Elektronisches Schließsystem Historisches Rathaus Bochum Referenznummer der Bekanntmachung: StBO-ZEK-2_2020_0254_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wittener Straße 47
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronisches Schließsystem Historisches Rathaus Bochum
Historisches Rathaus, Willy-Brandt-Platz 2-6, Sanierung des Ostflügels, Elektronische Schließanlage.
Historisches Rathaus
Willy-Brandt-Platz 2-6
44787 Bochum
Im Rahmen der Renovierung des historischen Rathauses wird für das gesamte Gebäude ein digitales Schließ- und Zutrittskontrollsystem eingeführt. Nahezu alle mechanischen Schließzylinder werden durch elektronische Schließzylinder ersetzt (ca. 700 St.), die in einem virtuellen Netzwerk betrieben werden. Einige Außentüren werden mit Motorschlössern ausgestattet und über eine EMA angesteuert. Das LV enthält die Lieferung sowie Montage eines digitalen Schließ- und Zutrittskontrollsystems einschließlich Elektroinstallationen und Erstprogrammierungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektronische Schließanlage im Rahmen der Sanierung des Ostflügels im Historischen Rathaus
Postanschrift: Kemnastr. 1
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.re-sicher.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).