Sanierung Freibad Bochum-Werne | Vergabe der Totalübernehmerleistungen (Planungs- und Bauleistungen) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der EU VOB/A Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_C_Bo_2020_2_Auftragsvergabe
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Springorumallee 2
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44795
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wasserwelten-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Freibad Bochum-Werne | Vergabe der Totalübernehmerleistungen (Planungs- und Bauleistungen) im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der EU VOB/A
Der Auftrag umfasst die Totalübernehmerleistungen (Planungs- und Bauleistungen) für die Sanierung des Freibades in Bochum-Werne.
Die WasserWelten Bochum GmbH plant die Sanierung des Freibades in Bochum-Werne. Einzelne Bereiche des Freibades inklusive des Hauptgebäudes stammen noch von 1929/30. Die Technik wurde in den 1970erJahren nachträglich errichtet. Das Freibad ist bereits seit einiger Zeit wegen Erdfällen/Tagesbruch aufgrund von Bergbau unterhalb des Grundstückes geschlossen.
Nunmehr ist die Sanierung mit folgendem Raumprogramm (Eckdaten) vorgesehen:
— Rückbau bestehende Gebäude mit Sporteinrichtung, Kiosk und Nebenräumen und Technik erfolgt bauseitig vorab,
— Ersatzneubau Freibadgebäude mit Umkleiden, Kiosk und Nebenräumen an ungefähr gleicher Stelle,
— Sanierung des Nichtschwimmerbeckens mit Verkleinerung der Wasserfläche und zeitgleicher Attraktivierung,
— Errichtung eines Kinderplanschbeckens und eines Sprayparkbereiches,
— Sanierung des Schwimmerbeckens mit Edelstahlbeckenauskleidung und Wasserflächenreduzierung auf 50 m Länge,
— Neugestaltung der Freibad-Außenanlagen,
— Reduzierung Wasserfläche Nichtschwimmerbecken mit Integration Kinderbereich,
— Reduzierung Wasserfläche Schwimmerbecken auf 50 m.
Der Kostenrahmen für die Sanierung des Freibades gemäß der Leistungen dieser Ausschreibung exklusiv Rückbau beläuft sich auf 5,5 Mio. EUR/netto (Kostengruppen 200 — 700 nach DIN 276). Die Kosten sind vorläufig und werden im Rahmen der Planung weiter
Konkretisiert.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Generalübernehmerleistungen für das Bauvorhaben, das heißt sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der EU VOB/A. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist digital über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
4. Den höchstens 3 qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 zum Download bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Für den Fall, dass mehr als 3 Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:
Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.
Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal 3 Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los treffen.
Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.
6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern eigenhändig zu unterzeichnen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter eigenhändig zu unterzeichnen.
7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 16a EU VOB/A nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge über die Projektplattform (in Ziffer I.3) ist die URL genannt) gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten auf der Projektplattform, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRYTDJ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.