Fremdprüfungsleistung – Abdichtungsfläche Deponie Fludersbach Referenznummer der Bekanntmachung: 156101 69 0420
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Koblenzer Str. 73
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fremdprüfungsleistung – Abdichtungsfläche Deponie Fludersbach
Fremdprüfungsleistung Abdichtungsbau:
— 5 500 qm Basisabdichtungssystem DK O,
— 32 000 qm multifunktionale Abdichtung DK II auf DK 0 oder 1,
— 26 000 qm Oberflächenabdichtung DK II.
Deponie Fludersbach, Fludersbach 300, Siegen
Fremdprüfungsleistung Abdichtungsbau:
— 5 500 qm Basisabdichtungssystem DK O,
— 32 000 qm multifunktionale Abdichtung DK II auf DK 0 oder 1,
— 26 000 qm Oberflächenabdichtung DK II.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 kann hier eingesehen werden unter dem Link https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind.
Die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich unter dem Link https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— Angabe, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind.
Die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich unter dem Link https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF oder in den Ausschreibungsunterlagen.
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Referenzen zur Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Die Qualifikation der Fremdprüfung regelt sich nach DepV, Anhang 1, Nr. 2.1 in Verbindung mit der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards (BQS) 9-1 und der Richtlinie „Fremdprüfende Stellen“ der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). Die Fremdprüfung vor Ort hat durch einen Baustoffprüfer oder Baustofftechniker mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung nach abgeschlossener Ausbildung zu erfolgen. Die gutachterlichen Leistungen der FP sind durch einen Dip.-Ing. (oder glw. z.B. M.Eng / M.S.c.) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Fremdprüfung zu erbringen. Die Qualifikationen der für die Durchführung der FP vorgesehen Mitarbeiter sind mit dem Angebot nachzuweisen (Projektleitung und Baustoffprüfer/Techniker).
Hinweispflicht nach dem TVgG-NRW:
Auftragnehmer, Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften unterliegen u. a. den Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz NRW – TVgG-NRW) vom 22.3.2018. Die geforderten Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG-NRW zu Tariftreue und Mindestentlohnung, sind Bestandteil des Angebots. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besonderen Vertragsbedingungen nach § 2 TVgG NRW.
Zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (Ziffer 1.3 i. V. m. Ziffer 1c) nicht auf Beschäftigte beziehen, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen (EuGH, 18.9.2014, Aktenzeichen C-549-13).
Abschnitt IV: Verfahren
Es findet keine öffentliche Angebotsöffnung statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur e-Rechnung:
Elektronische Rechnungsstellung (eRechnungsportal des Landes NRW) https://erechnung.nrw
Leitweg ID wird nach Auftragsvergabe übermittelt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]