Betrieb Kommunaler Diagnoseeinrichtungen zur Durchführung von Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 Erregers ab 1.1.2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]2004/2007
Fax: [gelöscht]/2004/2007
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb Kommunaler Diagnoseeinrichtungen zur Durchführung von Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2 Erregers ab 1.1.2021
Der Ennepe-Ruhr-Kreis als untere Gesundheitsbehörde nimmt vielfältige Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wahr. Ihm obliegt es u. a. Infektionsketten nachzuverfolgen und Testungen zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durchzuführen.
Vom 01.01-31.12.2021 (mit Verlängerungsoption) benötigt der Ennepe-Ruhr-Kreis einen Anbieter zum Betrieb folgender Diagnoseeinrichtungen:
a) Mobile Diagnosefahrzeuge,
b) Stationäre Diagnosestelle,
c) Einrichtungsdiagnose.
Es sollen stationär sowie mobil bei Einrichtungen und Haushalten Abstriche zum Nachweis des Virus SARS-CoV-2 durchgeführt werden.
Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die Diagnostik stellen in eigener Verantwortung und führt bei den ihm vom Auftraggeber benannten Personen als Verwaltungshelfer Tests zum Nachweis des SARS-CoV-2-Erregers durch.
Dies beinhaltet insbesondere folgende Aufgaben:
a) Vorbereitung der Abstrichsets nach den Vorgaben des Auftraggebers, inkl. Erstellung der Laborscheine anhand der vom Auftraggeber übermittelten Dateien,
b) Planung der Routen der mobilen Diagnosefahrzeuge,
c) Zugangskontrolle zur stationären Diagnosestelle bzw. zur Einrichtungsdiagnose,
d) Organisation und Durchführung der Tests und Terminkoordination der Einrichtungsdiagnostik,
e) Abstrichnahme,
f) Transport der Proben am selben Tag in das vom Kreis beauftragte Labor,
g) Reinigung und Desinfektion der genutzten Materialien/Fahrzeuge,
h) Schulung des eingesetzten Personals.
s. II.1.4.) Kurze Beschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kalkulation zur angebotenen Leistung ist auf Anforderung zu übersenden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Kalkulation anzufordern, sofern das Angebot in die nähere Wahl kommt.
In der Kalkulation sind insbesondere die Personalkosten zuzüglich Lohnneben- und Ausstattungskosten, Sachkosten, evtl. Nachunternehmerkosten, allgemeine Verwaltungskosten und schließlich die Kalkulationsposten Wagnis & Gewinn geeignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müssen die Angebotspreise rechnerisch nachvollziehbar sein.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.