Radiologie-Informationssystem (RIS)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Radiologie-Informationssystem (RIS)
Die Uniklinik RWTH Aachen (UKA) beabsichtigt den Austausch von medico(C) WRAD durch ein neues, modernes Radiologieinformationssystem (RIS), das ISO 9001 zertifiziert ist, den Anforderungen aus der RöV in aktueller Fassung genügt und den IHE-Richtlinien folgt.
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Kernaufgaben sind Leistungsanforderung, Leistungsdokumentation, Befundschreibung, Arztbriefschreibung, Termin- und Ressourcenmanagement und Dicom-Worklistbereitstellung der Modalitäten. Das führende System im Haus soll dabei das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS) medico (C) bleiben, sowohl für die Anforderung radiologischer Leistungen (Aufträge) wie auch für die Ablage der Befunde. Eine serverseitige HL7-Schnittstelle und eine Clientintegration zum PACS wird genauso erwartet, wie die Integration des Labordatensystems und die Integration des bestehenden Diktiersystems (Sprachdiktat, -erkennung, -steuerung etc.) in den Befundworkflow. Der RIS-Client muss lokal (PC / „Big-Client“) als auch via Citrix („Thin-Client“ / Remote) vollumfänglich funktionieren. Dabei müssen auch die besonderen Anforderungen durch Lehre, Ausbildung und Forschung einer Universitätsklinik berücksichtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Zu 1.):
Das vormals aufgehobene Ausgangsverfahren (2019/S [removed]) war ein Offenes Verfahren gem. § 15 der Vergabeverordnung (VgV).
Zu 2.):
Sämtliche vorgelegte Angebote waren nicht ordnungsgemäß, da sie nicht den Vergabeunterlagen entsprachen (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV) und Änderungen an den Vergabeunterlagen enthielten.
Zu 3.):
Die Vergabeunterlagen wurden nur moderat verändert. Insbesondere wurden Versionsstände mittlerweile aktualisierter Softwares angepasst und die Ergebnisse der Bieterfragen des aufgehobenen Erstverfahrens wurden eingearbeitet. Auch wurden die Gründe, die zur Aufhebung des Erstverfahrens geführt hatten, durch die Vergabestelle aufgegriffen und durch entsprechende Leistungsanpassungen in die Leistungsbeschreibung eingearbeitet. Die Zuschlagskriterien, hier die Unterkriterien, wurden marginal angepasst (die Gewichtung Preis 40 zu Qualität 60 bleibt bestehen).
Zu 4.):
Auf den Teilnahmewettbewerb soll verzichtet werden, da in das Verhandlungsverfahren beide Bieter des aufgehobenen Erstverfahrens einbezogen werden sollen. Diese hatten form.- u. fristgerechte Angebote vorgelegt. Zwar enthielten beide Angebote Änderungen an den Vergabeunterlagen, die Anforderung in den Bedingungen des Ausgangsverfahrens, die zur Wertung des Angebots als nicht formgerecht führte, bestehen aber im Verhandlungsverfahren nicht mehr fort (siehe Pkt. 3).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe i-Solutions Health GmbH
Postanschrift: Am Exerzierplatz 14-16
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68167
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://i-solutions.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYD9L
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de