Neubauvorhaben Wohnen (Errichtung von 2 Wohnheimen) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-105-731
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sigmund-Freund-Str. 25
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubauvorhaben Wohnen (Errichtung von 2 Wohnheimen)
Die bestehenden Wohnraumkapazitäten des UKB sind nicht ausreichend und größtenteils nicht mehr zeitgemäß. Ein Großteil der Wohnheime stammt aus den 60er und 70er Jahren (Gebäude 44, 71, 73 und 74) und ist teilweise nicht wirtschaftlich sanierungsfähig. Aufgrund wesentlicher baulicher Mängel durften die 105 Wohnungen im Gebäude 44 seit 2015 nicht mehr bewohnt werden. Es besteht ein steigender Bedarf an Wohnraum für Mitarbeiter u.a. aufgrund der erfolgreichen Anwerbung ausländischer Fachkräfte.
Derzeit sind durch das UKB mehr als 300 Wohnungen auf dem freien Markt im Bonner Stadtgebiet angemietet. Die Kosten werden von den Mieteinnahmen nur teilweise gedeckt, so dass ein jährlicher Zuschussbedarf in erheblicher Höhe entsteht.
Zur Entlastung der Situation ist daher geplant einen Neubau von vorerst 2 Wohngebäuden mit jeweils bis zu 100 Wohneinheiten (WE) auf dem Gelände des UKB zu errichten. Ein drittes Gebäude ist den Zukunftsplanungen des UKB perspektivisch vorgesehen. Der Neubau von Wohnungen dient als Ergänzung bzw. Erhöhung des bestehenden Wohnungsangebotes und als Ersatz für nicht sanierungsfähige Wohnheimgebäude. Hauptzielgruppe sind Beschäftigte und Auszubildende des Pflegebereichs. Das UKB ist als Klinikum der Maximalversorgung auf Pflegekräfte angewiesen.
Folgende Ziele werden mit diesem Vorhaben verfolgt:
— Kosteneinsparung durch Wegfall von Fremdanmietungen,
— Mitarbeiterbindung durch Attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen für Beschäftigte,
— Schnelle Verfügbarkeit der Mitarbeiter durch kurze Wege (Schichtdienst, Nachtdienst etc.),
— Verkehrsentlastung durch Reduktion von Pendlerfahrten.
Die genehmigungsreife Vor- und Entwurfsplanung soll durch ein Planungsteam bestehend aus Objektplaner (Architekt) und spezifischen Fachplanern erfolgen. Mit der Ausführungsplanung und der baulichen Umsetzung plant das UKB einen Generalübernehmer (GÜ) beauftragen.
Es sollen die Planungsleistungen zur Objektplanung vergeben werden.
Universitätsklinikum Bonn
Sigmund-Freud-Straße 25
53127 Bonn
Die bestehenden Wohnraumkapazitäten des UKB sind nicht ausreichend und größtenteils nicht mehr zeitgemäß. Ein Großteil der Wohnheime stammt aus den 60er und 70er Jahren (Gebäude 44, 71, 73 und 74) und ist teilweise nicht wirtschaftlich sanierungsfähig. Aufgrund wesentlicher baulicher Mängel durften die 105 Wohnungen im Gebäude 44 seit 2015 nicht mehr bewohnt werden. Es besteht ein steigender Bedarf an Wohnraum für Mitarbeiter u.a. aufgrund der erfolgreichen Anwerbung ausländischer Fachkräfte.
Derzeit sind durch das UKB mehr als 300 Wohnungen auf dem freien Markt im Bonner Stadtgebiet angemietet. Die Kosten werden von den Mieteinnahmen nur teilweise gedeckt, so dass ein jährlicher Zuschussbedarf in erheblicher Höhe entsteht.
Zur Entlastung der Situation ist daher geplant einen Neubau von vorerst 2 Wohngebäuden mit jeweils bis zu 100 Wohneinheiten (WE) auf dem Gelände des UKB zu errichten. Ein drittes Gebäude ist den Zukunftsplanungen des UKB perspektivisch vorgesehen. Der Neubau von Wohnungen dient als Ergänzung bzw. Erhöhung des bestehenden Wohnungsangebotes und als Ersatz für nicht sanierungsfähige Wohnheimgebäude. Hauptzielgruppe sind Beschäftigte und Auszubildende des Pflegebereichs. Das UKB ist als Klinikum der Maximalversorgung auf Pflegekräfte angewiesen.
Folgende Ziele werden mit diesem Vorhaben verfolgt:
— Kosteneinsparung durch Wegfall von Fremdanmietungen,
— Mitarbeiterbindung durch Attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen für Beschäftigte,
— Schnelle Verfügbarkeit der Mitarbeiter durch kurze Wege (Schichtdienst, Nachtdienst etc.),
— Verkehrsentlastung durch Reduktion von Pendlerfahrten.
Die genehmigungsreife Vor- und Entwurfsplanung soll durch ein Planungsteam bestehend aus Objektplaner (Architekt) und spezifischen Fachplanern erfolgen. Mit der Ausführungsplanung und der baulichen Umsetzung plant das UKB einen Generalübernehmer (GÜ) beauftragen.
Es sollen die Planungsleistungen zur Objektplanung vergeben werden.
Da sich Sanierungsmaßnahmen im Bestand nur begrenzt im zeitlichen Gesamtumfang abschätzen lassen, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, dass die Projektlaufzeitlänger verläuft als angenommen. Die Zeitangaben stellen damit lediglich einen Richtwert dar.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Berufsregister am Sitz des Bewerbers (Handelsregister, ansonsten Handwerkskammer für den Fall, dass den Bewerber keine Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister obliegt) Elektronischer Auszug ist ausreichend.
Die Eignung der Bieter in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit soll anhand folgender Kriterien überprüft werden:
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2015 liegen.
KO-Kriterium 1
Planungen im Wohnungsbau durch Vorlage von 3 Referenzprojekten mit ähnlichen Planungsanforderungen
KO-Kriterium 2
Durchführung einer Objektüberwachung (LPH 8) oder Mitwirkung im Sinne einer künstlerischen Bauoberleitung im Bereich des Geschosswohnungsbaus als Neubau mit mind. 35 Wohneinheiten, vorzugsweise bei einer Maßnahme ähnlich der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Fertigstellung nicht vor 2015
Referenz: Angabe eines den Kriterien entsprechenden durchgeführten Projektes mit definierten Projektmerkmalen. (angegebenes Projekt kann eines der Referenzen 1.1 bis 1.3 sein)
KO-Kriterium 3
Erstellung mindestens einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für die Vergabe von GÜ- oder GU-Leistungen nach Abschluss der LPH 4 oder LPH 5 im Bereich des Geschosswohnungsbaus mit mind. 35 Wohneinheiten, vorzugsweise bei einer Maßnahme ähnlich der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Fertigstellung nicht vor 2015.
Referenz: Angabe eines den Kriterien entsprechenden durchgeführten Projektes unter Angabe von definierten Projektmerkmalen. (angegebenes Projekt kann eines der Referenzen 1.1 bis 1.3 sein).
Die Eignung der Bieter in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit soll anhand folgender Kriterien überprüft werden:
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2015 liegen.
KO-Kriterium 1
Planungen im Wohnungsbau durch Vorlage von 3 Referenzprojekten mit ähnlichen Planungsanforderungen
KO-Kriterium 2
Durchführung einer Objektüberwachung (LPH 8) oder Mitwirkung im Sinne einer künstlerischen Bauoberleitung im Bereich des Geschosswohnungsbaus als Neubau mit mind. 35 Wohneinheiten, vorzugsweise bei einer Maßnahme ähnlich der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Fertigstellung nicht vor 2015
Referenz: Angabe eines den Kriterien entsprechenden durchgeführten Projektes mit definierten Projektmerkmalen. (angegebenes Projekt kann eines der Referenzen 1.1 bis 1.3 sein)
KO-Kriterium 3
Erstellung mindestens einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für die Vergabe von GÜ- oder GU-Leistungen nach Abschluss der LPH 4 oder LPH 5 im Bereich des Geschosswohnungsbaus mit mind. 35 Wohneinheiten, vorzugsweise bei einer Maßnahme ähnlich der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Fertigstellung nicht vor 2015.
