Beratungs- und Planungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung des Gigabitausbaus in den Kommunen Referenznummer der Bekanntmachung: RBK-84-BBPL-122020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Rübezahlwald 7
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rbk-direkt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungs- und Planungsdienstleistungen zur Weiterentwicklung des Gigabitausbaus in den Kommunen
Die dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugehörigen Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Overath, Rösrath, Wermelskirchen sowie die Gemeinden Kürten und Odenthal haben gemäß der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland – im folgenden „Förderrichtlinie des Bundes“ genannt – zur Inanspruchnahme von externen Planungs- und/oder Beratungsleistungen im Sinne der Nummer 3.3 der Förderrichtlinie des Bundes Förderanträge eingereicht und bereits entsprechende Zuwendungsbescheide erhalten.
Zur Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen sowie zur Unterstützung der Maßnahmen nach Punkt 3. der Förderrichtlinie des Bundes wird die Beschaffung von Beratungsleistungen gemäß Punkt 3.3 dieser Richtlinie für ihre innerörtliche Planung beabsichtigt. Ziel ist es, den Kommunen die konzeptionellen und planerischen Grundlagen für einen flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen bereitzustellen. Darüber hinaus soll die Planung zur Nutzung von Synergien beim FTTB-Ausbau durch Mitverlegung bei künftigen öffentlichen Baumaßnahmen dienen, um beispielsweise Ausbaukosten zu reduzieren. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse auch bei der konzeptionellen Vorbereitung von zukünftigen Förderanträgen zum geplanten „Graue-Flecken“ Programm unterstützen und mögliche Synergien zwischen potentiell förderfähigen und eigenwirtschaftlich auszubauenden Anschlüssen aufzeigen.
Rheinisch-Bergischer Kreis
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Der Rheinisch-Bergische Kreis ist mit der Durchführung des Auswahlverfahrens beauftragt, koordiniert das Beratungsprojekt, unterstützt die Städte und Gemeinden und steht auch dem Auftragnehmer für organisatorische Fragestellungen während der Projektlaufzeit zur Verfügung. Die Planungsleistungen sind für die dem Rheinisch-Bergischen Kreis zugehörigen Städte Bergisch Gladbach, Burscheid, Overath, Rösrath, Wermelskirchen sowie für die Gemeinden Kürten und Odenthal zu erbringen.
Zur Erreichung der oben genannten Zielsetzung sind mindestens die nachfolgend beschriebenen Leistungen nach wissenschaftlichem Standard und in für das Bundesprogramm verwertbarer Form zu erbringen.
— Vorbereiten und Führen von Beratungs- und Abstimmungsgesprächen in Form von Gruppengesprächen, an denen Vertreter aller Städte und Gemeinden nach Bedarf teilnehmen,
— Vorbereiten und Führen von Beratungs- und Abstimmgesprächen in Form von Einzelgesprächen mit den jeweiligen Städten und Gemeinden nach Bedarf,
— Aufnahme der Bestandssituation unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Besonderheiten,
— Erheben und dokumentieren von vorhandenen Breitbandinfrastrukturen und anderen nutzbaren Infrastrukturressourcen,
— Erstellen eines gigabitfähigen Netzkonzeptes für den Breitbandausbau,
— Erstellen einer Zielnetzplanung als Basis zur Koordinierung des bedarfsgerechten Ausbaus von zukunftsfähigen Gigabitnetzen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Musterleistungsbildes Beratungsleistung Gigabitgesellschaft, insbesondere der Themenbereiche freies WLAN und Anbindung von Mobilfunkmasten,
— Aufzeigen von förderfähigen Gebieten bei einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s,
— Erstellen und bereitstellen einer praktisch nutzbaren Zielnetzplanung im Shape-Format unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Besonderheiten je Kommune,
— Durchführung einer Investitionskostenschätzung je Kommune,
— Erstellen eines Ergebnisberichtes je Kommune,
— Präsentation der Ergebnisse in jeder Kommune sowie im Lenkungskreis des Rheinisch-Bergischen Kreises.
Anzubieten ist ein Pauschalhonorar für das Gesamtprojekt. Pro Kommune steht ein Budget von maximal [Betrag gelöscht] EUR brutto, insgesamt maximal [Betrag gelöscht] EUR brutto zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit den jeweiligen Kommunen. Diese sind auch Rechnungsadressaten. Es können bei erfolgtem Beratungsfortschritt auch Teilrechnungen gestellt werden. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnungen ohne Abzug. Die Stellung der Schlussrechnung ist den Kommunen zwingend spätestens acht Tage nach dem 31.5.2021 vorzulegen. Die Abrechnung mit dem Zuwendungsgeber (BMVI) soll hierdurch sichergestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Abschnitt IV: Verfahren
Rheinisch-Bergischer Kreis, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach.
Befugte Personen: Marco Andres-Gilles, Anne Hölzer, Ellen Gürtler.
Die Submission wird von 2 Personen der Verwaltung nach dem Vier-Augen-Prinzip durchgeführt.
Es wird eine Submissionsniederschrift erstellt und von beiden o. g. Personen unterzeichnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDCYT61
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Wartefrist nach Versand der Mitteilungen über die Vergabeabsicht nach § 134 GWB beträgt 10 Kalendertage. Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist vom 22.1.2021 bis zum 1.2.2021 möglich.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland