IT-Leistungen zur Planung des IT-Konzeptes des BPJ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Brainergy Park 1
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.brainergy-park.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Leistungen zur Planung des IT-Konzeptes des BPJ
Der Brainergy Park soll ein Wissenschaftspark und Gewerbegebiet mit rd. 52 ha Fläche werden. Der Standort soll den üblichen gewerblichen Ansprüchen entsprechen und dabei als Demonstrationsplattform bzw. Reallabor für das Energiemanagement der Zukunft dienen. Im Brainergy Park soll eine sogenannte „smartIT“ etabliert werden. Diese umfasst die IT-Ausstattung der Mitarbeiter des AG („interne IT“) und die IT-Systeme der Leitwarte sowie die Erhebung sämtlicher Energiedaten für eine angedachte Simulationsplattform und Daten aus anderen Quellen.
Die Etablierung der smartIT soll in 3 Phasen, die chronologisch aufeinander aufbauen durchgeführt werden: die Planungsphase (im Folgenden: „Phase I“), die Initiierungsphase (im Folgenden: „Phase II“) und die Durchführungsphase (im Folgenden: „Phase III“).
Gegenstand des Verfahrens sind die erforderlichen IT-Leistungen der Phase I sowie optional der Phase II.
Der Brainergy Park wurde Ende 2018 gegründet und bestand zu Beginn nur aus wenigen Mitarbeitern. Das Unternehmen wächst seitdem stetig. Bis Ende 2021 wird eine Personaldecke von neun Mitarbeitern und 2 Geschäftsführern sowie 2 bis 5 sog. assoziierten Mitarbeitern erwartet. Weiterhin setzt die Gesellschaft auf externe Dienstleister und Experten aus den Bereichen der Energiewirtschaft, IT, IT-Compliance und des Rechts, der Betriebswirtschaft, Projektentwicklung und des Bauwesens. Die aktuelle Unternehmensgröße spiegelt das frühe Stadium der Geschäftsentwicklung wieder.
Das Bürogebäude besteht derzeit aus Containern, in dem ca. 9-16 Arbeitsplätze auf der Bebauungsfläche des Brainergy Parks angesiedelt sind.
Der Gesamtinvestitionsrahmen des Bauvorhabens liegt bei rund 80 Mio. EUR. Es hat große politische wie wirtschaftliche Strahlkraft über die Region hinaus und wird vom Bundeswirtschaftsministerium und der Landesregierung NRW als Leuchtturmprojekt gleichermaßen gefördert. In der finalen Ausbaustufe wird der Brainergy Park sektor-koppelndes Quartiers-Energieversorgungsunternehmen. Allein aufgrund der Relevanz des Brainergy Parks als Leuchtturmprojekt ist eine IT-Strategie empfehlenswert, die sich an den KRITIS-Anforderungen grundsätzlich orientiert und einer Expansion des Projektes nicht entgegensteht.
Der Brainergy Park verfolgt insbesondere das Ziel, mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten auf dem Feld der Energieversorgung/Energiemanagement im Gewerbequartier innovative Energieversorgungskonzepte und Geschäftsprozesse voranzutreiben. So sollen neue Technologien und Trends in der Energiewirtschaft entwickelt, umgesetzt, betrieben und mit Hilfe intelligenter Informationstechnologie auf einer Simulationsfläche und Demonstrationsplattform verprobt werden.
Ausgangsbasis sind Daten zum geplanten und tatsächlichen Energieverbrauch, Betriebsdaten des Energiesystems und Daten aus weiteren Quellen der im Gewerbegebiet angesiedelten etwa 50 verarbeitenden Betriebe und Büros. Diese Daten sollen unter Einbezug von Forschungseinrichtungen und externen Partnerunternehmen intelligent gesammelt und verarbeitet werden und dienen als Grundlage für ein innovatives Energiemanagement. Darüber hinaus sollen die Daten anonymisiert und Datenschutz konform im Sinne des Open Data-Ansatzes im Internet veröffentlicht werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind die IT-Leistungen zur Ermittlung der Anforderungen an das künftige IT-System des Barinergy Parks sowie die Erstellung eines entsprechenden IT-Konzeptes (Phase I) sowie optional die Leistungen zur Erstellung eines Umsetzungsplans für das IT-System und die Etablierung des Umsetzungsprozesses (Phase II).
Die Brainergy Park Jülich GmbH behält sich die Beauftragung der Leistungen der Phase II (Umsetzungsplan und Etablierung des Umsetzungsplans) vor (kein Rechtsanspruch des AN auf Beauftragung, einseitige Option zugunsten des AG).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe der Person des Projektleiters, der zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll, und Vorlage seines Lebenslaufs. Angabe der Person des stellvertretenden Projektleiters, der zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll, und Vorlage seines Lebenslaufs.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
3. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Angabe von folgenden Referenzen über IT-Leistungen für Projekte mit einer vergleichbaren Komplexität, wie sie die angedachte IT-Struktur des Brainergy Park vorsieht:
—— Mindestens 2 Referenzen über seit dem Jahr 2015 erbrachte Leistungen des IT-Projektmanagements mit einem Beratungsaufwand von mindestens 100 Beratertagen,
—— Mindestens eine Referenz über seit dem Jahr 2015 erbrachte Leistungen der Etablierung komplexer sicherer IT-Infrastruktur,
—— Mindestens eine Referenz über seit dem Jahr 2015 erbrachte Leistungen der Datenmodellierung und des IT-Prozessdesign.
Jede angegebene Referenz ist mit jeweils höchstens 1.500 Zeichen exkl. Leerzeichen zu beschreiben (Angabe zum Projekt und den erbrachten Leistungen). Die Beschreibung hat so zu erfolgen, dass die Erfüllung der vorgenannten Anforderungen nachvollziehbar ist.
1. Angabe der Person des Projektleiters, der zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll, und Vorlage seines Lebenslaufs. Angabe der Person des stellvertretenden Projektleiters, der zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll, und Vorlage seines Lebenslaufs.
2. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
3. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Angabe von folgenden Referenzen über IT-Leistungen für Projekte mit einer vergleichbaren Komplexität, wie sie die angedachte IT-Struktur des Brainergy Park vorsieht:
—— Mindestens 2 Referenzen über seit dem Jahr 2015 erbrachte Leistungen des IT-Projektmanagements mit einem Beratungsaufwand von mindestens 100 Beratertagen,
—— Mindestens eine Referenz über seit dem Jahr 2015 erbrachte Leistungen der Etablierung komplexer sicherer IT-Infrastruktur,
—— Mindestens eine Referenz über seit dem Jahr 2015 erbrachte Leistungen der Datenmodellierung und des IT-Prozessdesign.
Jede angegebene Referenz ist mit jeweils höchstens 1.500 Zeichen zu beschreiben (Angabe zum Projekt und den erbrachten Leistungen). Die Beschreibung hat so zu erfolgen, dass die Erfüllung der vorgenannten Anforderungen nachvollziehbar ist.
Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Solche oder andere gemeinschaftliche Bieter müssen bereits als solche ein Angebot abgeben. Bietergemeinschaften haben mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass der benannte bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.