Planung der digitalen Infrastruktur in den Arnsberger Schulen (DigitalPakt NRW)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E77792168
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung der digitalen Infrastruktur in den Arnsberger Schulen (DigitalPakt NRW)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.

Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Daher investiert die Stadt Arnsberg als Schulträger mit diesem Projekt in den förderfähigen Ausbau der strukturierten Verkabelung (skalierbare LAN-Netze) und die zentral administrierbare WLAN-Abdeckung in der Fläche der Schulgebäude (Campus Lösung). Betrachtet werden soll daher die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten (Access Points) inkl. Leitungsnetz nach DIN/EN 50173 (gigabitfähige Inhouseverkabelung) im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem Niederspannungsnetz zur Versorgung der IT-Komponenten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71321000 Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Hauptort der Ausführung:

Verschiedene Schulstandorte in Arnsberg:

16 Grundschulstandorte (Stadtbezirke Voßwinkel, Neheim, Hüsten, Herdringen, Holzen, Müschede, Bruchhausen, Niedereimer, Arnsberg) 1 Realschule (Stadtbezirk Hüsten) 2 Sekundarschulen (Stadtbezirke Neheim und Arnsberg) 3 Gymnasiumstandorte (Stadtbezirke Hüsten und Arnsberg) 1 Sauerlandkolleg (Stadtbezirk Hüsten) 1 Förderschule (Stadtbezirk Arnsberg)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am 16.5.2019 haben sich Bund und Länder auf die Verabschiedung des Digitalpaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund den Ländern und Kommunen 5 Milliarden EUR für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Stadt Arnsberg erhält hiervon Fördermittel in Höhe von ca. 2,3 Mio. EUR, die bis zum Jahr 2024 abgerufen werden können.

Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.

Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Daher investiert die Stadt Arnsberg als Schulträger mit diesem Projekt in den förderfähigen Ausbau der strukturierten Verkabelung (skalierbare LAN-Netze) und die zentral administrierbare WLAN-Abdeckung in der Fläche der Schulgebäude (Campus Lösung). Betrachtet werden soll daher die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten (Access Points) inkl. Leitungsnetz nach DIN/EN 50173 (gigabitfähige Inhouseverkabelung) im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem Niederspannungsnetz zur Versorgung der IT-Komponenten.

Eine WLAN-Ausleuchtung hat bereits an allen Schulen stattgefunden.

Folgende Leistungen sollen vergeben werden:

Technische Ausrüstung gem. HOAI § 56 Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI.

Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise bzw. gebäudespezifische Beauftragung vor.

Dies geschieht vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln, welche gebäudespezifisch beantragt werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2021
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegsetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.3.2018.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung

— Nachweis der Berufszulassung des Büroleiters, seines Vertreters und des Projektverantwortlichen (z. B. durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der Ingenieurkammer o. ä.).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages,

2. Nachweis über Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Fachplanung technische Ausrüstung, ELT: [Betrag gelöscht] EUR netto zu 2) mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Nachweis eines Referenzprojektes des/der Projektverantwortlichen vergleichbarer Art in einer Schule, Bildungsstätte oder einem Gebäude der öffentlichen Hand mit Projektbeschreibung und Angaben zu den Baukosten der KG 400 nach DIN 276 netto.

Beschreibung der personellen Besetzung des Büros.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindeststandards der Referenz:

— Planung der technischen Ausrüstung, ELT, eines Neubaus oder eines Umbaus/einer Erweiterung einer Schule, Bildungsstätte oder eines Gebäudes der öffentlichen Hand mit Kosten der KG 400 von mindestens 1 Mio. EUR netto,

— Fertigstellung nach dem 31.12.2015 (erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme)

Mindestbeschäftigtenzahl qualifizierter Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „Fachplanung TGA" zwischen 2017 und 2019: 5.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zugelassen sind alle Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- und Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Künftige Arbeitsgemeinschaften müssen Angebote als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss den Namen der Erklärenden von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft enthalten. Im Falle der Auftragserteilung ist die Erklärung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu unterzeichnen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/01/2021
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/01/2021
Ortszeit: 10:30
Ort:

Raum 0.03 des Gebäudes der Stadtwerke Arnsberg GmbH (Campus), Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist von 2 Mitarbeiter/innen des Beschaffungsmanagements.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2020

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