Neubau einer Rettungswache in Arnsberg, Clemens-August-Straße 126, 59821 Arnsberg; Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach HOAI §§ 34 ff. i. V. m. Anlage 10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Rettungswache in Arnsberg, Clemens-August-Straße 126, 59821 Arnsberg; Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach HOAI §§ 34 ff. i. V. m. Anlage 10
Die neu zu errichtende Rettungswache Arnsberg umfasst die Stationierung von 3 Krankenkraftwagen mit jeweils 2 Personen Besetzung und insgesamt 2 Auszubildenden sowie einer Wachleitung und eines Praxisanleiters.
Leistungsgegenstand sind Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gem. HOAI § 34 ff. i. V. m. Anlage 10, Leistungsphasen 1-8. Einzelheiten sind dem Teilleistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (näheres s. § 3 Ingenieurvertrag).
Arnsberg
Die neu zu errichtende Rettungswache Arnsberg umfasst die Stationierung von 3 Krankenkraftwagen mit jeweils 2 Personen Besetzung und insgesamt 2 Auszubildenden sowie einer Wachleitung und eines Praxisanleiters mit den entsprechenden Raumanforderungen nach — DIN 13049:2017-08 Rettungswachen – Bemessungs- und Planungsgrundlage,
— Planungsempfehlungen des Gemeindeunfallversicherungsverband GUV,
— Planungsempfehlungen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen UK NRW,
— des Brandschutzbedarfsplanes und Rettungsbedarfsplanes,
— nutzerspezifische Anforderungen.
Es soll unter Einhaltung der gängigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik ein funktionales Gebäude entstehen, welches den vorstehenden Anforderungen gerecht wird. Auf die Nutzung fossiler Energieträger soll verzichtet werden; vielmehr sollen nach Möglichkeit regenerative Energien zum Einsatz kommen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes soll spätestens in 2 Jahren erfolgen.
Leistungsgegenstand sind Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gem. HOAI § 34 ff. i. V. m. Anlage 10, Leistungsphasen 1-8. Einzelheiten sind dem Teilleistungsverzeichnis zu entnehmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (näheres s. § 3 Ingenieurvertrag).
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.3.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
— Nachweis der Berufszulassung des Büroleiters, seines Vertreters und des Projektleiters (z. B. durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der Architektenkammer o. ä.).
1) Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages,
2) Nachweis über den Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice).
Zu 1) Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Objektplanung Gebäude und Innenräume: [Betrag gelöscht] EUR netto zu 2) mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
— Nachweis eines Referenzprojektes des Architekturbüros vergleichbarer Art (Planung Neubau einer Rettungswache) mit Projektbeschreibung und Angaben zu den Baukosten der KG 200-500 nach DIN 276 netto.
— Nachweis eines Referenzprojektes des Projektleiters vergleichbarer Art (Planung Neubau einer Rettungswache) mit Projektbeschreibung und Angaben zu den Baukosten der KG 200-500 nach DIN 276 netto.
Beschreibung der personellen Besetzung des Büros.
Mindestanforderungen an die Referenzen:
— Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach HOAI gem. §§ 34 ff. i. V. m. Anlage 10 zur Errichtung eines Neubaus einer Rettungswache mit Kosten der KG 200-500 von mindestens 1 Mio. EUR netto.
— Fertigstellung nach dem 31.12.2015 (erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme).
Zugelassen sind Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufszulassung „Architekt" oder „Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzung für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- und Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Raum 0.03 im Gebäude der Stadtwerke Arnsberg GmbH (Gebäude Campus), Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg.
Die Angebotsöffnung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter-/innen des Beschaffungsmanagements.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.