Referenz: Angabe eines den Kriterien entsprechenden durchgeführten Projektes unter Angabe von definierten Projektmerkmalen. (angegebenes Projekt kann eines der Referenzen 1.1 bis 1.3 sein).
Die Eignung der Bieter in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit soll anhand folgender Kriterien überprüft werden:
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2015 liegen.
KO-Kriterium 1
Planungen im Wohnungsbau durch Vorlage von 3 Referenzprojekten mit ähnlichen Planungsanforderungen
KO-Kriterium 2
Durchführung einer Objektüberwachung (LPH 8) oder Mitwirkung im Sinne einer künstlerischen Bauoberleitung im Bereich des Geschosswohnungsbaus als Neubau mit mind. 35 Wohneinheiten, vorzugsweise bei einer Maßnahme ähnlich der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Fertigstellung nicht vor 2015
Referenz: Angabe eines den Kriterien entsprechenden durchgeführten Projektes mit definierten Projektmerkmalen. (angegebenes Projekt kann eines der Referenzen 1.1 bis 1.3 sein)
KO-Kriterium 3
Erstellung mindestens einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für die Vergabe von GÜ- oder GU-Leistungen nach Abschluss der LPH 4 oder LPH 5 im Bereich des Geschosswohnungsbaus mit mind. 35 Wohneinheiten, vorzugsweise bei einer Maßnahme ähnlich der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Fertigstellung nicht vor 2015.
Referenz: Angabe eines den Kriterien entsprechenden durchgeführten Projektes unter Angabe von definierten Projektmerkmalen. (angegebenes Projekt kann eines der Referenzen 1.1 bis 1.3 sein).
Die Eignung der Bieter in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit soll anhand folgender Kriterien überprüft werden:
Die Referenzen müssen in der Komplexität, der Größe und den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Leistungen, die als Referenz gewertet werden, müssen im Wesentlichen (Abschluss LPH 8) abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht vor dem 1. Januar 2015 liegen.
KO-Kriterium 1
Planungen im Wohnungsbau durch Vorlage von 3 Referenzprojekten mit ähnlichen Planungsanforderungen
KO-Kriterium 2
Durchführung einer Objektüberwachung (LPH 8) oder Mitwirkung im Sinne einer künstlerischen Bauoberleitung im Bereich des Geschosswohnungsbaus als Neubau mit mind. 35 Wohneinheiten, vorzugsweise bei einer Maßnahme ähnlich der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Fertigstellung nicht vor 2015
Referenz: Angabe eines den Kriterien entsprechenden durchgeführten Projektes mit definierten Projektmerkmalen. (angegebenes Projekt kann eines der Referenzen 1.1 bis 1.3 sein)
KO-Kriterium 3
Erstellung mindestens einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für die Vergabe von GÜ- oder GU-Leistungen nach Abschluss der LPH 4 oder LPH 5 im Bereich des Geschosswohnungsbaus mit mind. 35 Wohneinheiten, vorzugsweise bei einer Maßnahme ähnlich der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe. Fertigstellung nicht vor 2015.
Referenz: Angabe eines den Kriterien entsprechenden durchgeführten Projektes unter Angabe von definierten Projektmerkmalen. (angegebenes Projekt kann eines der Referenzen 1.1 bis 1.3 sein).
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche hat der AN eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und sicherzustellen, dass die Eintrittspflicht der Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten bleibt; dies gilt auch für den Fall des Wechsels des Versicherers. Die Versicherungsgesellschaft muss der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden je Versicherungsfall [Betrag gelöscht] EUR
Für sonstige Schäden je Versicherungsfall [Betrag gelöscht] EUR
(jeweils je Schadensjahr, zweifach maximiert im Versicherungsjahr).
Zum Nachweis des Bestehens der Versicherung hat der AN dem AG vor, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Vertragsschluss eine Kopie des Versicherungsscheins zu übersenden; auf schriftliches Verlangen des AG ist der AN jederzeit verpflichtet, auch den Fortbestand des Versicherungsschutzes während der Vertragslaufzeit nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß § 55 VgV
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD5VT
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertagenach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html