EU-weite Ausschreibung von Gebäude- und Glasreinigungsleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Gebäude- und Glasreinigungsleistungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis
Die Gesamtleitung wird in 3 Losen ausgeschrieben:
— Los 1: Gebäude- und Glasreinigung von Verwaltungsgebäuden in Gevelsberg und Hattingen,
— Los 2: Gebäude- und Glasreinigung von Verwaltungsgebäuden in Schwelm,
— Los 3: Glasreinigung von Schulgebäuden in Witten und Sprockhövel.
Gebäude- und Glasreinigung von Verwaltungsgebäuden in Gevelsberg und Hattingen
— Regelmäßige Unterhaltsreinigung (inkl. Außenglastüren),
— Sonderreinigungsleistungen bei Bedarf,
— Einmal jährliche Reinigung der Glasflächen (Fenster inkl. Fensterahmen sowie – optional – innenliegende Glastüren).
Folgende Gebäude bzw. Gebäudeteile sind jeweils zu reinigen:
— Gesundheitshaus Gevelsberg,
— KISS-Gesundheitshaus Gevelsberg,
— Kreisfeuerwehrzentrale Gevelsberg,
— Gesundheitshaus Hattingen.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.3.2026), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zu II.2.4): Option zur Reinigung von innenliegenden Glastüren.
Gebäude- und Glasreinigung von Verwaltungsgebäuden in Schwelm
— Regelmäßige Unterhaltsreinigung,
— Sonderreinigungsleistungen bei Bedarf,
— Einmal jährliche Reinigung der Glasflächen (Fenster inkl. Fensterahmen sowie – optional – innenliegende Glastüren).
Folgende Gebäude bzw. Gebäudeteile sind jeweils zu reinigen:
— Regionale Schulberatung (Wilhelmstr.),
— Arbeitgeberservice (Berlinerstr.),
— Schulverwaltung (Nordstr.).
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.3.2026), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zu II.2.4): Option zur Reinigung von innenliegenden Glastüren.
Glasreinigung von Schulgebäuden in Witten und Sprockhövel
— Einmal jährliche Reinigung der Glasflächen (Fenster inkl. Fensterahmen sowie – optional – innenliegende Glastüren) an folgenden Schulen:
— Förderschule Hiddinghausen, Sprockhövel,
— Förderschule Kämperfeld, Witten.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2026), wenn er nicht spätestens zwölf Monate vor Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Zu II.2.4): Option zur Reinigung von innenliegenden Glastüren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 3:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Unterhaltsreinigungsleistungen,
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Glasreinigungsleistungen.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Glasreinigungsleistungen.
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Unterhaltsreinigungsleistungen in öffentlichen oder privaten Verwaltungsgebäuden für insgesamt mindestens 1 500 qm zu reinigender Netto-Grundfläche. Die Referenz/-en ist/sind für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Gebäudefläche und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Die Referenz ist auch bei Angeboten zu Los 1 und Los 2 nur einmal vorzulegen,
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Glasreinigungsleistungen für insgesamt mindestens 300 qm zu reinigender (einfacher) Fensterfläche pro Jahr. Die Referenz-/en ist/sind für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen (= Flächen) und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen). Die Referenz ist auch bei Angeboten zu Los 1 und Los 2 nur einmal vorzulegen.
Los 3:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über Glasreinigungsleistungen für insgesamt mindestens 1 000 qm zu reinigender (einfacher) Fensterfläche pro Jahr. Die Referenz-/en ist/sind für die Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen (= Flächen) und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.