Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL Referenznummer der Bekanntmachung: 1895/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eckendorfer Straße 57
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33609
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ksv-owl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische Partnerschaft Klärschlammkooperation OWL
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 bis 2043 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.
Der Haupterfüllungsort bestimmt sich nach der Lage des Grundstücks/ der KVA, in der die Klärschlämme entsorgt werden. Da das Grundstück/ die KVA erst in diesem Verfahren gefunden werden soll, kann der Haupterfüllungsort nicht angegeben werden.
Angegeben sind die 3 am stärksten in der KSV OWL GmbH vertretenen Kommunen, die entsprechend ihrer Beteiligung die größten Mengen der zu entsorgenden Klärschlämme stellen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist eine strategische Partnerschaft, die den gemeinsamen Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage auf einem von einem Strategischen Partner zu stellenden Grundstück zur Entsorgung der bei den Gesellschaftern der Klärschlammverwertung OWL GmbH (KSV OWL) ab 2024 anfallenden Klärschlämme einschließlich dem späteren Phosphor-Recycling beinhaltet.
Die Entsorgung beginnt am 1.1.2024. Die Klärschlammmenge beträgt 2024 jährlich 40 000 Mg Trockenrückstand (TR nach DIN EN 12880:2000). Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ca. 160 000 Mg Originalsubstanz (OS) pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Ab 2029 wird eine Klärschlammmenge von jährlich 44 500 MgTR zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Anliefermenge beträgt ab 2029 ca. 178 000 MgOS pro Jahr bei einem mittleren TR Gehalt von ca. 25 Gew %. Die gemeinsame Entsorgung erfolgt mindestens bis Ende 2043.
Für die Entsorgung dieser Klärschlämme sucht die KSV OWL einen strategischen Partner (SP), der über ein geeignetes Grundstück für die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verfügt, um dort eine vollständige, alle Komponenten umfassende, funktionsfähige und einen sicheren Betrieb gewährleistende Gesamtanlage zu errichten und anschließend zu betreiben. Der SP muss entweder Eigentümer des Grundstücks sein oder ein Erbbaurecht an dem Grundstück halten. Alternativ kann der SP, wenn er bereits heute eine oder mehrere Anlagen geplant oder gebaut hat bzw. betreibt, diese nutzen, sofern die Anlage(n) für diesen Zweck ebenfalls geeignet ist (sind). Auch die Erweiterung einer bestehenden Anlage ist zulässig. Die Nutzung der KVA soll über ein gemeinsames Unternehmen (Tochterunternehmen oder TU) in der Rechtsform einer GmbH erfolgen, an der der SP und die KSV OWL als Gesellschafter beteiligt sind. Die Beteiligung der KSV OWL an dem TU muss zwischen 25,1 und 49,9 % liegen. Die KSV OWL behält sich vor, die Quote ihrer Beteiligung am TU im Rahmen der Verhandlungsgespräche (spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote) einheitlich für alle Bieter auf eine Prozentzahl zwischen 25,1 und 49,9 % festzulegen.
Der Entsorgungsvertrag verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 24 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Eine Teilkündigung in Bezug auf die eigenen Liefer- oder Annahmeverpflichtungen ist nur entsprechend der vorstehenden Regelung zur vollständigen Vertragskündigung möglich. Im Fall einer Teilkündigung steht der anderen Partei das Recht zu, innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Teilkündigung den Vertrag vollständig zu kündigen.
Die Auswahl der 3 bis 5 Bewerber wird hinsichtlich der folgenden Kriterien bewertet:
— Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage,
— Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage,
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Die Kritierien sind teilweise in Unterkritieren unterteilt. Der für jedes bewertete Unterkriterium ermittelte Basispunktwert wird jeweils mit dem Prozentsatz der Gewichtung dieses Unterkriteriums sowie mit dem Faktor 10 multipliziert, woraus sich ein gewichteter Punktwert für jedes bewertete Unterkriterium ergibt. Die Summe der gewichteten Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Unterkriterien:
a) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
b) durchschnittliche Umsatzrendite in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
c) durchschnittliche Eigenkapitalquote in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Nachweise:
Zu allen Unterkriterien: Eigenerklärung des Bieters
Zu a):
Geeignet sind nur Bewerber, deren durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 5 Mio. EUR betrug.
1. Kriterium: Grundstück für die Klärschlammverbrennungsanlage
a) Lage des Grundstücks (gewichtete Gesamttransportkilometer pro Jahr),
b) Genehmigungslage in Hinblick auf die KVA.
Nachweis:
Zu 1. a):
Die gewichteten Transportkilometer pro Jahr werden anhand der zur Verfügung gestellten „Entfernungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ ermittelt, die vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen ist.
Zu 1. b):
Stellungnahme zum Planungsrecht für planungsrechtliche Zulässigkeit (u.a. Raumordnung, Bauplanungsrecht) und, sofern diese bereits vorliegt, immissionsschutzrechtliche Genehmigung (ohne die Antragsunterlagen) zur Errichtung der Klärschlammverbrennungsanlage auf dem angegebenen Grundstück
2.
Kriterium: Betrieb einer Verbrennungsanlage
Nachweis: Referenz über den Betrieb einer Verbrennungsanlage in den letzten 3 Jahren
Die Anzahl der Referenzen ist auf eine Referenz begrenzt. Gibt der Bewerber trotzdem mehr als eine Referenz an, wird ausschließlich die erstgenannte Referenz gewertet.
3. Kriterium: Durchschnittliches jährliches Entsorgungsvolumen (Klärschlamm)
Nachweis: Eigenerklärung des Bieters
Zu 1. a):
— Alle Flurstücke müssen zusammenhängen und die Errichtung der KVA technisch ermöglichen,
— Eine Verbrennungsanlage für Klärschlamm mit einer Kapazität von mindestens 30 000 MgTR/Jahr muss auf dem Grundstück rechtlich (insbesondere planungsrechtlich, immissionsschutzrechtlich) zulässig sein,
— Sollte das Grundstück nicht im Eigentum des Bewerbers oder eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft stehen, muss eine Erklärung des Eigentümers zur Verfügbarkeit des Grundstücks dem Teilnahmeantrag beigefügt werden, in dem der Eigentümer neben seiner Eigentümerstellung auch bestätigt, dass er im Fall der Zuschlagserteilung bereit ist, das Grundstück an den Bewerber oder an die von ihm gegründete Gesellschaft zu verkaufen oder ihm/ihr ein Erbbaurecht zur Verfügung zu stellen (vgl. D.1.2 der Bewerbungsunterlage).
Zu 2.:
— Gegenstand der Referenz muss der Betrieb einer Klärschlammverbrennungsanlage, einer Müllverbrennungsanlage, eines Kohlekraftwerks, eines Biomassekraftwerks oder eines Zementwerks sein,
— Der reguläre Betrieb muss vor dem 1.1.2020 aufgenommen und darf nicht vor dem 1.1.2017 beendet worden sein.
Zu 3.:
Geeignet sind nur Bewerber, die in den Jahren 2017-2019 durchschnittlich jährlich mindestens 7 500 MgOS mechanisch entwässerten Klärschlamm entsorgt haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDG8J
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.