Nicht offener Realisierungswettbewerb (RPW) mit anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren zur Vergabe von Generalplanerleistungen: „Erweiterung der Hauptverwaltung Emschergenossenschaft und Lippeverband in Essen“, Planungsleistungen gemäß §§ 34, 55 (ALG 1-8), 51 HOAI 2013 Referenznummer der Bekanntmachung: 1-226905
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kronprinzenstraße 24
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener Realisierungswettbewerb (RPW) mit anschließendem VgV-Verhandlungsverfahren zur Vergabe von Generalplanerleistungen: „Erweiterung der Hauptverwaltung Emschergenossenschaft und Lippeverband in Essen“, Planungsleistungen gemäß §§ 34, 55 (ALG 1-8), 51 HOAI 2013
Die Emschergenossenschaft ist ein öffentlich-rechtliches Wasserwirtschaftsunternehmen. Sie kümmert sich seit 1899 unter anderem um die Unterhaltung der Emscher, die Abwasserentsorgung und -reinigung sowie den Hochwasserschutz in ihrem Verbandsgebiet. Traditionell ist die Hauptverwaltung in Essen beheimatet. Die Räumlichkeiten an der Kronprinzenstraße wurden kontinuierlich erweitert, dennoch sind derzeit verschiedenen Abteilungen aus Platzmangel ausgelagert.
Ziel ist es, durch Blockarrondierung einen zusammenhängenden Gebäudekomplex für die Hauptverwaltung entstehen zu lassen und die Mitarbeiter an einem Standort zusammenzuführen. Hierzu zählt zum einen der Neubau eines Verwaltungsgebäudes und zum anderen die Planung einer neuen Fassadenebene, die den angrenzenden Bestand gestalterisch einbindet und nachhaltig ertüchtigt.
Mit diesem Neubau soll auch das Selbstverständnis der Emschergenossenschaft als Umweltunternehmen in Architektur und Funktion des Gebäudes dokumentiert werden, indem ein in Bau und Betrieb ökologisch nachhaltiges Gebäude errichtet wird. Dies dokumentiert sich in der Absicht, für den Bau ein Nachhaltigkeitszertifikat des DGNB zu erhalten. Das neue Gebäude soll den vorhandenen Baublock „weiterbauen“ sowie in einer ruhigen und unprätentiösen Weise das Karree schließen. Mit dem Neubau soll zudem ein erster Schritt zur Schaffung von „modernen“ Arbeitswelten für die Mitarbeiter gegangen werden, mit denen flexibel auf neue Arbeitsanforderungen reagiert werden kann. In den zu planenden rund 4 000 qm BGF sollen etwa 180 Mitarbeiter hier ihren Arbeitsplatz finden. Auch Einrichtungen aus den Bestandsgebäuden (z. B. Cafeteria) sollen hierher verlagert werden.
Ziel ist es, den Neubau am 30. April 2025 zur Nutzung zu übergeben.
Auftrag:
Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberschaft einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und den Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Beauftragung der Planungsleistungen für die vorgehängte neue Fassadenebene vor den Bestandsbaukörpern erfolgt optional. Zwar wird die Umsetzung seitens der Ausloberin angestrebt, sie ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt.
Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden.
Es wird ein Generalplanervertrag abgeschlossen, der folgende Leistungen umfasst:
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in 3 Stufen, nämlich
— Stufe 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI LPH 1-4, Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI LPH. 1-4, Fachplanung Technische Ausrüstung alle erforderlichen Anlagengruppen (1-8) gem. § 55 HOAI LPH 1-4,
— Stufe 2: für die o. g. Leistungsbilder entsprechend. Die HOAI-LPH 5 (aufgrund vorgesehener Generalunternehmer-Beauftragung nur teilweise) bis LP 7 sowie HOAI-LPH 5 (wie vor) und 6 für die Tragwerksplanung,
— Stufe 3: für o. g. Leistungsbilder entsprechend. HOAI-LPH 8-9 für Objektplanung Gebäude und Innenräume und Fachplanung Technische Ausrüstung.
Fortsetzung in Anlage 1 „Ergänzende Informationen“ zur EU-Bekanntmachung! Diese ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb (RPW 2013) ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt.
Die Bewerbungsunterlagen sind unter der oben genannten Internetadresse (I.3) abrufbar.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform.
Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung des vorgegebenen Formulars „Bewerbungsbogen“ (Anlage 2 zur Wettbewerbsbekanntmachung) zulässig.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekten*innen als Generalplaner*innen. (Hinzuziehung bzw. Abdeckung der Leistungen im eigenen Büro mind. von TGA Planung, Tragwerksplanung und Küchenplanung spätestens in der nach dem RPW-Wettbewerb anschließenden Verhandlungsphase nach VgV vgl. auch Punkte „II.2.4) Beschreibung der Beschaffung“ und „VI.3) Zusätzliche Angaben“)
Die Zahl d. Wettbewerbsteilnehmenden ist insg. auf 10 beschränkt. 3 Teilnehmende davon werden gesetzt. Erfüllen mehr als 7 Bewerbungen die u.g. Kriterien gleichermaßen gut, wählt die Ausloberschaft durch Losentscheidung die Teilnehmenden am Wettbewerb aus.
Die Bewerber müssen als Mindestanforderung für ihre Eignung ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch entsprechende Angaben und Eigenerklärungen im Bewerbungsbogen (Teilnahmeantrag) belegen sowie für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Fachkunde) bestimmte Referenzprojekte nachweisen.
Die Nichteinhaltung der nachfolgend dargestellten Anforderungen führt zum Ausschluss der Bewerbung. Die Teilnahme am Losverfahren unterliegt folgenden Kriterien:
1.1. fristgerechter vollständiger (ggf. nach Nachforderung) Eingang d. Bewerbung,
1.2. Vorliegen Bewerbererklärung,
1.3. Vorliegen Erklärung Bewerbergemeinschaft (falls zutreffend),
1.4. Vorliegen Erklärung Eignungsleiher (falls zutreffend),
2.1. zu Ausschlusskriterien gem. §§ 123 u. 124 GWB,
2.2. zum Ausschluss von Doppelbewerbungen,
2.3. Einwilligungserklärung für Teilnehmende nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO,
2.4. zur Anerkennung d. Auslobungsbedingungen, Bestätigung d. Teilnahme im Falle d. Aufforderung, wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Angaben,
3.1. Berufstand (Mindestanforderung: Architekt*in),
3.2. Berufshaftpflichtdeckung (Mindestanforderung: 2 Mio. EUR Pers-, 2 Mio. EUR Vermögensschäden (Sach-, sonstige Schäden), 2-fach Max. je Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird,
3.3. Eintragung Handels-, Partnerschaftsregister falls zutreffend,
4.1. Berufliche Leistungsfähigkeit/Referenzen Architektur:
Bewerber/innen/-gemeinschaften müssen mindestens ein Referenzprojekt einreichen
Mindestanforderungen (Ausschluss) je einzelnes Referenzprojekt:
— M1 vollständig ausgefüllter Referenzbogen,
— M2 Belege durch Bilder u. Beschreibung (1xA3),
— M3 vollständige Bearbeitung LPH 2-8 (§34 HOAI),
— M4 Referenzprojekt ist ein Neubau im Bereich der Honorarzone III und kein Umbau,
— 5 Übergabe an den Nutzer abgeschlossen (Abschluss LPH 8) nach dem 1.1.2015.
Gewertet werden nur Referenzen, die alle genannten Mindestanforderungen erfüllen.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in früherem Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Andere als die in den Bewerbungsformularen verlangten Erklärungen, Informationen u. Anlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Einzelheiten dazu sind der Anlage 1 „Ergänzende Informationen“ und der Anlage 2 „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Diese sind Bestandteil der Bekanntmachung.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen, die im späteren Auftragsverhältnis als Generalplaner*in agieren. (Hinzuziehung mind. von TGA Planern, Tragwerksplanern und Küchenplanern). Die Einzelheiten dazu sind der Anlage 1 „Ergänzende Informationen“ und der Anlage 2 „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Diese sind Bestandteil der Bekanntmachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien im Wettbewerb:
— Einbindung in die stadträumliche Situation,
— Architektonische Gestaltungsqualität,
— Funktionale Qualität,
— Ökologisch/innovative Maßnahmen,
— Umsetzung Raumprogramm,
— Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Konzeption,
— Wirtschaftlichkeit.
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Zuschlagskriterien im anschließenden Verhandlungsverfahren:
Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden.
Die für das Verhandlungsverfahren maßgeblichen Zuschlagskriterien werden mit der Einladung zum VgV-Verhandlungsverfahren mitgeteilt. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird hierbei mit 50 % berücksichtigt werden. Die weiteren Kriterien umfassen „Preis/Honorarangebot“ (20 %), „Personaleinsatzkonzept“ (15 %) und „Projektorganisation“ (15 %).
