Bundesstadt Bonn, 41-351475, Bewachung der Ausstellungsräume und Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn -aufgeteilt in 2 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: 41-351475
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berliner Platz 2
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Postanschrift: Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, 41-351475, Bewachung der Ausstellungsräume und Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn -aufgeteilt in 2 Lose
41-351475
Bewachung der Ausstellungsräume und Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn -aufgeteilt in 2 Lose.
Bewachung der Ausstellungsräume im Kunstmuseum Bonn
Bonn
Los 1: Bewachung der Ausstellungsräume im Kunstmuseum Bonn
Bewachung der Ausstellungsräume und Publikumsbereiche und Schutz der Kunstgegenstände vor Diebstahl und Beschädigung, Besetzung der Garderobe, Besetzung der Kasse, Einsatz eines Schichtführers (m./w.) und stellvertretenden Schichtführers (m./w.)
Die Dienste erstrecken sich grundsätzlich auf die Öffnungszeiten des Museums:
— Montag: geschlossen,
— Dienstag, Donnerstag bis Sonntag: 11.00 bis 18.00 Uhr geöffnet,
— Mittwoch: 11.00 bis 21.00 geöffnet.
Hinzu kommen Dienste bei Sonderveranstaltungen.
Der Auftragnehmer übernimmt die Bewachung im Kunstmuseum Bonn sowie Dienste an der Museumskasse und der Garderobe. Er setzt hierfür das nach Qualifikation und Anzahl erforderliche Personal aus seiner eigenen Mitarbeiterschaft ein.
Für die sachgemäße Ausführung des Wachauftrages durch sein Personal und die von ihm erteilten Weisungen ist der Auftragnehmer in vollem Umfang verantwortlich.
Das Kunstmuseum Bonn setzt in den genannten Bereichen zum Teil auch eigenes Personal ein. Der Einsatz dieses hauseigenen Personals ist im Rahmen der Dienstplanung vorrangig.
Für die einzelnen Aufgabenbereiche gelten die nachfolgenden Vorgaben.
Bewachung der Ausstellungsräume und Publikumsbereiche und Besetzung der Garderobe:
Der Auftragnehmer muss an Öffnungstagen bis zu 12 Aufsichtskräfte (zur Besetzung einer entsprechenden Zahl von Aufsichtspositionen) sowie bei Ausfall von museumseigenen Bewachungskräften, insbesondere durch Krankheit oder Urlaub, ca. 13 bis 14 Aufsichtskräfte einsetzen können. Für die Pausenvertretung der Aufsichtskräfte werden zusätzlich ab mittags 2 Springer benötigt.
Der Auftragnehmer muss darüber hinaus in der Lage sein, bei erhöhtem, auch akutem, Personalbedarf, z. B. durch Sonderveranstaltungen oder aus sonstigen betrieblichen Gründen, ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen.
Bei Umbauarbeiten in der Wechselausstellung oder Sammlung, sowie der Schließung von Räumen aus sonstigen Gründen, kann sich der Leistungsumfang reduzieren. Ferner reduziert sich der Leistungsumfang bei Aufstockung museumseigener Kräfte durch die Bundesstadt Bonn.
Zusätzlich hat der Auftragnehmer nach Bedarf des Auftraggebers die Garderobe des Museums mit 1 Person zu besetzen.
Der Leistungsumfang für die Bewachung der Ausstellungsräume und Publikumsbereiche einschließlich Besetzung der Garderobe beträgt auf Grundlage des aktuellen Bedarfs voraussichtlich 30 100 Stunden per anno.
Einsatz eines Schichtführers (m./w.):
Für den Einsatz eines Schichtführers (m./w.) wurde ein voraussichtlicher Leistungsumfang von 2 300 Stunden per anno ermittelt.
Besetzung der Kasse:
Zur Besetzung der Kasse durch Personal des Auftragnehmers wurde ein Leistungsumfang von voraussichtlich 750 Stunden per anno ermittelt.
Bei den ermittelten Stundenzahlen für Los 1 handelt es sich um Richtwerte; Abweichungen sind vorbehalten.
Mit der Option einer dreimaligen Verlängerung des Vertrages jeweils um 1 Jahr bis längstens 2.7.2025; der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 4 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird.
Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn
Bonn
Los 2: Besetzung der Leitstelle im Kunstmuseum Bonn:
Besetzung der Leitstelle zum Schutz des Objektes „Kunstmuseum Bonn" insbesondere gegen Eigentumsdelikte, Hausfriedensbruch, Beschädigung und Feuer über 24 Stunden pro Tag; Sicherstellung von Betriebsabläufen.
Für die Besetzung der Leitstelle wurde ein Leistungsumfang von voraussichtlich rd. 8 943 Stunden per anno ermittelt.
Bei den ermittelten Stundenzahlen für Los 2 handelt es sich um Richtwerte; Abweichungen sind vorbehalten.
Mit der Option einer dreimaligen Verlängerung des Vertrages jeweils um 1 Jahr bis längstens 2.7.2025; der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 4 Monaten zum Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters.
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
— Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen nach den gesetzlichen Bestimmungen
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgenden Nachweis einzureichen: Bescheinigung vom Finanzamt über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen nach den gesetzlichen Bestimmungen (nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Abgabetermin des Teilnahmeantrages).
— ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgenden Nachweis einzureichen: Bescheinigung über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur Berufsgenossenschaft.
— Anforderungen an den Umsatz: Der Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, muss folgenden Wert betragen:
—— für Los 1 durchschnittlicher Jahresumsatz: mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne MWSt.,
—— für Los 2 durchschnittlicher Jahresumsatz: mindestens [Betrag gelöscht] EUR ohne MWSt.
