Briefdienstleistungen für die Bezirksregierung Münster Referenznummer der Bekanntmachung: VA20-035
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-1191
Fax: +49 251 / 411-81191
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Briefdienstleistungen für die Bezirksregierung Münster
Der Gegenstand des Auftrages ist die Abholung, Frankierung, Beförderung und bundesweite Zustellung von Brief- und Zustellungssendungen (Sendungen) bis 1 000 g sowie vereinzelt Maxi-Briefe bis 2 000 g (ca. 55 in 2019).
Bezirksregierung Münster (Hauptstelle)
Domplatz 1-3
48143 Münster,
Bezirksregierung Münster (Nebenstelle)
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Der Gegenstand des Auftrages ist die Abholung, Frankierung, Beförderung und bundesweite Zustellung von Brief- und Zustellungssendungen (Sendungen) bis 1 000 g sowie vereinzelt Maxi-Briefe bis 2 000 g für die Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster (Hauptstelle) und Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster (Nebenstelle).
Auftraggeberseits kann der Vertrag optional 2-mal um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Option gilt automatisch als gezogen, wenn auftraggeberseits nicht innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Deutsche Post InHaus Services GmbH
Postanschrift: Euskirchener Str. 22
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Transport und Zustellung von Sendungen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDVYY6T
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]