EU-weite Ausschreibung der Schülerbeförderung für den Hochsauerlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: 44/L/234/20/FD21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steinstr. 27
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochsauerlandkreis.de
Adresse des Beschafferprofils: www.evergabe.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Schülerbeförderung für den Hochsauerlandkreis
Die Gesamtleistung wird in 5 Losen vergeben. Im Einzelnen handelt es sich um die Beförderung zu folgenden Einrichtungen:
— Los 1: Brüder-Grimm-Schule, Eslohe (Regionallos 1),
— Los 2: Brüder-Grimm-Schule, Eslohe (Regionallos 2),
— Los 3: Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar (Regionallos 1),
— Los 4: Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar (Regionallos 2),
— Los 5: Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar (Regionallos 3).
Brüder-Grimm-Schule, Eslohe (Regionllos 1)
Das Los umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Die Abholung der Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt,
— Die Beförderung der Schüler zur Brüder-Grimm-Schule, Eslohe,
— Die Abholung der Schüler an der Brüder-Grimm-Schule, Eslohe, und den Rücktransport zum Ort der Abholung,
— Optional: Stellung von Begleitpersonen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 12 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Zu Ziffer II.2.4): Stellung von Begleitpersonen
Zu Ziff. II.2.7) „Laufzeit des Vertrags“:
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 4 Schuljahren geschlossen (Leistungsbeginn: 18.8.2021) und endet zum Schuljahresende 2024/2025 (letzter Schultag vor den Sommerferien in NRW im Jahr 2025). Da die Ferientermine ab dem Jahr 2025 noch nicht terminiert wurden, handelt es sich bei dem unter Ziff. II.2.7) angegebenen Laufzeitende nur um einen Platzhalter.
Brüder-Grimm-Schule, Eslohe (Regionllos 2)
Das Los umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Die Abholung der Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt,
— Die Beförderung der Schüler zur Brüder-Grimm-Schule, Eslohe,
— Die Abholung der Schüler an der Brüder-Grimm-Schule, Eslohe, und den Rücktransport zum Ort der Abholung,
— Optional: Stellung von Begleitpersonen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 12 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Zu Ziffer II.2.4): Stellung von Begleitpersonen
Zu Ziff. II.2.7) "Laufzeit des Vertrags“:
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 4 Schuljahren geschlossen (Leistungsbeginn: 18.8.2021) und endet zum Schuljahresende 2024/2025 (letzter Schultag vor den Sommerferien in NRW im Jahr 2025). Da die Ferientermine ab dem Jahr 2025 noch nicht terminiert wurden, handelt es sich bei dem unter Ziff. II.2.7) angegebenen Laufzeitende nur um einen Platzhalter.
Martinsschule, Schmallenberg-Drolar (Regionllos 1)
Das Los umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Die Abholung der Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt,
— Die Beförderung der Schüler zur Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar,
— Die Abholung der Schüler an der Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar, und den Rücktransport zum Ort der Abholung,
— Optional: Stellung von Begleitpersonen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 12 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Zu Ziffer II.2.4): Stellung von Begleitpersonen
Zu Ziff. II.2.7) „Laufzeit des Vertrags“:
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 4 Schuljahren geschlossen (Leistungsbeginn: 18.8.2021) und endet zum Schuljahresende 2024/2025 (letzter Schultag vor den Sommerferien in NRW im Jahr 2025). Da die Ferientermine ab dem Jahr 2025 noch nicht terminiert wurden, handelt es sich bei dem unter Ziff. II.2.7) angegebenen Laufzeitende nur um einen Platzhalter.
Martinsschule, Schmallenberg-Drolar (Regionllos 2)
Das Los umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Die Abholung der Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt,
— Die Beförderung der Schüler zur Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar,
— Die Abholung der Schüler an der Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar, und den Rücktransport zum Ort der Abholung,
— Optional: Stellung von Begleitpersonen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 12 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Zu Ziffer II.2.4): Stellung von Begleitpersonen
Zu Ziff. II.2.7) „Laufzeit des Vertrags“:
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 4 Schuljahren geschlossen (Leistungsbeginn: 18.8.2021) und endet zum Schuljahresende 2024/2025 (letzter Schultag vor den Sommerferien in NRW im Jahr 2025). Da die Ferientermine ab dem Jahr 2025 noch nicht terminiert wurden, handelt es sich bei dem unter Ziff. II.2.7) angegebenen Laufzeitende nur um einen Platzhalter.
Martinsschule, Schmallenberg-Drolar (Regionllos 3)
Das Los umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
— Die Abholung der Schüler am jeweiligen Wohnort bzw. Treffpunkt,
— Die Beförderung der Schüler zur Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar,
— Die Abholung der Schüler an der Martinsschule, Schmallenberg-Dorlar, und den Rücktransport zum Ort der Abholung,
— Optional: Stellung von Begleitpersonen.
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn der Vertrag nicht spätestens 12 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
Zu Ziffer II.2.4): Stellung von Begleitpersonen
Zu Ziff. II.2.7) „Laufzeit des Vertrags“:
Der Vertrag wird für eine Laufzeit von 4 Schuljahren geschlossen (Leistungsbeginn: 18.8.2021) und endet zum Schuljahresende 2024/2025 (letzter Schultag vor den Sommerferien in NRW im Jahr 2025). Da die Ferientermine ab dem Jahr 2025 noch nicht terminiert wurden, handelt es sich bei dem unter Ziff. II.2.7) angegebenen Laufzeitende nur um einen Platzhalter.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 5:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Lose 1 bis 5:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2017 bis 2019 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.).
Lose 1 bis 5:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder Linienverkehrs.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Lose 1 bis 5:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die regelmäßige Durchführung von Beförderungsleistungen im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs oder Linienverkehrs. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (hinsichtlich der Beauftragungszeiträume gilt die Summe der Referenzen).
Hinweis zum Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht:
Bei Abgabe eines Angebotes zu mehreren oder allen Losen ist die benannte Referenz nur einmal vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Büro 600, Kreishaus Meschede, Steinstr. 27, 59872 Meschede
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform „Vergabemarktplatz NRW“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYQ930A
Postanschrift: Alfred-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.regbez-muenster.nrw.de
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.