Anzahl und Höhe der zu vergebenen Preise:
Für den Wettbewerb nach RPW 2013 stellt der Auslober nach Abschluss der Bearbeitung eine Wettbewerbssumme von [Betrag gelöscht] EUR (netto, zzgl. MwSt.) zur Verfügung. Die Wettbewerbssumme wurde auf der Basis der HOAI (2013) ermittelt.
Die Wettbewerbssumme wird wie folgt in Aufwandsentschädigung und Preissumme aufgeteilt.
Aufwandsentschädigung:
Jedem der insgesamt 10 teilnehmenden Architektenteams wird, bei fristgerechter Einreichung aller geforderten Abgabeleistungen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto, zzgl. MwSt.) ausgezahlt. (Gesamt = [Betrag gelöscht] EUR (netto, zzgl. MwSt.))
Nicht ausgezahlte Aufwandsentschädigungen werden der Preissumme zugeschlagen.
Preissumme:
Als Preissumme stehen demnach [Betrag gelöscht] EUR (netto, zzgl. MwSt.) zur Verfügung. Die Aufteilung der Preissumme ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (netto),
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR (netto).
Für Anerkennungen stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR (netto) zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preissumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamten Auslobungsunterlagen mit Anlagen und Vertragsentwurf wird der Auslober erst den ausgewählten Teilnehmern zur Verfügung stellen, um allen Teilnehmern faire Chancen zu bieten.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sowie zu den Anlagen dürfen die Bewerber bis zum 27.1.2021 über die Vergabeplattform einreichen. Der Auslober wird ergänzende und berichtigende Angaben in einem Fragen- und Antwortenkatalog zusammenfassen und diesen auf der Vergabeplattform veröffentlichen. Die letzte Aktualisierung des Fragen- und Antwortenkatalogs erfolgt im Teilnahmewettbewerb voraussichtlich bis zum 29.1.2021. Die Bewerber sind verpflichtet, den Fragen- und Antwortenkatalog regelmäßig zu prüfen und die sich hieraus ergebenden Anforderungen zu berücksichtigen.
Ergänzung zur Benennung der Fachplaner des Generalplaners:
In der Wettbewerbsphase nach RPW kann der federführende Architekt bereits die vorgesehenen TGA-Fachplaner und Tragwerksingenieure für die späteren Generalplanerleistungen festlegen. In diesem Fall sind Doppelbewerbungen aller Beteiligten und eine spätere Änderung ausgeschlossen.
Die genannten Fachrichtungen können alternativ als Berater auftreten, soweit die Grundsätze der Geheimhaltung und Anonymität der Wettbewerbsarbeiten dabei gewahrt bleiben.
Spätestens in dem nach dem RPW-Wettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahren nach VgV sind TGA-Fachplaner (Anlagengruppen 1-8) und Tragwerksingenieure zwingend durch den Generalplaner zu benennen. Ebenfalls zwingend sind dann Fachplaner Küchenplanung zu benennen. Das heißt, diese Fachplaner können in dieser zweiten Phase nur mit je einem Generalplaner zusammenarbeiten. Falls ein Büro in der Wettbewerbsphase mehrere Planer beraten hat, muss es sich in der Verhandlungsphase ggf. für einen entscheiden. Eine Zusammenarbeit mit mehreren Generalplanern ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.
Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind der Anlage 1 „Ergänzende Informationen“ und der Anlage 2 „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Diese sind Bestandteil der Bekanntmachung.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § GWB § 97 Absatz GWB § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § GWB § 135 Absatz GWB § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3 § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Enthalten die Auslobungsunterlagen und/oder die den Teilnehmern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstige Informationen Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Teilnehmers gegen geltendes Recht, so hat der Teilnehmer den Auslober bzw. Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch mit Abgabe des Teilnahmeantrags, der Wettbewerbsarbeit bzw. nachfolgender Unterlagen, schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Hinweispflicht gilt entsprechend, wenn Teilnehmer – gleichgültig zu welchem Zeitpunkt – Fehler in den jeweiligen Unterlagen oder in der Abwicklung des VgV-Verhandlungsverfahrens mit vorgelagertem Planungswettbewerb erkennen oder zu erkennen glauben.
Postanschrift: Kronprinzenstraße 24
Ort: Essen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
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