Rathauserweiterung der Stadt Lüdinghausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Borg 2
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauserweiterung der Stadt Lüdinghausen
Erweiterung des Rathauses der Stadt Lüdinghausen
59348 Lüdinghausen
Erweiterung des Rathauses der Stadt Lüdinghausen Es handelt sich um einen nicht offenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet.
Bei der Architektenkammer NW ist eine Registriernummer für den Wettbewerb beantragt.
Aufgabe des Verfahrens ist die Erweiterung des im Laufe seiner Geschichte bereits mehrfach vergrößerten Rathauses der Stadt Lüdinghausen am Borg. Gelegen zwischen der Innenstadt und der Burg Lüdinghausen stellt das Rathaus eine ortsbildprägende Situation im Stadtgefüge dar. Der Entwurf soll im Sinne der gestiegenen Anforderungen an eine bürgerfreundliche und leistungsfähige Verwaltung einen spürbaren Raumgewinn erzielen.
Bereits mit den vorangegangenen Erweiterungen ist es gelungen, die Identität des Alten mit derjenigen des Neuen ohne Qualitätsverlust zu verbinden.
Ebensolches ist das Ziel des nächsten Bauabschnittes.
Entstehen sollen insgesamt 1 050 m2 zusätzliche BGF auf bis zu 3 Etagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rathauserweiterung der Stadt Lüdinghausen
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
Bohr Architekten, Lüdinghausen Architektur Ellermann, Lüdinghausen Hartig Meyer Wömpner, Lüdinghausen Huster & Caplan Architekten PartGmbB, Lüdinghausen PEP – Pfeiffer.Ellermann.Preckel Architekten und Stadtplaner BDA, Münster Seiler – Rüdiger Architekten, Lüdinghausen Spital-Frenking + Schwarz Architekten und Stadtplaner BDA, Lüdinghausen Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Die Arbeiten sollen vor allem beurteilt werden in Hinsicht auf:
— Programmerfüllung (Umsetzung der Konzeption, Raumprogramm, Wettbewerbsleistungen),
— Städtebauliche und architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung),
— Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei Errichtung und im Betrieb,
— Erschließung, Funktion und Nutzung,
— Realisierbarkeit, Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung und Unterhaltung,
— Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche sowie organisatorische Belange (auch: durchgängigeBarrierefreiheit) IV.3.1) Preise und Preisgericht Angaben zu Preisen.
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Die Gesamtpreissumme beträgt [Betrag gelöscht] EUR inkl. Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
3. Preis [Betrag gelöscht] EUR.
Anerkennungen (2) [Betrag gelöscht] EUR
Summe: [Betrag gelöscht] EUR inkl. Mehrwertsteuer
Es bleibt dem Preisgericht vorgehalten, eine andere Aufteilung der Preise und Preisgelder vorzunehmen.
IV.3.2) Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
Über die Ausschüttung des Preisgeldes und die pauschalen Aufwandsentschädigungen hinaus erfolgt keineweitere Kostenerstattung.
Die Preise werden nach Entscheid des Preisgerichts gegen Rechnung (via Vorprüfung) ausgezahlt.
IV.3.3) Folgeaufträge Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja IV.3.4) Entscheidung des Preisgerichts Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja IV.3.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
Bürgermeister Richard Borgmann, Lüdinghausen Daniel Ackermann, Leiter Gebäude & Immobilienmanagement Stadt Lüdinghausen Dominik Epping, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste Stadt Lüdinghausen Wilhelm Kortmann, Vorsitzender Ausschuss für Klimaschutz, Energie, Planung und Stadtentwicklung Thomas Suttrup, Vorsitzender Ausschuss für Bau, Verkehr, Bauerschaften und Umwelt Armin Heitkamp, Fachbereichsleiter Finazen Stadt Lüdinghausen (Stellvertretende/r Sachpreisrichter/in) Melanie Feldmann stl. Fachbereichsleitung Zentrale Dienste/Personal Stadt Lüdinghausen (Stellvertretende/r Sachpreisrichter/in) Ludger Brinkmann, Dipl.-Ing. Architekt – Kreisbaudirektor Kreis Coesfeld René Kemmann, Gebäude- und Immobilienmanagement Stadt Lüdinghausen, Dipl.-Ing. Architekt Beate Burhoff, Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner BDA SRKL, Herdecke Henrike Thiemann, MA. Architektin BDA, Münster Dr. Franz Pesch, Prof. Dipl.-Ing. Architekt + Stadtplaner BDA SRL, Herdecke (Fachpreisrichter/in) Eckard Scholz, Dipl.-Ing. Architekt BDA, Senden (Fachpreisrichter/in) Philip Nenno, MA. Architekt, Münster (Stellvertretende/r Fachpreisrichter/in) Kathrin Baumann, LWL – Landesamt für Denkmalpflege, Münster Alfred Focke, Vorsitzender Heimatverein, Lüdinghausen Matthias Kortendieck, Beigeordneter Stadt Lüdinghausen Janine Schmidt Leiterin Planung Stadt Lüdinghausen VI.3) Zusätzliche Angaben:
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
04. KW 2020 – Auslosung der zusätzlichen Teilnehmer 04. KW 2020 – Versand Auslobungsunterlagen an Teilnehmer und Preisrichter 06. KW 2020 – Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung, voraussichtlich 11. KW 2020 – Abgabe Wettbewerbsplanunterlagen 12. KW 2020 – Abgabe Wettbewerbsmodell 17. KW 2020 – Preisgerichtssitzung, voraussichtlich § 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1. Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mitteltatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder beidem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3. Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.