Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130a SGB V zu dem Wirkstoff Eculizumab ATC Code: L04AA25 für die Zeit vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Essen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.spectrumK.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130a SGB V zu dem Wirkstoff Eculizumab ATC Code: L04AA25 für die Zeit vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2022
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Eculizumab. ATC Code L04AA25. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 1.1.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Die Krankenkassen beabsichtigen den Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu Eculizumab. ATC Code L04AA25. Dieser Rabattvertrag beinhaltet die Erstattung von Arzneimitteln und die Versorgung der Versicherten. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend ab dem 1.1.2021. Der Vertrag kann einmalig um maximal 6 Monate verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Das vertragsgegenständliche Arzneimittel ist patentgeschützt, der Vertrag wird mit dem Patentinhaber geschlossen. Rabattverträge können zu gleichen Bedingungen jederzeit mit anderen pharmazeutischen Unternehmen geschlossen werden. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages am 1.1.2021 ist Alexion als einziger Anbieter des vertragsgegenständlichen Arzneimittels auf dem Markt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis auf § 135 Abs. 3 GWB: Abweichend des unter Ziff. V.2.1) – Tag der Zuschlagsentscheidung – genannten Termins wird der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, geschlossen.
Der unter II.1.7) und V.2.4) angegebene Gesamtwert der Beschaffung liegt über 1 EUR. Dieser kann jedoch jetzt auf Grund der Marktgegebenheiten noch nicht näher spezifiziert werden.
Die spectrumK handelt im Namen der folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
— BKK 24,
— BKK Achenbach Buschhütten,
— BKK B.Braun Aesculap,
— BKK Ernst & Young,
— BKK Euregio,
— BKK evm,
— BKK EWE,
— BKK exklusiv,
— BKK Grillo-Werke,
— BKK Herkules,
— BKK Linde,
— BKK Mahlen,
— BKK Melitta plus,
— BKK Miele,
— BKK Mobil Oil,
— BKK Pfaff,
— BKK Pfalz,
— BKK PricewaterhouseCoopers,
— BKK ProVita,
— BKK Public,
— BKK Rieker.Ricosta.Weisser,
— BKK RWE,
— BKK Salzgitter,
— BKK Scheufelen,
— BKK Stadt Augsburg,
— BKK Technoform,
— BKK Textilgruppe Hof,
— BKK TUI,
— BKK VBU,
— BKK VDN,
— BKK VerbundPlus,
— BKK Werra-Meissner,
— BKK Wirtschaft & Finanzen,
— BKK Würth,
— BKK ZF & Partner,
— Bosch BKK,
— Debeka BKK,
— Die Continentale BKK,
— Energie-BKK,
— Mhplus BKK,
— Novitas BKK,
— Pronova BKK,
— R+V Betriebskrankenkasse,
— Siemag BKK,
— SVLFG,
— Viactiv Krankenkasse,
— WMF BKK.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1-4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland