7993 Planungsleistung Energetische Sanierung u. Modernisierung Grundschule Schloß Holte-Stukenbrock Referenznummer der Bekanntmachung: SH5-20-S-7993
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 2
Ort: Schloß Holte-Stukenbrock
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33758
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schlossholtestukenbrock.de/
Abschnitt II: Gegenstand
7993 Planungsleistung Energetische Sanierung u. Modernisierung Grundschule Schloß Holte-Stukenbrock
Auftragsgegenstand sind Planungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen entsprechend den Leistungsbildern der HOAI 2013 – Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 (Los 1), – Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI 2013 (Los 2). Vorgesehen ist die energetische Sanierung der beiden Grundschulgebäude der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock sowie die Errichtung einer innovativen Energiezentrale zur Versorgung der Liegenschaft. Die Gebäude an der Holter Straße 3 und dem Pfarrer-Huckschlag Weg 7 sollen oberhalb des gesetzlichen Standards saniert werden, wodurch die Gebäude ein Niveau nach KfW 55 erreichen. Zusätzlich soll der Großteil der benötigten Energie durch effiziente und regenerative Energietechnik erzeugt werden.
Objektplanung Gebäude und Innenräume
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Es sollen Objektplanungsleistungen gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 erbracht werden. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird die Leistungsstufe 1 mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 4-8. Lediglich optional wird die Leistungsstufe 2 mit den Grundleistungen der Leistungsphase 9 sowie zusätzlichen Stundenarbeiten beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Die Leistungsstufe 2 mit den Grundleistungen der Leistungsphase 9 sowie zusätzlichen Stundenlohnarbeiten ist optional. Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen einseitig abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020
Fachplanung technische Ausrüstung
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es sollen Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung in den Anlagengruppen 2, 4 und 6 gemäß §§ 33 ff. HOAI 2013 erbracht werden. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt wird die Leistungsstufe 1 mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 4-8. Lediglich optional wird die Leistungsstufe 2 mit den Grundleistungen der Leistungsphase 9 sowie zusätzlichen Stundenarbeiten beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Stufenweise Beauftragung entsprechend den Ausführungen unter Ziff. II.2.4). Die Leistungsstufe 2 mit den Grundleistungen der Leistungsphase 9 sowie zusätzlichen Stundenlohnarbeiten ist optional, Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen einseitig abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Landesförderung unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung technische Ausrüstung
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.