Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium Ratingen, Neubau und Sanierung, Gebäudeautomation (MSR) mit Option Wartungsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 10 ZV 289/20 B
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 10 17 40
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium Ratingen, Neubau und Sanierung, Gebäudeautomation (MSR) mit Option Wartungsvertrag
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes um einen Neubau für 12 Klassen, 2 Musik- und Nebenräume, Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes der Schule sowie Sanierungsmaßnahmen im Benachbarten Gebäudekomplex aus Theater und Sporthalle.
Die Schule wird in Bezug auf Raumanordnung, Raumqualitäten und technischen Ausbau auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht.
Technische Beschreibung Gebäudeautomation
Die Technischen Anlagen werden in 5 Informationsschwerpunkte unterteilt, mit Bauteil 1-4 Bestandsgebäude und Neubaugebäude, mit insgesamt 720 physikalischen Datenpunkten.
Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasium
Karl-Mücher-Weg 2
40878 Ratingen
Bestandskesselanlage mit 1600 kW
Gebäudeteile Bestand und Neubau mit insgesamt 5 ISP
6 Heizkreise
2 RLT-Geräten für NaWi-Räume
Dezentrale Lüftungsgeräte (Kompakt-Geräte) für Klassenräume
Einzelraumregelung mit Option Wartungsvertrag.
Wartungsvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Eignung bei nicht präqualifizierten Unternehmen.
— Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit/Gesetzestreue.
— Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. 3 Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen). Wenn eine Unterlage den Hinweis „gilt nur im Original" o. ä. enthält, ist zwingend das Original (keine Fotokopie) vorzulegen.
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
— Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
— Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der ZVS, Lintorfer Straße 36, 40878 Ratingen, Zimmer 2.02.
Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
— Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 8.1.2021, 9.00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
— Das Angebot muss spätestens am 14.1.2020 um 10.30 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
— Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen.
— Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5YTRJ
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.