RFID Umrüstung Buchmedien Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/091
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Dilthey-Straße 2
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 231 / 755-1
Fax: +49 231 / 755-5224
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
RFID Umrüstung Buchmedien
Umrüstung von Buchmedien auf RFID-Tags.
Technische Universität Dortmund
44227 Dortmund
Drei Standorte gem. Leistungsschreibung
Die ausgeschriebene Leistung besteht aus der Umarbeitung von maximal 954 000 Buchmedien in einem begrenzten Zeitraum. Die Mediennummer, die den Medien per aufgeklebten Barcodes zugeordnet ist, soll auf ein RFID-UHF-Etikett geschrieben werden, welches dann in das Medium geklebt wird. Die RFID-UHF-Etiketten sowie die notwendige Hard- und Software werden gestellt (Details siehe Leistungsbeschreibung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Kühne GmbH
Postanschrift: Beratgerstr. 11
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YD5YY3N
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.