Rahmenvereinbarung Entsorgung Speiseabfälle_2020/1189_6002022829-BwDLZ Munster Referenznummer der Bekanntmachung: 6002022829-BwDLZ Munster
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Emminger Weg 59-61
Ort: Munster
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29633
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Entsorgung Speiseabfälle_2020/1189_[removed]BwDLZ Munster
2020/1189_Entsorgung von Speiseabfällen/Speiseöle_[removed]BwDLZ Munster.
Los 1 Bereich Lüneburg
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Siehe Vergabeunterlagen/Rahmenvertrag zur Entsorgung von Küchenabfällen (Speiseabfälle und Knochen) sowie gebrauchte Speiseöle/Frittierfette.
Los 2 Bereich Munster
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.
Siehe Vergabeunterlagen/Rahmenvertrag zur Entsorgung von Küchenabfällen (Speiseabfälle und Knochen) sowie gebrauchte Speiseöle/Frittierfette.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 1 Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe oben — Angebotsfrist). Ist eine Eintragung gem. § 14 GewO verpflichtend, ist der Auszug aus dem Gewerbezentralregister in aktueller Fassung vorzulegen.
Freiberufler (vgl. § 18 EStG), die weder im Handelsregister noch im Gewerbezentralregister angemeldet sind, haben eine aktuelle Mitgliedschaft in ihrer Kammer oder der zuständigen Berufsgenossenschaft nachzuweisen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
— Unterzeichnete sowie mit Firmenstempel, Datum und Ort versehene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (BAAINBw B-V 034),
— Referenznachweis von 3 Kunden mit vergleichbarer Leistungserbringung,
— Nachweis/Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für den jeweiligen Abfallschlüssel,
— Nachweis über die Registrierung des Unternehmens als Beförderungsunternehmen für tierische Nebenprodukte gemäß § 7 TierNebV.
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html