Gebäudereinigung — Unterhalts- und Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 215_20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lindenplatz 7
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 271 / 404-0
Fax: +49 271 / 404-3323
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung — Unterhalts- und Grundreinigung
Durchführung der Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) im Objekt „Fürst-Johann-Moritz-Gymnasium inkl. Turnhallen", Ferndorfstr. 10, 57076 Siegen.
Siegen
Durchführung der Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) im Objekt „Fürst-Johann-Moritz-Gymnasium inkl. Turnhallen“, Ferndorfstr. 10, 57076 Siegen:
— Gesamtfläche: 11 462,58 m2,
— Tägliche Reinigungsfläche: 6 869,01 m2.
Die Unterhaltsreinigung ist in dem Schulgebäude an den Reinigungstagen jeweils ab 14.00 Uhr und in den Turnhallen ab 21.30 Uhr durchzuführen. Eine Reinigung morgens vor Schulbeginn ist nicht möglich.
Grundsätzlich erfolgt die Grundreinigung 1 x jährlich (i. d. R. Sommer). Die Grundreinigung umfasst eine komplette intensive Reinigung des Inventars sowie die Behandlung der Böden des Objekts.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 6 Monaten auf Probe. Nach Ablauf der Probezeit verlängert sich der Vertrag auf eine Gesamtlaufzeit von 5 Jahren (einschließlich der Probezeit).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung — Unterhalts- und Grundreinigung
Postanschrift: Fludersbach 80
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]