Konzessionsvertrag für die Einrichtung und den Betrieb einer Übertragungsanlage für Brandmeldungen im Ennepe-Ruhr-Kreis
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvertrag für die Einrichtung und den Betrieb einer Übertragungsanlage für Brandmeldungen im Ennepe-Ruhr-Kreis
Vergabe von Konzessionsleistungen über 10 Jahre für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Ennepe-Ruhr-Kreis
Vergabe einer Konzession über die Dauer von 10 Jahren für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreisgebiet Ennepe-Ruhr-Kreis, vorgesehener Vertragsbeginn: 2. Quartal 2021 Umfang: 335 Übertragungseinheiten
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien mit Zuordnung zu den Losen:
Kriterium:
1. Angebotskosten für die Teilnehmeraufschaltung 75 % 2. Kostenanteil für den Auftraggeber 25 % Die Angebotskosten wird mit 1.000 Punkten bewertet.
Zu 1.:Das niedrigste Angebot erhält 75 % mit der max. Punktzahl von 750 Punkten. Angebote mit höheren Geboten erhalten einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum niedrigsten Angebot.
Zu 2.: Das höchste Angebot erhält 25 % mit der max. Punktzahl von 250 Punkten. Angebote mit niedrigeren Geboten erhalten einen Punkteabzug entsprechend der Abweichung zum höchsten Angebot.
Die Bewertung erfolgt losweise.
Ennepe-Ruhr-Kreis
Vergabe einer Konzession über die Dauer von 10 Jahren für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Kreisgebiet Ennepe-Ruhr-Kreis, vorgesehener Vertragsbeginn: 2. Quartal 2021 Umfang: 170 Übertragungseinheiten
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien mit Zuordnung zu den Losen:
Kriterium:
1. Angebotskosten für die Teilnehmeraufschaltung 75 %,
2. Kostenanteil für den Auftraggeber 25 % Die Angebotskosten wird mit 1.000 Punkten bewertet.
Zu 1.: Das niedrigste Angebot erhält 75 % mit der max. Punktzahl von 750 Punkten. Angebote mit höheren Geboten erhalten einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum niedrigsten Angebot.
Zu 2.: Das höchste Angebot erhält 25 % mit der max. Punktzahl von 250 Punkten. Angebote mit niedrigeren Geboten erhalten einen Punkteabzug entsprechend der Abweichung zum höchsten Angebot.
Die Bewertung erfolgt losweise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser – unabhängig vom Datum der Erstellung – die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungs-/Angebotsfrist wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
1. Eigenerklärung zum Bestehen/Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Konzessionsnehmer über eine Betriebs-haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen verfügen:
— Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR,
— Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] EUR.
Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Vor Vertragsabschluss hat der Bewerber auf Anforderung des Konzessionsgebers einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.
2. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und den Bestimmungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
3. Erklärung, dass die Beteiligung am Konzessionsverfahren in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
4. Erklärung, dass der/die Bewerber sich nicht in Liquidation befindet/befinden.
5. Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist.
Die o.a. Erklärungen sind in der Anlage „E5 Eigenerklärungen“ abzugeben.
6. Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Formular E1 521EU/EN ,
7. ggf. Bietergemeinschaftserklärung (E2 F531 EU-EN),
8. ggf. Erklärung Unteraufträge (nach § 36 VgV)/Eignungsleihe (nach § 47 VgV) – Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme und Verpflichtungserklärung, (E3 F 532 EU-EN/ E4 F 533 EU-EN).
Vor Zuschlagserteilung sind auf Anforderung folgende Nachweise beizubringen:
— Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als 3 Monate –Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z. B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse oder gleichwertiges,
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt oder Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als 3 Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z. B. Nachweis in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder des Steueramtes der Gemeinde oder Gleichwertiges.
Bewertungskriterien:
Weiterhin sind folgende Angaben zu machen, die z.T. in die Bewertung der Eignung einfließen:
1. Darstellung des Umsatzes des Unternehmens/Bewerbers, bezogen auf:
a) den Gesamtumsatz des Unternehmens/Bewerbers (keine Wertungspunkte),
b) den Umsatz für die Leistungen, die ausschließlich auf AÜA für Brandmeldungen oder vergleichbare AÜA für Gefahrenmeldeanlagen bezogen sind jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre (2017-2019). Falls für 2019 noch kein Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsatzzahlen der Jahre 2016-2018 anzugeben.
Bietergemeinschaften haben die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen. Gleiches gilt im Fall der Eignungsleihe.
Erläuterung der Bewertung:
Jahresumsatz für Leistungen, die ausschließlich auf AÜA bezogen sind, der Jahre 2017-2019:
— Jahresumsatz grösser als 0,8 Mio. = 100 Punkte,
— Jahresumsatz grösser als 0,7 Mio. und kleiner/gleich 0,8 Mio. = 75 Punkte,
— Jahresumsatz grösser als 0,5 Mio. und kleiner/gleich 0,7 Mio. = 50 Punkte,
— Jahresumsatz grösser als 0,1 Mio. und kleiner/gleich 0,5 Mio. = 25 Punkte,
— Jahresumsatz kleiner/gleich 0,1 Mio. = 0 Punkte.
1. Drei positive Referenzen als Eigenerklärung über die Einrichtung und den Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldungen mit mind. 200 Übertragungseinheiten oder von gleichwertigen Alarmübertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen in der gleichen Größenordnung mit mindestens 200 Übertragungseinheiten und dem Betrieb einer Alarmempfangsstelle /Hauptclearingstelle gemäß den Kriterien nach DIN EN 50518, die verantwortlich abgewickelt worden sind oder noch andauern. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im Januar 2019 begonnen worden sein. Es werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Zeitraum: 2015-2019) anerkannt.
Bei den o. a. Projektreferenzen sind der Name des Auftraggebers/Konzessionsgebers, dessen Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer, Anlagenvolumen, Anzahl der ÜE, Abwicklungszeitraum, Kurzbeschreibung der Maßnahme sowie – falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde – der Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde anzugeben (Erklärung E5 oder eigene Erklärung).
2. Eigenerklärung über die Zertifizierung des Bieters für die Einrichtung und den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen gemäß DIN 14675 mit Angabe der Zertifikatsnummer und entsprechendem Nachweis.
3. Erklärung, dass die VdS Richtlinien, insbesondere VdS 2466 beachtet werden.
4. Bestätigung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle zu benennenden Ansprechpartner (s.u.: Projektleiter und Stellvertreter) sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
5. Bestätigung, dass der Bieter für Arbeiten in den technischen Betriebsräumen der Leitstelle, mit Zugang zu den technischen Systemen der Leitstelle, nur qualifiziertes Personal einsetzen wird, und dass dieses Personal gemäß dem Standard des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes mit der Stufe Ü2 oder gleichwertig, geprüft und als zuverlässig anerkannt ist.
6 Betrieb einer Alarmempfangsstelle/Hauptclearingstelle gemäß den Kriterien nach DIN EN 50518 mit Zertifizierung mit Angabe der Zertifikatsnummer und entsprechendem Nachweis.
Die o. a. Erklärungen sind in der Anlage „E5 Eigenerklärungen“ abzugeben.
Für die Referenzen ist auch eine gesonderte Aufstellung zugelassen.
Bewertungskriterien 1. Bewertung der o. g. Projektreferenzen über die Einrichtung und den Betrieb von Alarmübertragungsanlagen für Brandmeldungen oder gleichwertige Alarmübertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen mit mind. 200 Übertragungseinheiten.
2. Anzahl der durchschnittlichen jährlichen vollzeitverrechneten Beschäftigten in dem Fachbereich Sicherheitstechnik und Brandmeldetechnik (Gefahrenmeldetechnik) der letzten drei Jahre 3. Angabe des für die Ausführung des Auftrages verantwortlichen Personals mit Angabe von Namen und beruflicher Qualifikation, getrennt nach Projektleitung und stellvertretender Projektleitung, zur Bewertung der Qualifikation der Führungskräfte. Es wird erwartet, dass die genannten Personen auch tatsächlich nach Abschluss des Konzessionsvertrages eingesetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein oder die Projektleitung und/oder die stellvertretene Projektleitung wechseln, wird erwartet, dass die jeweiligen Nachfolger eine vergleichbare Qualifikation aufweisen.
