FE 02.0397/2016/FRB — Sicherheitsuntersuchung an Turbokreisverkehren in Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü-FE 02.0397/2016/FRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 02.0397/2016/FRB — Sicherheitsuntersuchung an Turbokreisverkehren in Deutschland
FE 02.0397/2016/FRB — Sicherheitsuntersuchung an Turbokreisverkehren in Deutschland.
FE 02.0397/2016/FRB
„Sicherheitsuntersuchung an Turbokreisverkehren in Deutschland“
Turbokreisverkehre sind abschnittsweise mehrstreifige Kreisverkehre, bei denen durch eine Vorsortierung in den Kreiszufahrten und Ansetzen neuer Fahrstreifen an der Innenseite der Kreisfahrbahn Fahrstreifenwechsel auf der Kreisfahrbahn vermieden und Fahrwegüberschneidungen in den Kreisausfahrten verhindert werden sollen.
Turbokreisverkehre wurden in den Niederlanden entwickelt und haben sich dort vielfach bewährt. Brilon, Geppert (2015) führten erste Untersuchungen an Turbokreisverkehren in Deutschland durch. Sie nahmen eine Typisierung der Zufahrten vor und entwickelten darauf aufbauend ein Bemessungsverfahren für die Zufahrten der Turbokreisverkehre. Weiterhin analysierten sie Unfalldaten von 3 Turbokreisverkehren und führten Konfliktanalysen durch.
Der AK 2.2.4 der FGSV hat 2015 ein Arbeitspapier zu Turbokreisverkehren veröffentlicht, das zur zweckmäßigen Gestaltung von Turbokreisverkehren beitragen soll.
In den vergangenen Jahren wurden weitere Turbokreisverkehre gebaut, bei denen jedoch teilweise eine hinreichende Verkehrssicherheit bezweifelt wird. Vermutet werden Defizite hinsichtlich der entwurfstechnischen Umsetzung bzw. der Verkehrsregelung, die teilweise eine Konformität mit den aktuellen Vorgaben der StVO bzw. VwV-StVO vermissen lässt. Gleichzeitig ist jedoch nicht auszuschließen, dass neue Elemente der Verkehrsregelung (wie z. B. angepasste Pfeilmarkierungen in den Zufahrten) die Begreifbarkeit erhöhen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Turbokreisverkehren leisten können.
Daher sollen zur Erweiterung der vorhandenen Stichprobe und Verbesserung der Datengrundlagen an mehreren zwischenzeitlich realisierten Turbokreisverkehren im außer- und innerörtlichen Bereich die Auswirkungen unterschiedlicher Gestaltungen auf die Verkehrssicherheit untersucht und bewertet werden. Neben einer Unfallanalyse sollen Verhaltensbeobachtungen und Konfliktanalysen durchgeführt werden. So können Erkenntnisse zur Nutzung und Akzeptanz der Verkehrsanlage durch verschiedene Nutzergruppen (insbesondere MIV, Radfahrer und Fußgänger) ergänzend zur durchgeführten Unfallanalyse erlangt werden. Die Analysen sollen explizit Querungsstellen nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer in Ausfahrten von Turbokreisverkehren sowie die Fahrstreifenwechsel zur Vorsortierung im Vorfeld der Zufahrten einschließen.
Im Ergebnis sollen Erkenntnisse zu den sicherheitstechnischen Kenngrößen von Turbokreisverkehren und Empfehlungen zu deren Einsatz und Gestaltung einschließlich Markierung und Beschilderung in den Zufahrten abgeleitet werden, die in das technische Regelwerk einfließen sollen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von wissenschaftlichen Analysen zur Verkehrssicherheit von Entwurfsplanungen in wissenschaftlichen Untersuchungen — Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 1).
2. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von leitfadengestützten Befragungen in wissenschaftlichen Untersuchungen — Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 2).
3. Kenntnisse und Erfahrungen bei der Durchführung von empirischen Fahrverhaltensanalysen — Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren. (Referenzliste 3).
4. Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung — Nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 1).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.