Erbringung von Aus- und Weiterbildungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 20/Aus- und Weiterbildung/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 3195
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Aus- und Weiterbildungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich
Die zu erbringende Leistung umfasst die Aus- und Weiterbildung im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich für die Mitarbeiter aller Hierarchieebenen des Auftraggebers. Diese betrifft das Angebot von Inhouse Schulungen und die Teilnahme am offenen Schulungskatalog des Auftragnehmers. Es wird daher nach einem Schulungsanbieter gesucht, der ein breites Spektrum an Schulungen im Bereich Fahrzeuge und Arbeitssicherheit abdecken kann.
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf Inhouse Schulungen werden in den Zentralen in 53842 Troisdorf, 60327 Frankfurt und in den Niederlassungen des Auftraggebers (Anlage Standorte BwFPS) durchgeführt. Falls der Auftraggeber für eine geplante Schulungsmaßnahme keine Raumressourcen in den benannten Niederlassungen zur Verfügung hat, so kann die Schulung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers durchgeführt werden. Findet die Schulung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers statt, so stellt dieser die benötigte Ausstattung und Verpflegung zur Verfügung.
Fahrsicherheits- und Eco-Trainings finden grundsätzlich auf Übungsplätzen statt, die durch den Auftragnehmer gebucht werden. Die hierfür entstandenen Kosten werden vom Auftraggeber übernommen.
Der Schulungsort (Stadt) bei offenen Schulungen ist im Online Schulungskatalog des Auftragnehmers einzusehen.
Die zu erbringende Leistung umfasst die Aus- und Weiterbildung im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich für die Mitarbeiter aller Hierarchieebenen des Auftraggebers. Diese betrifft das Angebot von Inhouse Schulungen und die Teilnahme am offenen Schulungskatalog des Auftragnehmers. Es wird daher nach einem Schulungsanbieter gesucht, der ein breites Spektrum an Schulungen im Bereich Fahrzeuge und Arbeitssicherheit abdecken kann.
Unter Inhouse Schulungen werden Schulungsmaßnahmen verstanden, welche ausschließlich für Mitarbeiter der BwFuhrparkService GmbH angeboten werden. Die Schulungen müssen nicht zwingend in den Räumlichkeiten des Auftraggebers/Auftragnehmers stattfinden, z.B. Fahrertrainings. Der Auftraggeber fordert Inhouse Schulungen, welche einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen. Hiermit muss sichergestellt werden, dass die Schulungsinhalte der nachfolgend aufgeführten Schulungsthemen den Schulungsteilnehmern über die gesamte Vertragslaufzeit in einer gleichbleibenden Qualität vermittelt werden.
Inhouse Schulungen werden in der Regel mit 4 bis 10 Teilnehmern durchgeführt und finden Montag bis Freitag, in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, statt. Hierbei sind eine Mittagspause von 60 Minuten sowie 2 Kaffeepausen von jeweils 15 Minuten inkludiert. Als reine Schulungszeit sind sechseinhalb Zeitstunden vorzusehen.
Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:
— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),
— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),
— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage),
— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage),
— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag),
— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),
— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),
— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).
Im Falle von geänderten Schulungsbedarfen beim Auftraggeber, können neue oder abgeänderte Inhouse Schulungen dem Portfolio hinzugefügt werden und werden automatisch Gegenstand dieses Vertrages, sofern diese von vergleichbarer Art sind. In diesen Fällen stimmt sich der Auftraggeber rechtzeitig mit dem Auftragnehmer bezüglich der Schulungsthemen und Schulungsinhalte ab.
Der Bieter muss über einen offenen Schulungskatalog für Schulungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich verfügen. Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein. Als Nachweis ist dem Angebot der Link zum offenen Schulungskatalog beizufügen. Bieter haben hierbei zu beachten, dass dort aufgeführte eigene AGB"s keine Berücksichtigung finden.
Dem Auftraggeber ist es sehr wichtig, dass der Auftragnehmer mit seinem offenen Schulungskatalog ein breites Spektrum an unterschiedlichsten Schulungsthemen im Bereich Fahrzeuge oder Arbeitssicherheit abdecken kann.
Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen zweimal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70 (2 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V68 (2 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (2 Tage),
— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB (2 Tage),
— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB (1 Tag),
— Ausbildung Sachkunde Fahrzeuge gem. BGV D29 prüfen (2 Tage).
Die Laufzeit des Rahmenvertrages beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 28.2.2022 befristet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal dreimal erfolgen, womit der Vertrag spätestens am 28.2.2025 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit der BwFuhrparkService GmbH vorzeitig auflöst oder beendet.
Der Liefer-/Abnahmeumfang ist auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
— Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft,
— Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft,
— Unterbeauftragung von Leistungen,
Aktueller Handelsregisterauszug (Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter nachzuweisen.)
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] Euro brutto für das Jahr 2017, 2018 und 2019 im ausschreibungsrelevanten Bereich.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung. Der Nachweis ist entweder durch die Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder durch Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit ausreichender Deckung, zu erbringen. Die Deckung wird bei folgenden Deckungssummen als geeignet angesehen:
— Personen- und Sachschäden je Ereignis: [Betrag gelöscht] EUR,
— Personen- und Sachschäden pro Jahr: [Betrag gelöscht] EUR.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einen Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] Euro brutto für das Jahr 2017, 2018 und 2019 im ausschreibungsrelevanten Bereich.
