1:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Einrichtung einer Gelbfieberimpfstelle bis zu einer möglichen Zuschlagserteilung mit Angabe der Anschrift zu bestätigen.
2) Gültig für Los 2:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Bestehen eines Onlineportals für die Überwachung prüfpflichtiger Arbeitsmittel zu bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Abweichend zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich wurde die Angebotsfrist um weitere 16 Kalendertage verlängert. Die Vergabestelle ist vom 21.12.2020 bis einschließlich 1.1.2021 nicht besetzt. Hinweise und Fragen können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden. Sofern Hinweise und Fragen bei der Vergabestelle eingehen, so werden diese erst nach dem 1.1.2021 bearbeitet. In der Angebotsfrist ist dieser Zeitraum bereits zusätzlich entsprechend berücksichtigt,
— Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben,
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt,
— Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt,
— Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUDJYQ
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.