Rahmenvertrag für die Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Gebäuden der Stadt Essen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-485
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenallee 68
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 201 / 88-60139
Fax: +49 201 / 88-60136
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Gebäuden der Stadt Essen
Rahmenvertrag für die Wartung der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen in den Gebäuden der Stadt Essen.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen
45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Wartung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
Städt. Einrichtungen in der Stadt Essen Diverse im Stadtgebiet Essen 45127 Essen
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Essen vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungen sind nach den geltenden technischen und gesetzlichen Vorschriften regelmäßig zu warten und nach Bedarf instand zu setzen.
Die Arbeiten beziehen sich auf unterschiedliche Gebäude der Stadt Essen im Stadtgebiet Essen.
Die Vergabe ist in 22 Lose aufgeteilt.
Hierzu sind folgende Regeln zu beachten:
Es kann auf ein und auf mehrere Lose geboten werden.
Die maximale Anzahl an Losen, auf die geboten werden darf sind 22 (siehe auch Tabelle im Leistungsverzeichnis).
Bei den vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen handelt es sich um Anlagen unterschiedlicher Fabrikate
Und Baujahre.
Einzelheiten über den Arbeitsumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen gewährt sind. Die allgemein anerkannten Richtlinien, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die Leistung grundsätzlich mit seinem Betrieb zu erbringen und ist verpflichtet, hierfür nur voll ausgebildete Fachkräfte einzusetzen.
Mit Abschluss des Vertrages besteht darüber hinaus auch die Verpflichtung, alle im Zusammenhang mit der
Betriebsfähigkeit der Anlagen notwendigen Arbeiten durchzuführen, auch wenn sie nicht Bestandteil des Vertrages sind. Solche Leistungen werden jeweils nach Bedarf beauftragt und separat abgerechnet.
Die Laufzeit und die Bedingungen des Vertrages sind der Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Betriebsabläufe in den Gebäuden sind bei den Instandhaltungsarbeiten zu berücksichtigen und dürfen
Nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Die Arbeiten müssen daher mit Rücksicht auf die Nutzer der Gebäude
Erfolgen.
Eine eigenständige Terminvereinbarung mit den Nutzern für die Instandhaltungsarbeiten hat vor Beginn der
Wartungsarbeiten durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Die zuständigen Ansprechpartner werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers benannt. Vereinbarte Termine sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Wartungsvertrag / Vertragsbedingungen:
1 Gegenstand des Vertrages
Der Auftragnehmer übernimmt die Wartung entsprechend allen gültigen Vorschriften während des gesamten
Vertragszeitraumes.
Die Wartung umfasst die regelmäßige Prüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und bestimmungsgemäße
Funktion sowie auf Unfall- und Betriebssicherheit.
Es gehen nicht grundsätzlich alle vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen der Stadt Essen in den neuen Wartungsvertrag ein. Anlagen, die zurzeit noch in der Errichtung sind oder für die aus gewährleistungsrechtlichen Gründen gesonderte Wartungs-und Instandhaltungsverträge bestehen, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
Bei neu errichteten Anlagen wird die Wartung aus Gründen der Mängelhaftung nach VOB grundsätzlich dem
Anlagenerrichter für die Dauer von 4 Jahren übertragen.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Wartung der Anlagen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vorgesehen.
Zu Vertragsbeginn kann es noch zu Überschneidungen mit schon beauftragten Arbeiten oder Teilnahmen an SV
Abnahmen durch die bisherigen Wartungs- oder Fremdfirmen kommen.
Hieraus entstehen der neuen Rahmenvertragsfirma keine Entschädigungsleistungen wegen entgangener Umsätze oder
Gewinne.
2 Anforderungsprofil
1) Produktbezogene Hersteller / Schulungsbescheinigungen für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBE)
2) Referenzen über Instandhaltung / Errichtung von SIBE
3) Nachweis der erforderlichen Fachkräfte mit Angabe der beruflichen Qualifikation
4) Nachweis einer Qualifizierung im Umgang / mit Arbeiten nach TRGS 519 und TRGS 524
3 Außervertragliche Instandsetzungsarbeiten
Im Rahmen der Wartung oder aufgrund von Fehlfunktionen festgestellte notwendige Reparaturen sind dem AG mit
Kostenprognose zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
In Absprache zwischen AG und AN wird die weitere Verfahrensweise entschieden.
In der Regel werden Instandsetzungsarbeiten mit separater Beauftragung des AN durch den AG durchgeführt.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Aufforderung des AG, ein schriftliches Angebot über die notwendigen
Instandhaltungsleistungen einzureichen.
Neben der Wartung können auch Umbau- und Reparaturmaßnahmen bis zu einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto über diesen Rahmenvertrag abgewickelt werden.
