Kastenmöbel und lose Möblierung Referenznummer der Bekanntmachung: ASO 05/2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Elly-Heuss-Knapp Str. 3
Ort: Oberhausen
NUTS-Code: DEA17 Oberhausen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46145
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kastenmöbel und lose Möblierung
Der ASO Oberhausen Eigenbetrieb plant den Neubau eines Altenpflegeeinrichtungsgebäudes auf einem freien Grundstücksteil des Flurstücks 168 / Flur 20 / Gemarkung Osterfeld an der Siepenstraße in Oberhausen. Die Pflegeeinrichtung soll nach dem Neubau über 80 Pflegeplätze bzw. 80 Einzelzimmern verfügen. Die Planung und Ausführung des Bauvorhabens erfolgt in Abstimmung mit dem LVR, dem örtlichen Sozialhilfeträger, der WTG-Behörde und dem ASO Oberhausen Eigenbetrieb (vertr. durch den Betriebsleiter Matthias Frerix). Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung und der Aufbau von Kastenmöbeln und loser Möblierung.
Siepenstraße 30
46119 Oberhausen
Siehe Ziff. II.1.4 sowie im Übrigen die Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot seinem Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren zu machen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVD7ER
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Antrags- und Rügefrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).