Humanbiomonitoring-Untersuchungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Humanbiomonitoring-Untersuchungen
Der Ennepe-Ruhr-Kreis und das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) gehen seit Sommer 2019 erhöhten PCB-Werten im Gewerbegebiet Oelkinghausen und im Wohngebiet Büttenberg der Stadt Ennepetal nach. Im Zuge der Ursachenforschung ist klar geworden, dass durch ein Ennepetaler Unternehmen insbesondere die PCB-Kongenere 47, 51 und 68 entstehen und in die Umwelt gelangen. Zur Ermittlung evtl. gesundheitlicher Auswirkungen sollen nun für ausgewählte Personengruppen Blutuntersuchungen geplant, organisiert, angeboten, durchgeführt und ausgewertet werden, die die innere Belastung der Betroffenen mit PCB feststellen.
Ennepetal
Zur Ermittlung der Belastung mit PCB-Kongeneren sollen für ausgewählte Personengruppen vor Ort Blutprobenentnahmen geplant, organisiert, durchgeführt und ausgewertet werden. Die beinhaltet auch die Information der Anwohner durch Hauswurfsendungen, eine Hotline und die Bekanntmachung des Projekts durch öffentlichen Aufruf.
Die Auswahl der Stoffe auf die sich das Angebot von HBM-Untersuchungen bezieht umfasst die Stoffgruppe PCB. Um die Rolle der BIW-Kongenere für die Berechnung der PCB-Gesamtbelastung bewerten zu können, sollen bei einer Teilgruppe von etwa 100 Frauen alle 209 PCB-Kongenere im Blutserum untersucht werden.
Weitere bis zu 1300 Personen sollen auf die drei BIW-Kongenere PCB 47, PCB 51 und PCB 68 sowie die 6 Indikatorkongenere PCB 138, PCB 153, PCB 180, PCB 28, PCB 52 und PCB 101 untersucht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.