Freianlagenplanung Sport/Freizeitpark Kapellen Referenznummer der Bekanntmachung: S-MOERS-2020-0063
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moers.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freianlagenplanung Sport/Freizeitpark Kapellen
Freianlagenplanung Sport- und Freizeitpark Kapellen.
Sport- und Freizeitpark Kapellen
Ausgeschrieben werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11 HOAI sowie optional die der Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 und Anlage 11 HOAI.
Das zu entwickelnde Projektgebiet befindet sich im Stadtteil Kapellen, dem südlichsten Stadtteil von Moers. Das Projektgebiet, die Sportanlage des TV Kapellen und der Freizeitpark Kapellen, sind Freizeit-, Bewegungs-und Erholungsfläche des Quartiers. Mit der Umsetzung dieses Projektes wird die bestehende Spiel-, Sport- und Freizeitfläche für Kinder und Jugendliche ausgebaut und aufgewertet und eine Verzahnung der Nutzergruppen in diesem Bereich angestrebt. Der Stadtteilpark wird nach einem stetigen Rückbau wieder reaktiviert. Neue Sport- und Freizeitangebote sollen zukünftig die Aufenthaltsqualität für alle Nutzer wieder erhöhen und zum täglichen Besuch einladen. Die Sportanlage wird an die modernen Anforderungen des Sporttreibens angepasst (u. a. Belagswechsel), sowohl für den vereinsgebundenen Sport als auch für das informelle Sporttreiben.
Ansässige und von der Planung potentiell profitierende Institutionen sind im Bereich Kinder und Jugend, 4 Kindertageseinrichtungen sowie 2 Kinder- und Jugendzentren und eine Grundschule. Auch den im Stadtteil verorteten Seniorenwohnheimen bietet eine solche Umgestaltung neue Möglichkeiten für Bewegung und Partizipation.
Dieses Projekt wird aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des BMUB für „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit Bundesmittel gefördert und diese Maßnahme unterliegt der behördlichen Prüfung. Da die Maßnahme im Rahmen eines Förderprogramms durchgeführt wird, sind gegenüber üblichen Baumaßnahmen der öffentlichen Hand ergänzend die besonderen Rahmenbedingungen und Restriktionen des Förderprogramms strikt einzuhalten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang die zeitlichen und finanziellen Deckelungen der Maßnahme zu benennen, die unbedingt einzuhalten sind.
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja – siehe Vergabeunterlagen; im Falle des Abrufs der optionalen Leistungen kann sich der Leistungszeitraum in Bezug auf Leistungsphase 9 deutlich verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1. Unternehmensdarstellung/Firmenprofil,
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB; der Auftraggeberbehält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben vorzulegen:
1. Angaben zum Umsatz (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt nach Jahren.
Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens folgende Angaben/Unterlagen vorzulegen:
1. Angaben zu den seit 01/2012 erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Planungsleistungen der unter Ziff. II.2.4) der Bekanntmachung bezeichneten Art) mit konkreter Beschreibung der beauftragten Planungsleistungen (Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI und Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/in einer Arbeitsgemeinschaft oder als/durch Nachunternehmer ausgeführt wurden), zum Leistungszeitraum und dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten;
2.Angabe der in den letzten 3 Kalenderjahren (2017, 2018, 2019) jahresdurchschnittlich sowie aktuell festen Beschäftigten inklusive Geschäftsführung untergliedert in Architekten/Ingenieure und sonstige Mitarbeiter.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu 1) Der Bewerber muss über mindestens 2 Referenzen seit 01 / 2012 über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Objektplanung für Freianlagen in Bezug auf Sportfreiflächen verfügen (Mindestanforderung). Die Vergleichbarkeit der erbrachten Objektplanungsleistungen für Freianlagen setzt jeweils voraus, dass
a) der Bewerber dort
aa) bei mindestens einer Referenz zumindest die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne der Anlage 11 der HOAI erbracht hat und die Leistungsphase 8 abgeschlossen ist (Übergabe Nutzer) sowie
bb) bei mindestens einer Referenz zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 im Sinne der Anlage 11 der HOAI erbracht hat,
b) das Referenzprojekt die Sanierung oder den Neubau von Sportfreiflächen (Ballspielplätze, Sportanlagen in der Landschaft, Kombinationssportfelder, Sportanlage Typ A bis D oder Sportstadien gemäß Anlage 11 zu § 39 HOAI) betraf;
c) das Referenzprojekt die Neugestaltung einer öffentlichen Grünanlage mit Integration von generationsübergreifenden Spiel- und Bewegungsangeboten betraf;
d) die Baukosten (KG 500 nach DIN 276) bei mind. [Betrag gelöscht] EUR (brutto) lagen.
Im Falle eines Angebots einer Bewerbergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
Besondere Bedingungen für die Auftragsdurchführung folgen insbesondere aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, siehe hierzu die Ausführungen in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem o. g. Vergabeportal zur Verfügunggestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren;
3. Der AG hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden;
4. Jeder Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil vorzulegen; jeder Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung vorzulegen, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt bzw. Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten, sowie dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123 Abs. 1 GWB vorliegen (Vordruck je in den Vergabeunterlagen enthalten).
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.