Beschaffung und Installation von Bohrlochköpfen Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_BO_A_21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostring 28
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Installation von Bohrlochköpfen
Lieferung und Installation von 2 Bohrlochköpfen für 2 Bohrungen zur Entnahme von geothermalem Grubenwasser.
Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Ostring 28
44787 Bochum
Der genaue Anlieferort für die Bohrlochköpfe wird rechtzeitig vor der Auslieferung bekannt gegeben. Dieser befindet sich jedoch im Stadtgebiet Bochum.
Lieferung und Installation von 2 Bohrlochköpfen für 2 Bohrungen zur Entnahme von geothermalem Grubenwasser
INTERREG NWE project: NWE795 D2Grids
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB, § 124 GWB (siehe Formblatt 1 unter B) sowie
— Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers. (siehe Formblatt 1 unter B).
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR pro Schadensfall pauschal für Personen-und Sachschäden (siehe Formblatt 1 unter C).
Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Versicherungen im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
— Abgabe einer Verpflichtungserklärung zum Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Formblatt 3.
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadtwerke Bochum Holding GmbH Vertragsbedingungen verwenden,
— durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
— die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
— die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Formblatt 1 enthält zu den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs.3 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
2. Das Angebot mit den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2. genannten Termin ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1. benannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o. g. Projektraum einzureichen.
4. Alle Unterlagen werden ausschließlich über den unter Ziff. I.1. bezeichneten elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich in deutsch über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
5. Zur Abgabe Ihres Angebotes verwenden Sie bitte die beigefügte Exceltabelle. Versehen Sie bitte nur die Felder (goldfarbend hinterlegt) mit Einträgen in Euro, die zur Preisabgabe erforderlich sind.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRYTFM.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.