Studie Wissensverbund Regionale und kulturelle Identität Referenznummer der Bekanntmachung: 10.05.07.20.8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bbsr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Studie Wissensverbund Regionale und kulturelle Identität
Kultur in ländlichen Räumen ist eher „Breitenkultur“, die sich durch eigene künstlerische Betätigung und zivilgesellschaftliches Engagement auszeichnet. Sie schließt Elemente der Brauchtumspflege wie Laienspielgruppen und Kulturvereine ebenso ein wie einzelne Kulturschaffende und zivilgesellschaftliche Akteure vor Ort, die anderen den Weg zur Kultur bereiten.
Kultur bietet Anlass für zwischenmenschliche Begegnungen und ist damit ein Medium für soziales Vertrauen und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie fördert gleichzeitig die Identifikation der Menschen mit ihrer Region und macht sie für potenzielle Arbeitgeber, touristische Gäste und Neubürger attraktiv.
Der Fokus des „Wissensverbundes regionale Kultur“ liegt auf den zu eruierenden strukturellen Voraussetzungen, die für die Teilhabe der Menschen an kulturellen Aktivitäten in ländlichen und strukturschwachen Regionen notwendig sind. Insbesondere gilt es, Rahmenbedingungen und Handlungsoptionen zu identifizieren, die es den Akteuren ermöglichen, steuernd einzugreifen, aber auch Synergien zwischen Kultur und anderen Bereichen der Daseinsvorsorge zu fördern.
Durch die Entwicklung von Transferstrategien und -formaten sollen gewonnene Erkenntnisse in einem systematischen Wissenstransfer innerhalb und außerhalb der untersuchten Regionen zugänglich gemacht werden.
Bonn Berlin
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Siehe „Leistungsbeschreibung“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen. Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
Bewerber oder Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere verbindliche Regelungen siehe Dokument „VI. 3) Zusätzliche Angaben zur Vergabe“.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.