Industriepark Bocholt: Bau eines Regenklärbeckens Referenznummer der Bekanntmachung: 25-eu A 20/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 05 554 008
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58
Ort: Bocholt
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46395
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bocholt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Industriepark Bocholt: Bau eines Regenklärbeckens
Die Stadt Bocholt beabsichtigt, im Westen den bisherigen Industriepark zu erweitern. Die zu erschließende Fläche befindet sich südlich der B 67, nördlich des Laaker Baches, östlich der Mussumer Ringstraße und westlich der Pannemannstraße und schließt direkt an den vorhandenen 1. Bauabschnitt Wüppings Weide an.
Industriepark Bocholt
46395 Bocholt
Das herzustellende Regenklärbecken befindet sich südlich der B 67, nördlich des Laaker Baches, östlich der Mussumer Ringstraße und westlich der Pannemannstraße.
Bau eines Regenklärbeckens:
Hauptmassen:
— 365 m3 Trägerbohlwandverbau,
— 235 m3 Ortbeton liefern und einbauen,
— 335 m2 Schalung liefern und einbauen,
— 38 t Betonstahl liefern und einbauen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Industriepark Bocholt: Bau eines Regenklälrbeckens
Postanschrift: Hohe Oststraße 34
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYS9303
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber der Stadt Bocholt gerügt werden,
4) der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]