Erweiterung Strahlenmedizin Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-027-300
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Venusberg-Campus 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ukbonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Strahlenmedizin
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Campus Venusberg die Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie (Gebäude 55) zu erweitern und für einen Teil der Klinik einen Ersatzneubau neu zu errichten.
Universitätsklinikum Bonn AöR
Venusberg-Campus 1
53127 Bonn
Die Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie (Gebäude 55), die sich aus mehreren Gebäudeteilen zusammensetzt, ist sanierungsbedürftig und bedarf einer räumlichen Erweiterung zur Unterbringung eines dritten Linearbeschleunigers und eines Planungs-CTs.
Die Sanierung und Erweiterung soll unter laufendem Betrieb der Strahlenklinik durchgeführt werden. Dazu werden die notwendigen Baumaßnahmen in 5 Bauabschnitte aufgeteilt:
In einem ersten Bauabschnitt wird auf dem gegenüberliegenden Parkplatz ein zweigeschossiges Interimscontainergebäude für die Arztdienste der Klinik errichtet. Die Leistungen des ersten Bauabschnitts werden vom Auftraggeber gesondert vergeben und sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Im zweiten Bauabschnitt wird der Haupteingang zum Venusberg-Campus 1 verlegt. Dazu wird der bestehende Holzpavillon auf einer Länge von ca. 7.0 m zurückgebaut und durch einen Neubau, der den neuen Haupteingang aufnimmt, ersetzt. In diesem Zusammenhang werden an der Straße „Venusberg-Campus 1" Stellplätze für wartende Taxen und eine Vorfahrt für liegendkranke Patienten hergestellt.
Der dritte Bauabschnitt realisiert die Erweiterung um einen 3. Linearbeschleuniger und eine Planungs-CT mit angeschlossener Brachytherapie mit den jeweils dazugehörigen Funktionsbereichen, wobei die Lieferung und Montage des 3. Linearbeschleunigers und der Planungs-CT durch den Auftraggeber bzw. von ihm beauftragte Dritte erfolgt und nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist. Der 3. Bauabschnitt wird unterkellert, um die notwendigen technischen Funktionsflächen unterzubringen.
In einem vierten Bauabschnitt soll nach der Inbetriebnahme des Erweiterungsgebäudes ein Teil des Bestandsgebäudes zurückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden. Dieser Ersatzneubau enthält die Arztdienst- und Untersuchungsräume.
Im fünften Bauabschnitt soll der Funktionsbereich um den Bunker 1 saniert werden.
Die vorstehend dargestellte Gesamtmaßnahme soll durch einen Generalübernehmer / Generalunternehmer schlüsselfertig realisiert werden.
Der Generalübernehmer / Generalunternehmer soll optional zudem Wartungsleistungen erbringen
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Macht der Auftraggeber von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden die Erstangebote anhand der in dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen bekanntgegebenen Kriterien bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister),
b) Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Angaben zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d. h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Be-werbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften müssen Referenzen aus den letzten 10 Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen (Planung und Bau) benennen.
Als vergleichbar werden angesehen: Projekte aus dem Bereich (medizinische) Forschung, Speziallabore, Gebäude für z. B. Diagnose und Therapie in der Radiologie, Strahlentherapie und/oder Nuklearmedizin.
Geforderte Mindeststandards hinsichtlich der vergleichbaren Projekte sind:
a) Durch die vorgelegten Referenzen ist hinsichtlich der Planungsleistungen insgesamt die abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 2 (Vorplanung) bis einschließlich 5 (Ausführungsplanung) und zwar jeweils hinsichtlich der Leistungsbilder:
— Objektplanung,
— TGA (Technische Gebäudeausrüstung) und
— Tragwerksplanung nachzuweisen.
a) Der Nachweis kann insoweit auch durch die Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden, wobei die jeweilige Referenz nur für solche Leistungsphasen berücksichtigt wird, die im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags tatsächlich abgeschlossen sind.
b) Die Referenzen für den Bereich Bauleistungen müssen abgeschlossene Bauprojekte zum Gegenstand haben.
c) Mindestens eine Referenz für den Bereich Bauleistungen muss einen Strahlenschutz-bau zum Gegenstand haben.
d) Mindestens eine Referenz muss ein Projekt zum Gegenstand haben, dass im laufenden Betrieb errichtet wurde und dies auch in den Planungsleistungen berücksichtigt worden ist.
Der Nachweis der geforderten Mindeststandards kann durch eine oder mehrere Referenzen erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD57H
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die – gegebenenfalls verkürzte – Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.