Planung der digitalen Infrastruktur in den Arnsberger Schulen (DigitalPakt NRW)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung der digitalen Infrastruktur in den Arnsberger Schulen (DigitalPakt NRW)
Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Daher investiert die Stadt Arnsberg als Schulträger mit diesem Projekt in den förderfähigen Ausbau der strukturierten Verkabelung (skalierbare LAN-Netze) und die zentral administrierbare WLAN-Abdeckung in der Fläche der Schulgebäude (Campus Lösung). Betrachtet werden soll daher die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten (Access Points) inkl. Leitungsnetz nach DIN/EN 50173 (gigabitfähige Inhouseverkabelung) im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem Niederspannungsnetz zur Versorgung der IT-Komponenten.
Verschiedene Schulstandorte in Arnsberg:
16 Grundschulstandorte (Stadtbezirke Voßwinkel, Neheim, Hüsten, Herdringen, Holzen, Müschede, Bruchhausen, Niedereimer, Arnsberg) 1 Realschule (Stadtbezirk Hüsten) 2 Sekundarschulen (Stadtbezirke Neheim und Arnsberg) 3 Gymnasiumstandorte (Stadtbezirke Hüsten und Arnsberg) 1 Sauerlandkolleg (Stadtbezirk Hüsten) 1 Förderschule (Stadtbezirk Arnsberg)
Am 16.5.2019 haben sich Bund und Länder auf die Verabschiedung des Digitalpaktes Schule für die Jahre 2019 bis 2024 geeinigt. Mit dem Digitalpakt Schule stellt der Bund den Ländern und Kommunen 5 Milliarden EUR für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Die Stadt Arnsberg erhält hiervon Fördermittel in Höhe von ca. 2,3 Mio. EUR, die bis zum Jahr 2024 abgerufen werden können.
Der Digitalpakt zielt darauf ab, die Schüler*innen an den Schulen in Deutschland umfassend auf die Digitalisierung in allen Lebensbereichen vorzubereiten. Dies soll erreicht werden, indem lernförderliche und belastbare, interoperable digitale technische Lerninfrastrukturen etabliert sowie vorhandene Strukturen optimiert werden.
Die Mittel aus dem Digitalpakt Schule sind vor allem für den Ausbau der IT-Infrastruktur in den Schulen vorgesehen. Daher investiert die Stadt Arnsberg als Schulträger mit diesem Projekt in den förderfähigen Ausbau der strukturierten Verkabelung (skalierbare LAN-Netze) und die zentral administrierbare WLAN-Abdeckung in der Fläche der Schulgebäude (Campus Lösung). Betrachtet werden soll daher die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit IT Komponenten (Access Points) inkl. Leitungsnetz nach DIN/EN 50173 (gigabitfähige Inhouseverkabelung) im Bestand sowie die Ausstattung und Modernisierung der Schulen mit einem Niederspannungsnetz zur Versorgung der IT-Komponenten.
Eine WLAN-Ausleuchtung hat bereits an allen Schulen stattgefunden.
Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
Technische Ausrüstung gem. HOAI § 56 Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise bzw. gebäudespezifische Beauftragung vor.
Dies geschieht vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln, welche gebäudespezifisch beantragt werden.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegsetz NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.3.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
— Nachweis der Berufszulassung des Büroleiters, seines Vertreters und des Projektverantwortlichen (z. B. durch Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der Ingenieurkammer o. ä.).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages,
2. Nachweis über Abschluss einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungspolice).
Zu 1) Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich Fachplanung technische Ausrüstung, ELT: [Betrag gelöscht] EUR netto zu 2) mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, mindestens 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die genannten Deckungssummen müssen je Versicherungsfall einmal und für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres insgesamt zweifach maximiert zur Verfügung stehen.
— Nachweis eines Referenzprojektes des/der Projektverantwortlichen vergleichbarer Art in einer Schule, Bildungsstätte oder einem Gebäude der öffentlichen Hand mit Projektbeschreibung und Angaben zu den Baukosten der KG 400 nach DIN 276 netto.
Beschreibung der personellen Besetzung des Büros.
Mindeststandards der Referenz:
— Planung der technischen Ausrüstung, ELT, eines Neubaus oder eines Umbaus/einer Erweiterung einer Schule, Bildungsstätte oder eines Gebäudes der öffentlichen Hand mit Kosten der KG 400 von mindestens 1 Mio. EUR netto,
— Fertigstellung nach dem 31.12.2015 (erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme)
Mindestbeschäftigtenzahl qualifizierter Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich „Fachplanung TGA" zwischen 2017 und 2019: 5.
Zugelassen sind alle Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufsbezeichnung „Ingenieur" zu tragen und über die erforderlichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 Abs. 3 VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- und Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Künftige Arbeitsgemeinschaften müssen Angebote als Bietergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaftserklärung muss den Namen der Erklärenden von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft enthalten. Im Falle der Auftragserteilung ist die Erklärung zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft zu unterzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Raum 0.03 des Gebäudes der Stadtwerke Arnsberg GmbH (Campus), Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg.
Die Angebotsöffnung erfolgt unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist von 2 Mitarbeiter/innen des Beschaffungsmanagements.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.