BLB AC (BUND)/Euskirchen/AC AC BW EU GersKA NB FülnfoSys und AC BW EU GersKa NB IT Sicherheit/009 — Bodenbeschichtungsarbeiten/005-20-00507/CIII Referenznummer der Bekanntmachung: 005-20-00507
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mies-van-der-Rohe-Straße 10
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC (BUND)/Euskirchen/AC AC BW EU GersKA NB FülnfoSys und AC BW EU GersKa NB IT Sicherheit/009 — Bodenbeschichtungsarbeiten/[removed]/CIII
Bodenbeschichtungsarbeiten Siehe LV.
Gersdorff Kaserne Generalmajor-Freiherr-von-Gersdorff-Kaserne
Kommerner Str 188
53879 Euskirchen
Bodenbeschichtungsarbeiten
2 verschiedene Gebäuden (U19 -> 1 220 m2 und U20 -> 1 910 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BBM Berlin-Brandenburgische Bodenmanufaktur GmbH
Postanschrift: Pankstr. 8-10
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13127
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYMM9
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.