EU-weite Ausschreibung der Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen der Stadt Paderborn Referenznummer der Bekanntmachung: 0299
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: An der Talle 21
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.paderborn.de/microsite/asp/
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen der Stadt Paderborn
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
— Übernahme (inkl. Verwiegung) der gesammelten Wertstoffe an einer vom Auftraggeber gestellten Übernahme-/Umschlagstelle im Stadtgebiet Paderborn und Transport zur Sortieranlage;
— Sortierung der Wertstoffe gemäß den Vorgaben des Auftraggebers;
— Verwertung/Vermarktung der sortierten Wertstoffe und Entsorgung der Sortierreste.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Vgl. Ziffer II.1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ennigerloh
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59320
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.