Sonderaufruf – Errichtung und Betrieb einer Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Wülfrath Referenznummer der Bekanntmachung: KME-VA-2020.12.3.33887
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Düsseldorfer Str. 26
Ort: Mettmann
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40822
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-mettmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderaufruf – Errichtung und Betrieb einer Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Wülfrath
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“) in den noch unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Wülfrath.
Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Gewerbeadressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht Rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).
Ca. 243 zu versorgende Adressen.
42489 Wülfrath
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbebetrieben im Sonderaufruf Gewerbegebiete der Stadt Wülfrath.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen,
— Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten 2 Jahren keine Verstöße gegen einschlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen,
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Darüber hinaus hat der Bieter in der Anlage Eigenerklärungen zur Eignung nachstehende Angaben zu machen:
— Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Nachweise zu erbringen:
— Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
— Ggf. Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
— Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie
— Eigenerklärung über den Netto-Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie
— Eigenerklärung oder – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Befähigung hat der Bieter folgenden Nachweis mit dem Angebot einzureichen:
— Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über EUR 3 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates
Des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
— Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/ Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingwiesen, dass die Angebotsabgabe in Form eines elektronischen Angebotes zu erfolgen hat. Hierfür steht das Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung.
Die Ausschreibung wird für die:
Stadt Wülfrath
— Der Bürgermeister -
Am Rathaus 1
42489 Wülfrath
Durchgeführt.
Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb entsprechend
Des § 12 Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) i. V. m. den Regelungen aus der Vergabeverordnung (VgV) durch. Da der Auftraggeber sich – zur Strukturierung seines transparenten und diskrminierungsfreien Vefahrens
— lediglich an den Regelungen der KonzVgV i. V. m. den Regelungen der VgV orientiert, haben die Bieter keinen Anspruch auf Einhaltung der genannten vergaberechtlichen Regelungungen.
Das Verhandlungsverfahren ohne vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb stellt ein einstufiges Vergabeverfahren dar. Die Bieter haben im Rahmen Ihres einzureichenden Angebotes auch ihre Eignung nachzuweisen,
Indem sie die zur Verfügung gestellten Formulare vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Zugleich werden im Rahmen der Verhandlungen die endgültigen Vertragsinhalte und Vertragsbedingungen festgelegt.
Die Bieter sind aufgefordert, ein verbindliches Angebot innerhalb der gesetzten Angebotsfrist einzureichen.
Alle fristgerecht eingegangenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen aus den Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit geprüft und anhand der Zuschlagskriterien einer Wertung unterzogen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der indikativen Angebote zu vergeben. Die Angebote dürfen keine Vorbehalte enthalten.
Bieter, deren Angebote den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen und vollständig und fristgerecht eingegangen sind, werden – sofern der Auftraggeber von der vorbehaltenen Möglichkeit der Zuschlagserteilung auf die indikativen Angebote keinen Gebrauch macht – vom Auftraggeber in der nächsten Phase des Verfahrens zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur diejenigen drei
Bieter zu Verhandlungsgesprächen einzuladen, die – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben.
Im Rahmen des Verhandlungsgesprächs soll der Bieter sein Angebot präsentieren. Darüber hinaus sollen die Inhalte der Angebote mit den einzelnen Bietern erörtert werden. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Verhandlungsgespräche durchzuführen und/ oder die Bieter aufzufordern, ein überarbeitetes Angebot einzureichen. Alternativ zu der Durchführung eines Verhandlungsgespräches kann der Auftraggeber die Verhandlungen auch im schriftlichen Verfahren durchführen.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, die Vergabeunterlagen inklusive des Vertragsentwurfs entsprechend des Ergebnisses der jeweiligen Verhandlungsgespräche zu modifizieren. Er behält sich überdies vor, die Anforderungen an die Angebote zu konkretisieren und/ oder zu ergänzen. Auf Grundlage der so konkretisierten/ ergänzten Ausschreibungsunterlagen kann der Auftraggeber die Bieter zur Abgabe eines überarbeiteten Angebots auffordern, welches auf dem ausverhandelten Vertrag und dessen Anlagen beruht.
Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YQAS.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Cecilienallee 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Ob sich die Vergabekammer für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei dem Auftraggeber gerügt wird. Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Ferner weisen wir darauf hin, dass der Antrag schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen ist. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß i. S. v. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsicht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass ein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift: Cecilienallee 2
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland