Rahmenvertrag über die Entsorgung/Verwertung von biologischen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2020_0194_OV_68
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de/Amtsleitung-Referat-Zentraler-Einkauf
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Entsorgung/Verwertung von biologischen Abfällen
Rahmenvertrag über die Entsorgung/Verwertung von biologischen Abfällen aus Park- und Grünanlagen sowie Friedhöfen der Stadt Bochum.
Stadt Bochum – Lagerplatz Langendreer
44777 Bochum
Rahmenvertrag über die Entsorgung/Verwertung von biologischen Abfällen (ca. 6 000 Tonnen Abfälle aus Park- und Grünanlagen sowie Friedhöfen der Stadt Bochum) AVV 20 02 01
Die Abfuhr der Abfälle erfolgt nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auf Abruf, diese ist jedoch zwingend mindestens einmal wöchentlich durchzuführen. Den Transport übernimmt der Auftragnehmer. Die Kosten sind in den Einheitspreis einzurechnen. Die Abholung erfolgt an einer zentralen Stelle. Das Verladen erfolgt durch den Auftraggeber.
Es handelt sich um einen Rahmenvertrag, da die anfallenden Mengen ständigen vegetativen Schwankungen unterliegen und eine genaue Schätzung nicht möglich ist. Es kann zu Mehr- oder Mindermengen kommen.
Die Laufzeit beträgt mindestens ein Jahr, längstens jedoch bis zur vollständigen Entsorgung der beauftragten Menge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Franz-Josef-Kipp GmbH Co. KG
Postanschrift: Lise-Meitner-Str. 3
Ort: Hünxe
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46569
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDYYEC
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ((vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen)).