FE 03.0606/2020/MGB – Breite Einführung der FS100-Technologie auf Bundesfernstraßen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0606/2020/MGB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0606/2020/MGB – Breite Einführung der FS100-Technologie auf Bundesfernstraßen
FE 03.0606/2020/MGB – „Breite Einführung der FS100-Technologie auf Bundesfernstraßen“.
Der Straßenwinterdienst dient zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und Kapazität auf den Straßen unter winterlichen Bedingungen. Das Ausbringen von Tausalz ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur Erhaltung eines ausreichenden Kraftschlusses auf der Fahrbahn. Um die Umweltwirkung des ausgebrachten Tausalzes möglichst gering zu halten, ist die ausgebrachte Menge stetig zu optimieren.
Mit der relativ neuen Technologie der Ausbringung von reiner Tausalzlösung (FS100-Technologie/Soleausbringung) können bei der vorbeugenden Streuung für alle Glättearten bei Temperaturen bis etwa -6oC erheblichen Mengen Tausalz eingespart werden. Für einige Glättesituationen reicht die Tausalzlösung vollständig aus. Trotz zusätzlicher Technik zum Ausbringen weisen Untersuchungen sogar betriebswirtschaftliche Vorteile für diese Technik aus. Trotzdem zeigen Auswertungen der gemeldeten Verbrauchszahlen von Tausalzlösungen, dass die FS100-Technologie noch nicht überall zur Anwendung kommt. Die Gründe für die derzeit geringe Nutzung der reinen Lösungsausbringung soll hinterfragt werden. Für beste-hende Einführungshindernisse sind Lösungsvorschläge zur breiten Anwendung zu erarbeiten.
Die Grenzen der FS100-Technologie könnten theoretisch bei tieferen Temperaturen und höheren Schnee- und Eismengen wirkungsvoll und noch salzsparender genutzt werden. Erweiterte Möglichkeiten sollen untersucht werden, um abgesicherte Anwendungshinweise geben zu können.
Mit den Projektergebnissen soll möglichst allen Meistereien für den Bundesfernstraßenbereich die Soleanwendung nähergebracht werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate nach Ausstellungsdatum).
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
Und
— ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
1. Kenntnisse und Erfahrungen in der Erstellung wissenschaftlicher Berichte und Gutachten, Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 3 Jahren (siehe Referenzliste 1).
2. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Tausalzanwendung, Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt (Forschung/Anwendung/Mitarbeit Regelwerke) aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2).
3. Kenntnisse und Erfahrungen zur Beurteilung von Streumaschinen, Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt (Forschung/Prüfung) aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 3).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.