Strom Referenznummer der Bekanntmachung: 038-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA22
Postanschrift: Regina-Pacis-Weg 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bonn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Strom
1 Ausgangslage und Zielsetzung:
Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn benötigt elektrische Energie für den Betrieb der Gebäude, landwirtschaftlichen Liegenschaften sowie weiterer Betriebsstätten. Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn wird im Folgenden Auftraggeber genannt. Die Abnahmestellen liegen in den Netzgebieten der Bonn-Netze GmbH, der Westnetz GmbH und der Bad Honnef AG. Der Jahresverbrauch beträgt rund 56,8 Mio. kWh an ca. 136 Abnahmestellen.
Eine Aufstellung aller Anlagen zur Leistungsbeschreibung ist in Anlage LB 1 „AZ“ zu finden. Eine Übersicht über die Abnahmestellen und Mengen zeigt Anlage LB 2 „Übersicht“.
Die bestehenden Lieferverträge laufen zum 31.12.2021 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 1.1.2022 vergeben werden. Der Lieferzeitraum beträgt 3 Jahre und kann optional einmal um ein Jahr verlängert werden.
Die zu beschaffende elektrische Energie wird in 2 Losen vergeben.
Los 1 beinhaltet die Abnahmestellen Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und umfasst die Lieferung von ca. 52 Mio. kWh pro Jahr elektrischer Energie an 134 Abnahmestellen.
Es ist ein Neubau inklusive der Inbetriebnahme eines BHKWs mit einer elektrischen Leistung von 140 kW im Laufe des Jahres 2021 geplant. Die Fahrweise des neuen BHKWs und der zukünftige Verbrauch des Neubaus am Standort Kreuzbergweg 24, 53115 Bonn, ist noch unbekannt.
Im Los 2 ist die Abnahmestelle für Physik - ELSA des Auftraggebers enthalten. Diese Abnahmestelle dient u. a. zum Betrieb des Elektronen-Synchrotrons (ELSA Beschleuniger im Physikalischen Institut). Es handelt sich dabei um eine Lieferung von rund 4,8 Mio. kWh pro Jahr.
Für die Belieferung der Abnahmestellen wird verlangt, dass 100 % der Liefermenge aus Anlagen mit regenerativen Einsatzstoffen stammt (Ökostrom).
Die Vergabe soll für eine Belieferung mit elektrischer Energie für die Jahre 2022, 2023 und 2024 erfolgen, optional kann die Lieferung einmal um ein Jahr verlängert werden.
Die Preisbildung orientiert sich an den Notierungen der European Energy Exchange (EEX). Die Einkaufszeitpunkte an der Börse sind für jedes Lieferjahr und Los vertraglich fest vorgeschrieben.
Es ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen.
Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn – Gebäude und Sonstiges
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn
Diverse Abnahmestellen, siehe Leistungsbeschreibung
Diverse Abnahmestellen mit und ohne Leistungsmessung (RLM- und SLP-Anlagen)
Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn – Gebäude und Sonstiges.
Optional kann der Auftrag um 1 Jahr verlängert werden.
Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn – Physik ELSA Beschleuniger
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
Regina-Pacis-Weg 3
53113 Bonn
Diverse Abnahmestellen, siehe Leistungsbeschreibung
Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn – Physik (ELSA Beschleuniger).
Optional kann der Auftrag um 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Öffnung
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024 oder 2025
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5ED5Z7
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Regina-Pacis-Weg 3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www3.uni-bonn.de/
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Regina-Pacis-Weg 3
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www3.uni-bonn.de/