NGA-Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten der Stadt Bedburg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung Referenznummer der Bekanntmachung: 936.2/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rathaus 1
Ort: Bedburg
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50181
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bedburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten der Stadt Bedburg im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung
Die Stadt Bedburg verfolgt das Ziel, einen flächendeckenden und hochleistungsfähigen Next Generation Access – Breitbandausbau (NGA) voranzutreiben. Adressen, die innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach den jeweils spezifischen Aufgreifschwellen als unterversorgt gelten, soll nach dem NGA-Breitbandausbau eine nachhaltige, bedarfsgerechte, hochleistungsfähige, hochbitratige Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) zur Verfügung stehen. Zur Erreichung dieses Ziels beabsichtigt die Stadt Bedburg nunmehr einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Nr. 3.1 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015, in der Fassung vom 28. November 2019, zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenförderungsmodell“). Durch die geplanten Zuwendungen und die Beauftragung privatwirtschaftlicher Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze für die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Telekommunikationsnetzinfrastruktur sollen nach Ende der Maßnahme alle Teilnehmer im Projektgebiet zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s im up- und download (symmetrisch) versorgt werden. Für Gewerbebetriebe, Schulen und Krankenhäuser muss die Versorgung mit 1 Gbit/s im up- und download zuverlässig, zu jeder Zeit und unabhängig von Breitbandbedarfen anderer Nutzer zur Verfügung gestellt werden.
Haushalte, Schulen und Krankenhaus (21 unterversorgte Privatadressen, 5 unterversorgte Schulen, 1 unterversorgtes Krankenhaus)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4); hier: 21 unterversorgte Privatadressen, 5 unterversorgte Schulen, 1 unterversorgtes Krankenhaus in der Stadt Bebdurg.
Eine Verlängerungsmöglichkeit wird offen gehalten.
Gewerbegebiet Adolf-Silverberg-Straße (38 unterversorgte Adressen)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4), hier: 38 unterversorgte Adressen im Gewerbegebiet Adolf-Silverberg-Straße der Stadt Bedburg.
Eine Verlängerungsmöglichkeit wird offen gehalten.
Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße (61 unterversorgte Adressen)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4); hier: 61 unterversorgte Adressen im Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße der Stadt Bedburg.
Eine Verlängerungsmöglichkeit wird offen gehalten.
Gewerbegebiet Industriepark Mühlenerft (28 unterversorgte Adressen)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4), hier: 28 unterversorgte Adressen im Gewerbegebiet Industriepark Mühlenerft der Stadt Bedburg.
Eine Verlängerungsmöglichkeit wird offen gehalten.
Gewerbegebiet Heidklift/St. Rochus-Straße/St. Florian-Straße/Birkenweg (39 unterversorgte Adressen)
50181 Stadt Bedburg
Siehe unter Abschnitt II.1.4); hier: 39 unterversorgte Adressen im Gewerbegebiet Heidklift/St. Rochus-Straße/St. Florian-Straße/Birkenweg der Stadt Bedburg.
Eine Verlängerungsmöglichkeit wird offen gehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Auszug aus dem Berufsregister,
b) Meldebestätigung nach § 6 TKG,
c) Nachweis des Wegerechts nach § 69 TKG für das Gebiet der Ausschreibung,
d) Verpflichtungserklärung zur Übermittlung von Infrastrukturdaten an Infrastrukturatlas der BNetzA,
e) Eigenerklärung u.a. hinsichtlich Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AEentG und § 21 SchwarzArbG,
f) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG.
a) Nachweis über Jahresbilanz der letzten 3 Geschäftsjahre bzw. Nachweis einer Sicherheit in Höhe der Gesamtinvestition; Nachweis darüber, dass die die Jahresbilanz der letzten 3 Geschäftsjahre des Unternehmens die Gesamtinvestitionen des Projekts jeweils um mehr als 10 Mio. EUR übersteigt. Aus dem Nachweis müssen die Jahresumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre (netto) ersichtlich werden. Ein Unternehmen, dessen Jahresbilanz der letzten 3 Geschäftsjahre jeweils die Gesamtinvestitionen des Projekts nicht oder um weniger als 10 Mio. EUR übersteigt, darf im Auswahlverfahren nur berücksichtigt werden, wenn es angemessene Sicherheiten in Form von Bürgschaften, Garantien oder Schuldbeitritten erbringt. Gehört die Mehrheit der Anteile dieses Unternehmens einem anderen Unternehmen, besteht die zu erbringende Sicherheit in einem Durchgriff auf das mit Mehrheit beteiligte Unternehmen.
b) Finanzierungszusage zur Absicherung der Eigeninvestition; Eigenerklärung oder, soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt, Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind.
c) Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung; Nachweis des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 1 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden sowie in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden.
Bei den Anforderungen dargestellt.
a) Qualifikation Projektleiter; Der Projektleiter muss über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Breitbandausbau verfügen.
b) Qualifikation Stellvertreter; Der Stellvertreter muss über mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Breitbandausbau verfügen.
c) Vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre; Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte vergleichbarer Art mit mehr als 50 Adressen innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden. Die angegebenen Projektleistungen müssen zu mindestens 50 % - gerechnet auf die anzuschließenden Adressen - abgeschlossen sein (d. h. Fertigstellung der Errichtung der Breitbandinfrastruktur).
d) Anzahl der durch den Bewerber/Mitglied der Bietergemeinschaft mit Breitbandanschlüssen versorgten Endkunden; Angabe der Anzahl der durch den Bewerber/das Mitglied der Bietergemeinschaft versorgten Endkunden mit Breitbandanschlüssen.
Bei den Anforderungen dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eventuelle Bieterfragen sind zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Bearbeitung und Beantwortung bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen. Für danach eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung und Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
Für den Download der Vergabeunterlagen ist eine Registrierung nicht erforderlich.
Eine Registrierung als Bewerber wird jedoch empfohlen, um eine Kommunikation über die Vergabeplattform zu ermöglichen. Ohne Registrierung obliegt es dem jeweiligen Bewerber, sich regelmäßig über die Kommunikation im Verfahren und evtl. Änderungen inhaltlicher oder verfahrensmäßiger Art zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUMD7RW
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 III GWB:
— unverzüglich gegenüber der Stadt Bedburg nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bebdurg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 II GWB:
— 30 Kalendertage ab Kenntnis des Rechtsverstoßes, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss,
— Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.