4. Erläuterung, wie die Qualifizierung des Projektpersonals über die Vertragslaufzeit sichergestellt werden soll.
Erläuterung zur Bewertung:
Anzahl der vollzeitverrechneten Beschäftigten, die ausschließlich im Tätigkeitsbereich der angebotenen AÜA Anlagentechnik eingesetzt werden:
Über 10 Mitarbeiter = je Mitarbeiter einen Punkt, max 80 Punkteweniger als 10 Mitarbeiter = 0 Punkte Personalprofil der Projektleitung u. d. stellvertretenden Projektleitung (getrennte Wertung) Hohe Qualifikation (= Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung, z. B. Elektrotechnik, ITK- Technik oder gleichwertig) = 50 Punkte Durchschnittliche Qualifikation (= Meisterbrief in einer technischen Fachrichtung mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) 25 Punkte Geringe Qualifikation (Facharbeiter in einem Beruf mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) = 10 Punkte Qualifikation für dieses Projekt nicht erkennbar = 0 Punkte Qualifizierung des Projektpersonals über die Vertragslaufzeit:
Qualifizierungsverfahren ist gut geeignet = 100 Punkte Qualifizierungsverfahren ist ausreichend geeignet = 50 Punkte Qualifizierungsverfahren scheint nicht geeignet = 0 Punkte 1.- 3. Referenz, Bewertung erfolgt separat für jede Referenz:
Vollständigkeit der drei Referenzen (Name, Anschrift, Tel. Ansprechpartner, Auftragswert, Volumen, Abwicklungszeit, Kurzbeschreibung) jeweils 10 Punkte
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, dem Konzessionsvertrag, dem Ergebnis des Angebotes und eventueller Verhandlungen des Bieters, der den Zuschlag erhält.
Vertragsausführungsbedingungen:
1. Dem eingesetzten Personal muss die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt sein und alle benannten Ansprechpartner sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeitenden beherrschen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift.
2. Der Konzessionsnehmer setzt für Arbeiten in den technischen Betriebsräumen der Leitstelle und den Zugang zu den technischen Systemen der Leitstelle nur qualifiziertes Personal ein, und dieses Personal wurde nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz mit der Stufe Ü2 geprüft und ist als zuverlässig anerkannt.
3. Zur Absicherung der Erfüllung des Konzessionsvertrags stellt der Konzessionsnehmer mit Vertragsabschluss dem Konzessionsgeber eine unbefristete Bankbürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers von [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung (vgl. § 4 des Vertrages).
4. Die Haftpflichtversicherung ist während der gesamten Laufzeit aufrecht zu erhalten und nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird als zweistufiges europaweites Verfahren (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb mit Angebotslegung) entsprechend der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV) durchgeführt. Die Auswahl des Bieters und dessen Beauftragung erfolgt in einem Verfahren, das an die Regelungen der VgV angelehnt ist, soweit für Einzelaspekte keine von diesen Regeln abweichenden Vorgaben festgelegt werden.
In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb mit Angebotslegung) werden zunächst die 4 am besten geeigneten Bewerber ermittelt, die am weiteren Verfahren beteiligt werden. Die Bewertung der Eignung erfolgt anhand der oben ausgewiesenen Bewertungskriterien.
Im Anschluss werden die Angebote der 4 besten Bewerber geprüft. Der Konzessionsgeber behält sich vor, bereits auf dieses erste Angebot ohne Verhandlung den Zuschlag zu erteilen.
Falls noch kein Zuschlag erfolgt, werden in einer der zweiten Stufe (Verhandlungsverfahren) die 4 Bewerber, sofern ihre Angebote die Mindestbedingungen erfüllen, zur Verhandlung über ihr Angebot eingeladen.
Werden die Bieter zu einer Verhandlung eingeladen, können alle Teile des Vertrages einschließlich des ersten Angebots verhandelt werden mit Ausnahme der Mindestbedingungen Mit Abschluss der Verhandlungen (ggf. mehrere Runden) werden die verbleibenden Bieter zum finalen Angebot aufgefordert.
Nach Eingang des finalen Angebotes, wird der Zuschlag nach den vorgegeben Zuschlagskriterien erteilt.
Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb oder zur Leistungsbeschreibung etc. sollen unverzüglich, spätestens bis zum 19.1.2021, erfolgen. Sie sind grundsätzlich in elektronischer Form über den Bereich „Bieterkommunikation“ der Vergabeplattform zu stellen.
Die Antworten werden ebenfalls über die „Bieterkommunikation“ zur Verfügung gestellt. Hierüber werden registrierte Bewerber automatisiert benachrichtigt. Eine Registrierung auf der Plattform wird daher empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen Weihnachten und Neujahr voraussichtlich keine Beantwortung von Bieterfragen möglich ist. Die Teilnahme-/Angebotsfrist wurde daher entsprechend länger bemessen.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.