Rahmenvereinbarung Reisebürodienstleistungen für das Land Nordrhein-Westalen für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5140 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Reisebürodienstleistungen für das Land Nordrhein-Westalen für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption
Inhalt der Ausschreibung sind Reisebürodienstleistungen in der Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 zuzüglich Verlängerungsoption für 2 mal 12 Monate für die ZFA NRW mit Sitz in Bielefeld, der das Land Nordrhein-Westfalen die Buchung und Abwicklung von unbegleiteten Rückführungsflügen sowie Rückführungsflügen in Begleitung von speziell ausgebildeten Personenbegleitern Luft übertragen hat. Hierzu zählen sowohl die Flugbuchungen für die rückzuführenden ausländischen Staatsangehörigen, der Hin- und Rückflug der medizinischen Begleitung als auch die Hin- und Rückflüge der Personenbegleiter Luft.
Stadt Bielefeld – Zentralstelle für Flugabschiebungen
Am Stadtholz 26
33609 Bielefeld
Inhalt der Ausschreibung sind Reisebürodienstleistungen in der Zeit vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 zuzüglich Verlängerungsoption für 2 mal 12 Monate für die ZFA NRW mit Sitz in Bielefeld, der das Land Nordrhein-Westfalen die Buchung und Abwicklung von unbegleiteten Rückführungsflügen sowie Rückführungsflügen in Begleitung von speziell ausgebildeten Personenbegleitern Luft übertragen hat. Hierzu zählen sowohl die Flugbuchungen für die rückzuführenden ausländischen Staatsangehörigen, der Hin- und Rückflug der medizinischen Begleitung als auch die Hin- und Rückflüge der Personenbegleiter Luft.
Rahmenvertrag mit zweijähriger Laufzeit und zweimaliger 12-monatiger Verlängerungsoption
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Reisebürodienstleistungen für das Land Nordrhein-Westalen für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 mit zweimaliger einjähriger Verlängerungsoption
Postanschrift: Adenauerallee 76
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Darüber hinaus wird von der Auftragnehmerin insbesondere die Erbringung der folgenden Leistungen erwartet:
— Vollständiges Ausfüllen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen entsprechend den Vorgaben der Airline, Weiterleitung an die ZFA zur Unterschrift und nach Rückgabe Weiterleitung an die Airline. Sollte im Anschluss nicht zeitnah eine Buchungsbestätigung durch die Airline erfolgen, ist dies durch die Auftragnehmerin einzufordern,
— Anforderung und Weiterleitung von Passkopien. Sollte im Anschluss nicht zeitnah eine Übermittlung durch die ZFA erfolgen, ist diese durch die Auftragnehmerin einzufordern,
— Anforderung und Weiterleitung des MEDIF-Formulars entsprechend den Vorgaben der Airline. Die Auftragnehmerin hat sicherzustellen, dass das MEDIF-Formular innerhalb der festgelegten Frist durch die ZFA übersandt wird. Sollte die Versendung durch die ZFA nicht rechtzeitig erfolgen, hat die Auftragnehmerin die ZFA fristgerecht an die Notwendigkeit der Übersendung zu erinnern. Nach der Übersendung durch die ZFA obliegt es der Auftragnehmerin.
Das MEDIF-Formular an die Airline weiterzuleiten.
— Beantragung von Zusatzleistungen (Bereitstellung von Sauerstoff; Rollstuhlservice),
— Kontaktaufnahme mit den Airlines bei Schwierigkeiten in der Einbuchung,
— Durchführung von regelmäßigen Verhandlungen mit den Airlines zur Buchungsvereinbarung sowie Gewinnung weiterer Airlines, die sich für die Beförderung von DEPA/ DEPUs bereiterklären,
— Im Rahmen einer Best-Price-Garantie sind stets die wirtschaftlich günstigsten Flugtickets zu buchen unter Beachtung der Routingvorgaben.
Die ZFA behält sich vor, stichprobenartig zu prüfen, ob tatsächlich die wirtschaftlich günstigsten Flugtickets gebucht wurden.
Um künftig unbesetzte Plätze für rückzuführende Personen zu vermeiden, hält sich die Auftragnehmerin bei den Fluggesellschaften die Option offen, Buchungen auch ohne Namensnennung (sogenannte „no-name-Buchungen") sowie eine damit verbundene kurzfristige Ticketausstellung am Flugtag (bis zu zwei Stunden vor Abflug) vornehmen zu können.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9356
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]