TGA-Planung Aufstockung der Grundschule Wolbeck Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0888-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Aufstockung der Grundschule Wolbeck Nord
Die Stadt Münster beabsichtigt die Erweiterung (durch Aufstockung) der Grundschule Wolbeck-Nord zur Dreizügigkeit.
Die Schule war im Jahr 2016 Gegenstand eines Planungswettbewerbs zum Neubau eines zweizügigen Grundschulgebäudes am Grenkuhlenweg in Wolbeck-Nord mit der Option zur Erweiterung um einen dritten Zug. Mit dem Bau nach den Plänen des Architekturbüros Lindner Lohse Architekten BDA wurde im Frühjahr 2018 begonnen. Die neu errichtete Grundschule Wolbeck-Nord hat zum Schuljahresbeginn 2019/20 den Schulbetrieb mit 2 Eingangsklassen aufgenommen. Sie soll nun um den bereits im Wettbewerb vorgesehenen dritten Klassenzug durch Aufstockung erweitert werden. Für die Aufstockung ist folgender Raumbedarf vorgesehen:
— 4 Unterrichtsräume à 65 qm,
— 2 Differenzierungsräume à 20 qm,
— 1 Mehrzweckraum 75 qm,
— 3 Betreuungsräume à 65 qm,
— 2 Büroräume à 15 qm.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI, Anlagengruppen 1 bis 6 und 8, in den Leistungsphasen 1 bis 9 für o. g. Maßnahme.
Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (HLS)
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Aufstockung der Grundschule Wolbeck-Nord.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich HLS (Anlagengr. 1-3) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 1 (Gewicht 25 %),
1.2. zusätzlich zu 1.1: Durchführung der Bauausführungsleistungen bei fortlaufendem Gebäudebetrieb (Gewicht 10 %),
1.3. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 10 %),
1.4. zusätzlich zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 25 %),
1.5. zusätzlich zu 1.1: Höheres Baukostenvolumen (netto ohne MwSt. und Nebenkosten) (Gewicht 10 %),
1.6. zusätzlich zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/-in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6 %),
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/-in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %),
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen ist eine Weiterbeauftragung zunächst der LPhen 3 und 4 (Beauftragungsstufe 2) und sodann der LPhen 5 bis 9 (Beauftragungsstufe 3).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens.
Anlagengruppen 4 bis 6 (ELT)
Münster
Die Vergabe umfasst die Fachplanung der Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektrotechnik, Informationstechnik und Förderanlagen) zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Aufstockung der Grundschule Wolbeck-Nord.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1. Referenzen über vergleichbare TGA-Planungleistungen im Bereich ELT (Anlagengr. 4 und 5) in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1. Erfüllung der Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gem. Abschnitt III.1.3 Nr. 2 (Gewicht 25 %),
1.2. zusätzlich zu 1.1: Durchführung der Bauausführungsleistungen bei fortlaufendem Gebäudebetrieb (Gewicht 10 %),
1.3. zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Schule oder eine vergleichbare Einrichtung (z. B. Seminargebäude einer Hochschule, KiTa-Gebäude) (Gewicht 10 %),
1.4. zusätzlich zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 25 %),
1.5. zusätzlich zu 1.1: Höheres Baukostenvolumen (netto ohne MwSt. und Nebenkosten) (Gewicht 10 %),
1.6. zusätzlich zu 1.1: Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2. Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1. aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/-in der Fachrichtung Elektro- oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 6 %),
2.2. aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss als Ingenieur/-in oder Abschluss als Techniker/in der Fachrichtung Elektro- oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 4 %).
3. Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1. durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %),
3.2. Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu beauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen ist eine Weiterbeauftragung zunächst der LPhen 3 und 4 (Beauftragungsstufe 2) und sodann der LPhen 5 bis 9 (Beauftragungsstufe 3).
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbar (Los 1) bzw. der Fachrichtung Elektro-/Nachrichtentechnik oder vergleichbar (Los 2).
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Für Los 1: Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.1.2016) für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für (mindestens) eine der Anlagengruppen 1 bis 3 (wobei nur Anlagengruppen berücksichtigt werden, die der Honorarzone II oder III gemäß HOAI entsprechen) bei einem Vorhaben, das (zumindest auch) die Erweiterung (Aufstockung oder Anbau), den Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes zum Gegenstand hatte und bei dem sich die Baukosten für die genannten Anlagengruppen, soweit sie nicht von Dritten bearbeitet wurden, auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt) beliefen.
2. Für Los 2: Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.1.2016) für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für (mindestens) eine der Anlagengruppen 4 und 5 (wobei nur Anlagengruppen berücksichtigt werden, die der Honorarzone II oder III gemäß HOAI entsprechen) bei einem Vorhaben, das (zumindest auch) die Erweiterung (Aufstockung oder Anbau), den Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes zum Gegenstand hatte und bei dem sich die Baukosten für die genannten Anlagengruppen, soweit sie nicht von Dritten bearbeitet wurden, auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt) beliefen.
3. Anzahl fester Mitarbeiter/innen (jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018 bis 2020 sowie aktuell) mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in einerseits bzw. mit Berufsabschluss als Techniker/in andererseits, und zwar jeweils der nachfolgend genannten Fachrichtung (oder einer vergleichbaren Fachrichtung): Los 1: Versorgungstechnik; Los 2: Elektro- oder Nachrichtentechnik.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Bei Teilnahmeanträgen für Los 1 müssen die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Bei Teilnahmeanträgen für Los 2 müssen die zu Ziffer 2 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 2 genannten Anforderungen erfüllen, zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 4 und 5 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein; bei LPh 8 genügt bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
Außerdem darf jeweils die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit der Qualifikation Ingenieur/in oder Techniker/in derjenigen Fachrichtung, die nach den Angaben unter Ziffer 3 für das jeweilige Los maßgeblich ist, zusammen nicht unter 2,00 liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRVQ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Klemensstr. 10
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html