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag folgendes einzureichen: Eigenerklärung unter Verwendung des Vordrucks „Erklärung Referenzen und Umsätze zu Los 1" bzw. „Erklärung Referenzen und Umsätze zu Los 2", in dem die erbrachten Umsätze in Verbindung mit entsprechenden Referenzen einzutragen sind (s. hierzu auch 1. Eignungskriterium unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit").
— Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung: Der Bewerber verpflichtet sich, im Falle einer Auftragsvergabe, seine Haftpflicht ausreichend (mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden) zu versichern und diesen Versicherungsschutz während der Dauer des Vertragsverhälnisses aufrecht zu erhalten. Die Haftung kann nicht (auch nicht teilweise) ausgeschlossen werden. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen die Einhaltung dieser Verpflichtung nachzuweisen.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgendes einzureichen: „Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer Ausrechenden Haftpflichtversicherung" unter Verwendung des vorgesehenen Vordrucks.
— Anforderungen an die Referenzen:
Der Bewerber muss bereits Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind, d. h. Leistungen in mit dem Kunstmuseum Bonn vergleichbaren Häusern (mindestens 1 vergleichbare Referenz je Los).
Der Bewerber hat mit seinem Teilnahmeantrag folgendes einzureichen: Eigenerklärung unter Verwendung des Vordrucks „Eigenerklärung Referenzen und Umsätze zu Los 1"
Bzw. „Eigenerklärung Referenzen und Umsätze zu Los 2", in dem die erbrachten Umsätze in Verbindung mit entsprechenden Referenzen einzutragen sind (s. hierzu auch 1. Eignungskriterium unter „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit".
— Der Bewerber ist für die fachliche und persönliche Geeignetheit und Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals verantwortlich und hat diese in geeigneter Weise sicherzustellen (polizeiliches Führungszeugnis, Schufa-Auskunft).
Das eingesetzte Wach- und Sicherheitspersonal muss:
— nach § 34 a GewO geschult sein,
— die deutsche Sprache beherrschen,
— absolut zuverlässig und vertrauenswürdig sein und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
— über eine wache Aufmerksamkeit, eine scharfe Beobachtungsgabe und eine gute physische Beweglichkeit verfügen,
— es muss sich gegenüber den Besuchern höflich, rücksichtsvoll und zuvorkommend verhalten, aber dennoch in der Lage sein, die Interessen des Kunstmuseum Bonn durchzusetzen,
— es hat sich dem Stil des Hauses entsprechend — das heißt dezent — zu kleiden. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter (m./w.) über geeignete (Dienst)Kleidung verfügen, z. B. ein dunkles Jacket bzw. einen dunklen Blazer (gilt nicht für das Leitstellenpersonal).
Der Bewerber legt dem Auftraggeber nach Auftragserteilung eine Personalliste sowie Personalbögen mit aktuellem Foto vor. Das für den Einsatz vorgesehene Personal ist dem Auftraggeber vor Arbeitsaufnahme persönlich vorzustellen.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrage folgendes einzureichen:
Erklärung zur fachlichen und persönliche Geeignetheit und Zuverlässigkeit des Eingesetzten Personals unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Vordrucks.
— Der Bewerber muss über die zur Ausführung der zu vergebenden Leistung notwendige Infrastruktur verfügen. Er muss über einen Standort verfügen, der die Ausführung der zu vergebenden Leistung ermöglicht sowie eine Einsatzleitung an diesem Standort. Er muss an diesem Standort über einen für die Leistungsausführung ausreichenden Personalumfang verfügen, der den unter II.1.4 angegebenen Stundenbedarf für jede der genannten Sparten (Los 1: Aufsicht und Garderobe, Schichtführer (m./w.), Kasse; Los 2: Leitstelle) abdecken kann. Im Bedarfsfall muss zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung auch eine kurzfristige Personaldisposition (d.h. innerhalb von 2 Stunden) möglich sein (Los 1).
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgendes einzureichen:
Erklärung zur für die Ausführung der zu vergebenden Leistung notwendigen Infrastruktur, Standort und Einsatzleitung (unter Verwendung des vorgesehenen Vordrucks).
— Los 2: Das Unternehmen muss über die betriebliche Infrastruktur zur Besetzung der Leitstelle verfügen. Die Ersatzgestellung bei unvorhergesehenem Ausfall der Leitstellenkraft muss innerhalb von 60 Minuten erfolgen.
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag folgendes einzureichen:
Erklärung mit Darstellung der betrieblichen Infrastruktur zur Ersatzgestellung für die Leitstelle bei plötzlichem Ausfall der Leitstellenkraft innerhalb von max. 60 Minuten (unter Verwendung des vorgesehenen Vordrucks).
— Los 2: Zertifizierung als Alarm-Empfangs-Stelle (AES) gem. DIN EN 50518 sowie Anerkennung als Notruf-Service-Leitstelle (NSL) gem. VdS 3138-1:2013-12 und VdS 3138-2:2014-06.
Ein entsprechender Nachweis des Bieters oder des vom Bieter hiermit beauftragten Unternehmens ist im Falle einer Aufforderung zur Angebotsabgabe erst mit dem Angebot einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Wahrung betrieblicher und sicherheitsrelevanter Belange wird das Leistungsverzeichnis erst nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbes mit den übrigen Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind neben den schon an anderer Stelle geforderten Unterlagen auch vorzulegen:
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften)
Wenn Sie sich um eine Teilnahme bewerben möchten, reicht es aus, wenn dies formlos erfolgt. Ein Dokument Teilnahmeantrag wird nicht hochgeladen. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Sämtliche Teilnahmeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Fragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens für alle Teilnehmer beantwortet. Fragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYFYTMN
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de