Planung des Neu- und Umbaus des Alamierungssystems Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0280-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung des Neu- und Umbaus des Alamierungssystems
In der Uniklinik RWTH Aachen soll in dem Hauptgebäude (UBFT/PF), dem Zwischenbauwerk und dem Versorgungsgebäude (VER) durch einen Fachplaner das bestehende elektroakustische Notfallwarnsystem (ENS) zu einem Alarmierungssystem nach DIN VDE 0833-4 (neueste Fassung) neu- und umgebaut werden.
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Bei dem derzeitigen ENS-System handelt es sich um eine Hauptzentrale und 24 Unterzentralen, die ihren Ursprung als Stand-Alone-System haben. Da der jetzige Zustand der sicherheitstechnischen Anlage als nicht mehr akzeptabel eingeschätzt wird, ist eine Ertüchtigung der bestehenden Anlagen erforderlich.
Das Hauptziel ist der Neu- und Umbau der bestehenden Alarmierungsanlage (siehe Anlage 6 „[removed]_Beschreibung der Alarmierungsanlage der Uniklinik RWTH Aachen") in zwei aufeinander folgenden Maßnahmen zu einer Alarmierungsanlage nach DIN VDE 0833-4 (neueste Fassung).
Mit nachfolgend beschriebenen Maßnahmen müssen mindestens folgende Schutzziele erreicht werden:
— schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen,
— schnelle Alarmierung des Betriebspersonals.
Während der Maßnahme 1 müssen alle Zentralen der bestehenden Alarmierungsanlage erneuert und technologisch sowie normativ auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Gleiches gilt für das LWL- und LAN-Netzwerk. Die Zentralen müssen so aufgebaut sein, dass sie die Änderungen und Massenmehrungen aus Maßnahme 2 problemlos abdecken können. Nach Abschluss beider Maßnahmen müssen noch mindestens 25 % Ausbaureserven vorhanden sein. Alle Ertüchtigungsschritte müssen ohne nennenswerte Beeinträchtigung des täglichen Klinikablaufs und ohne Rückwirkung auf die bis zur vollständigen Ablösung weiterlaufenden Zentralen nebst Peripherie erfolgen.
Die Maßnahme 2 umfasst die Ertüchtigung der Evakuierungsbereiche. Die derzeitige Flurbeschallung ist aufzulösen und alle Flächen wie Krankenzimmer, Labors, Nasszellen, Aufenthaltsräume, Flure, Toiletten etc. sind mit der erforderlichen Anzahl an A/B-Lautsprechern auszurüsten. In Bereichen mit stark erhöhtem Störschallpegel, wie z. B. Räume mit Entrauchungssystemen müssen optische Alarmgeber (z. B. Blitzleuchten) nachgerüstet werden.
Es ist zu gewährleisten, dass jeder Schritt das Schutzziel messbar erhöht und nach Abschluss der Maßnahme 1 eine völlig störungsfreie und voll funktionsfähige Zentraltechnik zur Verfügung steht. Die Maßnahme 2 muss unter den gleichen Voraussetzungen wie Maßnahme 1 erfolgen und am Ende zu einer Alarmierungsanlage führen, welche die genannten Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen erfüllt.
Die Planung und sukzessive Sanierungsmaßnahme der Alarmierungsanlage muss während des Betriebs umgesetzt werden, so dass der tägliche Klinikbetrieb ohne Störung stattfinden kann.
Bestandteil des Vertrages sind die folgenden Leistungsbilder:
— Planung der technischen Gebäudeausrüstung,
— Koordinationsleistungen als Fachplaner,
— Abstimmungen mit den Behörden,
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe,
— Objektüberwachung,
— SiGeKo.
Der AN hat weiterhin zu beachten:
— die Vorgaben des Auftraggebers zur Planung und Ausführung im laufenden Krankenhausbetrieb,
— die Vorgaben des Auftraggebers zum Baubudget als Kostenobergrenze i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— die Terminvorgaben des Auftraggebers,
— die baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften,
— die einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen.
Die geforderten Leistungen orientieren sich an dem Leistungsbild Technische Ausrüstung der HOAI in der aktuellen Fassung: Ausgeschrieben werden alle Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. HOAI 2013 § 55 (Honorarzone III) unter Einhaltung einer vertraglich vereinbarten Kostenobergrenze als zugesicherte Eigenschaft durch den Planer.
Leistungen über alle Leistungsphasen:
— Koordination: Der Auftragnehmer hat federführend mittels Benennung eines übergeordneten Projektleiters die Gesamtkoordination für alle weiteren Projektbeteiligten (z. B. Planer, (Schadstoff-)Gutachter) zu übernehmen (siehe Anlagen zum Ingenieurvertrag),
— Terminplanung: Der Auftragnehmer hat federführend die Terminplanung zu erstellen und die Leistungen der anderen an der Planung und Bauausführung fachlich Beteiligten zu integrieren,
— Betriebsaufrechterhaltung: Der Auftragnehmer hat für die Betriebsaufrechterhaltung Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen zu erarbeiten und zusammenstellen. Zudem hat der Auftragnehmer notwendige Verhandlungen mit Behörden zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe IGE Ingenieurgesellschaft für Elektrotechnik mbH
Postanschrift: Johann-Philipp-Reis-Straße 25
Ort: Bornheim
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 53332
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://.ige-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD9A
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de