Die BwFuhrparkService GmbH fordert zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung. Der Nachweis ist entweder durch die Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder durch Vorlage der Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen, mit ausreichender Deckung, zu erbringen. Die Deckung wird bei folgenden Deckungssummen als geeignet angesehen:
— Personen- und Sachschäden je Ereignis: [Betrag gelöscht] EUR,
— Personen- und Sachschäden pro Jahr: [Betrag gelöscht] EUR.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Inhouse Schulungen:
Die mit Angebotsabgabe zu benennenden Trainer (Anlage Trainerteam) müssen jeweils über eine Zertifizierung als Trainer verfügen. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikates, welches dem Angebot beizufügen ist. Dieses Zertifikat dient als Kompetenzausweis und bestätigt die erfolgreich absolvierte Teilnahme an einer Weiterbildung zur didaktischen und methodischen Wissensvermittlung die benannten Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.
Jeder Trainer muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung als Trainer im zugeordneten Schulungsthema verfügen. Zum Nachweis ist dem Angebot für jeden Trainer ein Trainerprofil beizufügen. Aus diesem Profil müssen eindeutig der Name des Trainers, die Dauer der Erfahrung und das entsprechende dazugehörige Schulungsthema ersichtlich sein. Eine Anonymisierung der Namen im Trainerprofil wird nicht akzeptiert.
Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:
— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),
— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),
— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage),
— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage),
— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag),
— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),
— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),
— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage),
— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),
— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),
— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).
Offene Schulungen:
Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen zweimal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70 (2 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V68 (2 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (2 Tage),
— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB (2 Tage),
— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB (1 Tag),
— Ausbildung Sachkunde Fahrzeuge gem. BGV D29 prüfen (2 Tage).
Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein.
Die Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Inhouse Schulungen:
Die mit Angebotsabgabe zu benennenden Trainer (Anlage Trainerteam) müssen jeweils über eine Zertifizierung als Trainer verfügen. Der Nachweis erfolgt jeweils durch Vorlage einer Kopie eines Zertifikates, welches dem Angebot beizufügen ist. Dieses Zertifikat dient als Kompetenzausweis und bestätigt die erfolgreich absolvierte Teilnahme an einer Weiterbildung zur didaktischen und methodischen Wissensvermittlung
Die benannten Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.
Jeder Trainer muss über eine mindestens dreijährige Erfahrung als Trainer im zugeordneten Schulungsthema verfügen. Zum Nachweis ist dem Angebot für jeden Trainer ein Trainerprofil beizufügen. Aus diesem Profil müssen eindeutig der Name des Trainers, die Dauer der Erfahrung und das entsprechende dazugehörige Schulungsthema ersichtlich sein. Eine Anonymisierung der Namen im Trainerprofil wird nicht akzeptiert.
Der Bieter muss folgende Inhouse Schulungen anbieten können:
— Eco-Fahrertraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),
— Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für LKW, KOM, PKW sowie Transporter (1 Tag),
— Neuerungen der Straßenverkehrsordnung für Kraftfahrer/innen (0,5 Tage),
— Ausbildung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (2 Tage),
— Wiederholungsschulung in Ladungssicherung nach VDI 2700 ff für LKW, KOM und PKW (1 Tag),
— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),
— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),
— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage),
— Ausbildung in Ladungssicherung für Transporter nach VDI 2700 ff (0,5 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage),
— Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag),
— Ausbildung zum Brandschutzhelfer (0,5 Tage).
Offene Schulungen:
Der Bieter muss mindestens folgende Schulungen zweimal pro Jahr nach den gesetzlichen Vorgaben im Online Schulungskatalog anbieten:
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Fahrzeugen nach DGUV V70 (2 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Flurförderzeugen nach DGUV V68 (2 Tage),
— Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 (2 Tage),
— Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte SGB (2 Tage),
— Wiederholungsschulung für Sicherheitsbeauftragte SGB (1 Tag),
— Ausbildung Sachkunde Fahrzeuge gem. BGV D29 prüfen (2 Tage).
Der offene Schulungskatalog muss aus Klassenraumtrainings und E-Learnings bestehen und Online für den Auftraggeber aufrufbar sein.
Die Trainer verfügen über Deutschkenntnisse mindestens der Stufe C1 nach dem "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen" (oder gleichwertig) um Themeninhalte verständlich vermitteln zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Abweichend zu §41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf §41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit §5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß §41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich wurde die Angebotsfrist um weitere 16 Tage verlängert.
Die Vergabestelle ist vom 21.12.2020 bis einschließlich 1.1.2021 nicht besetzt. Hinweise und Fragen können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden. Sofern Hinweise und Fragen bei der Vergabestelle eingehen, so werden diese erst nach dem 1.1.2021 bearbeitet. In der Angebotsfrist ist dieser Zeitraum bereits zusätzlich entsprechend berücksichtigt.
— Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben,
— Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschafthaften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. In Bezug auf den Nachweis der Eignung gilt: Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt,
— Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt,
— Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUDSPY.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahrengegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH. Es gelten die Bestimmungendes Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht imBundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäߧ135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkService GmbH geschlossen werden; Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.