Neubau Gesamtschule Rosenhöhe – Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5335
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gesamtschule Rosenhöhe – Projektsteuerungsleistungen
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt für die Gesamtschule Rosenhöhe folgende bauliche Maßnahmen:
1. Neubau der Sekundarstufe II (ca. 3 400 qm netto) für ca. 231 Schülerinnen und Schüler und einer Zweifachsporthalle (ca. 1 270 m2 netto) für Schul- und Vereinssport auf dem Schulcampus.
An der Rosenhöhe:
Für die Neubauplanungen besteht der Anspruch aus den politischen Gremien, durch nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß der Bewertungsgrundlage für nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard „Silber“ zu erreichen.
Vor Baubeginn steht der Abriss der vorhandenen abgängigen Sporthalle und zweier ehemaliger Hausmeisterhäuser, die seit mehreren Jahren für 2 internationale Vorklassen als Lernort genutzt werden. Für die beiden Klassen muss eine Interimslösung, bestehend aus Holzmodulen, auf dem Campus errichtet werden.
2. Umbau (Einrichtung von Clustern, Talentschule) und Sanierung der Sekundarstufe I für ca. 661 Schülerinnen und Schüler:
Die Maßnahmen haben zur Folge, dass die gesamte Sekundarstufe I übergangsweise in die Marktschule (ehemalige Hauptschule in ca. 1,2 km Entfernung) als Ausweichquartier umziehen muss.
3. Einbau einer Seilnetzkonstruktion in den Innenhof des Gebäudes der Sekundarstufe I:
Ziel ist es, die gesamte Schule an einem Standort unterzubringen. Die Maßnahmen beinhalten ein Investitionsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR.
Für den Neubau der Sek II und der Sporthalle sind bereits ein Objektplaner, ein Außenanlagenplaner sowie die Fachplaner für TGA HLS/Elektro, Tragwerksplanung und Brandschutz beauftragt. Die Bearbeitung der Planung befindet sich derzeit in LPH 2.
Der Abbruch der vorh. Gebäude wird durch den ISB betreut. Ein VgV-Verfahren für die Umplanung der SEK I sowie des notwendigen Ausweichquartiers ist noch durchzuführen.
Die Fertigstellung aller Maßnahmen inkl. aller Umzüge und des Rückbaus der Interimsbauten soll bis Februar 2026 erfolgen. Der ausgelobte Auftrag für die Projektsteuerungsleistungen umfasst alle Teilprojekte der gesamten Maßnahme über die gesamte Projektlaufzeit.
Gesamtschule Rosenhöhe
An der Rosenhöhe 1
33647 Bielefeld
1. Leistungsbild Projektsteuerung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Projektsteuerungsleistungen zu dem Neubauvorhaben der Sekundarstufe II und der 2-fach-Sporthalle an der Gesamtschule Rosenhöhe einschließlich aller kollateralen Maßnahmen.
2. Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die einzelnen Stufen werden wie folgt definiert:
— Stufe A Projektvorbereitung,
— Stufe B Planung,
— Stufe C Ausführungsvorbereitung,
— Stufe D Ausführung,
— Stufe E Projektabschluss.
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A:
— Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (handlungsbereichsübergreifend),
— Qualitäten und Quantitäten,
— Kosten und Finanzierung,
— Termine, Kapazitäten und Logistik,
— Verträge und Versicherungen.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der Teilnahmeanträge und Ausschluss von unvollständigen Teilnahmeanträgen sowie Anträgen von Bewerbern, deren Eignung nicht nachgewiesen ist, transparent und diskriminierungsfrei nach Maßgabe der folgenden, unter Ziffer II.2.9 der EU-Bekanntmachung genannten Bewertungskriterien.
Bewerber können im Rahmen der objektiven Auswahl unter Zugrundelegung der Auswahlkriterien maximal 500 Punkte sammeln. Die Gewichtung der Auswahlkriterien und Punkte ist der als Anlage 2 beigefügten Bewertungsmatrix für die Teilnahmeanträge zu entnehmen.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelt es sich bei den Bewerbern um eine juristische Person, OHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft (auch als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), so ist dem Teilnahmeantrag ein Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers beizufügen, der nicht älter als 12 Monate sein darf.
2. Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Die Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag und unter Verwendung der von der Vergabestelle über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vordrucke vorzulegen. Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vorzulegen.
1. Nettogesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019),
2. Nettojahresumsatz Projektsteuerung gem. §2 AHO (2017, 2018, 2019).
1. Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure im Leistungsbild Projektsteuerung (§2 AHO) innerhalb der letzten 3 Jahre (2017, 2018, 2019),
2. Referenzen: Es werden mindestens 2 Projekte und maximal 3 Projekte gewertet mit folgenden Wertungskriterien:
— öffentlicher Auftraggeber nach §103 GWB,
— Projektkosten netto > 10 Mio. EUR (KG 200-700 – DIN 276),
— Bruttogrundfläche,
— Handlungsbereiche (max. 5 Handlungsbereiche).
Es sind mindestens 2 Referenzen mit folgenden Anforderungen einzureichen:
1. Projektkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276 größer als 10 Mio. EUR netto,
2. Beginn der LPH 8 der Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI 2013 innerhalb der letzten 6 Jahre (12/2014-12/2020).
Für alle Bewerberinnen und Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft gelten die Bestimmungen des TVgG NRW. Durch das am 30. März 2018 in Kraft getretene reformierte
Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) entfallen die bisher notwendigen Verpflichtungserklärungen. Stattdessen ist nur noch eine vertragliche Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind, mit folgendem Inhalt vorzulegen: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt. Der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird bestätigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft unzulässig sind und in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9342
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer Westfalen gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragstelle den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“