Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption 0057-RVBEITR.36-2019 Referenznummer der Bekanntmachung: 0057-RVBEITR.36-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lichtscheider Str. 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rabattvertraege.barmer.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://beschaffungen.barmer.de/NetServer/index.jsp?TenderTypeID=BARMER
Abschnitt II: Gegenstand
Arzneimittelrabattverträge mit Beitrittsoption 0057-RVBEITR.36-2019
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellrechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“ (Ziffer IV.1.1.) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums „TED“ ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Aprepitant
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Aprepitant enthalten.
Fentanyl (oral, abgeteilt)
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Fentanyl in einer oralen, abgeteilten Darreichungsform enthalten.
Fusidinsäure und Betamethason valerat
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die die Wirkstoffkombination Fusidinsäure und Betamethason valerat enthalten.
Imiquimod
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Imiquimod enthalten.
Tacrolimus (dermal)
Bundesweit
Vertragsgegenständlich sind Arzneimittel, die den Wirkstoff Tacrolimus in einer dermalen Darreichungsform enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aprepitant
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fentanyl (oral, abgeteilt)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fusidinsäure und Betamethason valerat
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Imiquimod
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tacrolimus (dermal)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lose 3, 7, 10, 12, und 21 sind nicht mehr Gegenstand des Verfahrens 0057-RVBEITR.36-2019. Es können in diesem Verfahren keine Verträge zu den Wirkstoffen Apreptiant, Fentanyl (oral, abgeteilt), Fusidinsäure und Betamethason valerat, Imiquimod sowie Tacrolimus (dermal) abgeschlossen werden. Bereits abgeschlossene Verträge zu diesen Wirkstoffen wurden gekündigt. Ein Vertragsabschluss zu den übrigen Wirkstoffen des Verfahrens 0057-RVBEITR.36-2019 bleibt weiterhin möglich.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn,VillemomblerStraße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.