Es besteht seitens des Auftragnehmers kein Anspruch auf die Ausführung dieser Arbeitsleistung gemäß Angebot.
Der AG behält sich das Recht vor, Instandsetzung gegebenenfalls durch separate Vergabevorgänge beheben zu lassen.
Mehrmaliges An- und Abfahren im Zuge von Instandsetzungen/Reparaturen nach separater Beauftragung werden nicht gesondert vergütet.
Wenn der Austausch von defekten Anlagenteilen im Zusammenhang mit einer fälligen Wartung durchgeführt werden kann, werden hierbei nur die Materialkosten und keine Lohnkosten vergütet.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile (neue Teile oder Austausch-Teile) oder gleichwertige Teile verwendet werden.
Ausgebaute Teile, die im Rahmen von Reparaturen ersetzt
Worden sind, werden Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber hat das Recht, ausgebaute defekte Bauteile vor der Entsorgung zu begutachten.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Weitere Anmerkungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1 Jahr. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate sofern er nicht von einer der Parteien drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Nach insgesamt 48 (4 Jahren) Monaten endet der Vertrag, ohne das es einer Kündigung bedarf, automatisch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der öffentliche Auftraggeber überprüft gemäß §§ 42 VgV die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand.
Der nach § 122 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebenenfalls Maßnahmen des Bewerbers oder Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber oder Bieter vom Vergabeverfahren aus.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung, mit dem Angebot, das ausgefüllte Formblatt „VHB 124 — Eigenerklärung zur Eignung" (ist den Vergabeunterlagen dieser Ausschreibung unter „Vergabeunterlagen — Vom Auftragnehmer auszufüllende Dokumente" beigefügt) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Präqualifizierte Unternehmen können auch den Nachweis der Eignung gemäß § 6 Abs.4 VOL/A und § 122 Abs. 3 GWB mit dem Angebot, durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate).
Gemäß § 45 Abs. 5 VgV können die Nachweise, sofern die geforderten Unterlagen aus berechtigtem Grund nicht beigebracht werden können, auch durch andere vom Auftraggeber als geeignet angesehene Unterlagen, erbracht werden.
— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe Werts, der Liefer-bzw. Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
— Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Essen, Lindenallee 68
Die Angebotsöffnung erfolgt nach § 55 Absatz 2 VgV. Entsprechend erfolgt die Öffnung der Angebote ohne Beteiligung der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Spätestens nach 48 Monaten werden die Leistungen erneut ausgeschrieben.
Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
TVgG NRW
Die Vergabe des Auftrages richtet sich nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom 22.03.2018).
Technische Parametervorgabe bei elektronischer Angebotseinreichung
Das Angebot ist im Offenen Verfahren -EU- zwingend, bei Öffentlichen/ Beschränkten und Freihändigen nationalen Vergabeverfahren, bei entsprechender Vorgabe der Vergabestelle, elektronisch über die Plattform Vergabemarktplatz NRW, mit dem Bietertool, zu übermitteln. Papierangebote/ Papierteilnahmeanträge sind nicht zugelassen. Eine Angebotsabgabe über die Kommunikation oder per Mail an die Vergabestelle ist nicht möglich und führt zum Angebotsausschluss. Als Dateiformat für mit dem Angebot eingereichte Dokumente sind zwingend das PDF-Format und für die Angebotsdatei das GAEB d84- Format und im Übrigen allgemein verfügbare und lesbare Formate zu verwenden (z.B. *.txt, *.docx, *.xls, *.jpg, *.tif etc.). Andere nicht allgemein verfügbare Dateiformate, die nicht durch die Vergabestelle einzulesen sind, führen zum Angebotsausschluss. Alle zu einem Angebot gehörenden Dokumente sollen möglichst in einem einheitlichen Sendevorgang an die Plattform Vergabemarktplatz NRW übertragen werden.
Das Vergabeverfahren wird gemäß § 11 Abs.1 Nr.1 VOB/A ausschließlich elektronisch in der vollständig webbasierten E-Vergabeplattform "Vergabe.NRW/ Vergabemarktplatz" durchgeführt und ist unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ und dem angeschlossenen Vergabemarktplatz http://www.vergabe.metropoleruhr.de" im Internet erreichbar. Die Teilnahme und der Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die freiwillige Registrierung wird bereits vor der Submission/ Angebotsöffnung erbeten.
HINWEIS:
Die Stadtverwaltung macht in der Zeit von Mittwoch, 23. Dezember bis Donnerstag, 31. Dezember 2020, Betriebsferien. Die Dienststellen bleiben in dieser Zeit geschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRVYDJL
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter und Bewerber sowie auf die Präklusionsregelungen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
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