Umstrukturierung Sekundarschule Lüdinghausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Borg 2
Ort: Lüdinghausen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59348
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luedinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umstrukturierung Sekundarschule Lüdinghausen
Die Realschule Lüdinghausen und die Gemeinschaftshauptschule Lüdinghausen werden umgewandeltineine Sekundarschule. Da zusätzliche Sport- und naturwissenschaftliche Kapazitäten benötigt werden, werden eine dreifach teilbare Zweifach-Sporthalle nebst zugehörigem Umkleide- und Sanitär-Trakt, sowie naturwissenschaftliche Räume errichtet.
59348 Lüdinghausen
Die Ausführung erfolgt nacheinander in 7 Bauabschnitten, so dass die Arbeiten in dem Zeitraum von November 2020 bis August 2023 ausgeführt werden.
Es werden 6 Bauabschnitte mit ca. 1 000 bis 1 500 m2 Grundfläche und 1 Bauabschnitt mit ca. 3 000 m2 bearbeitet.
Im ersten Bauabschnitt erfolgen Erd- und Betonierarbeiten für die Einzelfundamente der neuen Fluchttreppe in den Außenanlagen. Ansonsten handelt es sich um Rohbauarbeiten innerhalb der Bestandsgebäude.
In allen Bauabschnitten erfolgen Mauerwerksarbeiten für neue Innenwände sowie das Herstellen von neuen Durchgängen in tragenden und nicht-tragenden Innenwänden. Des Weiteren umfassen die Rohbauarbeiten die Sanierung der Gebäudetrennfugen in allen Bauabschnitten.
In 4 Bauabschnitten sind Gründungsarbeiten für neue Aufzugsschächte einschließlich Schneidearbeiten an den Bestands-StB-Bodenplatten erforderlich. Im ersten Bauabschnitt ist außerdem eine Stahlträger und –stützenkonstruktion als Ersatz für eine Abbruchwand einzubauen.
Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbauarbeiten
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.