Universitätsklinikum Münster — Rahmenverträge 2021 — RV01 Asbestuntersuchung (Probenahme, Freimessung und Analytik) für 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-RV01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster — Rahmenverträge 2021 — RV01 Asbestuntersuchung (Probenahme, Freimessung und Analytik) für 2021/2022
Asbestuntersuchung (Probenahme, Freimessungen und Analytik) für 2021/2022.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
Die ausgeschriebenen Leistungen werden im Bereich des gesamten UKM in verschiedenen Gebäuden (u. a. Zentralklinikum, Versorgungszentrum, Zahnklinik etc.) ausgeführt. Der Zeitraum und Umfang der abgerufenen Leistungen richtet sich nach den Belangen und der Größe der jeweiligen Projekte. Die Leistungen sind daher überwiegend sehr kurzfristig, unregelmäßig und in stark wechselndem Umfang auszuführen.
Freimessungen (Raumluftmessungen Asbest) sind in unterschiedlich großen Sanierungsbereichen (bis zu 10 Geräte/Freimessung) kurzfristig nach Abruf auszuführen und innerhalb von 12 Stunden nach Abbau auszuwerten. Probenahmen (Material, Staub) sind kurzfristig nach Abruf auszuführen und die Ergebnisse (Protokolle, Analysenbefunde, Pläne) der Analytik innerhalb von 5 Tagen nach Übernahme der Proben auszuwerten.
Analytik von Asbest, KMF, PAK, KW, PCB und HSM. Analytik von Asbest gem. VDI 3866 Bl.5 Anhang B:2017-06, Untersuchung mittels Rasterelektronenmikroskop und energiedispersiver Röntgenmikroanalyse, Probenpräparation durch Veraschen und Säurebehandlung, Auswertung gem. VDI 3866 Bl.5 Anhang B:2017-06 (qualitativ), Nachweisgrenze 0,001 % Masseanteil Asbest. Akkreditierung gem. DIN EN ISO/IEC 17025. Zertifizierung gem. OHSAS 18001 (Arbeitsschutz, für Probenahme).
Hauptmassen:
Messungen:
— 150 Stck. Raumluftmessungen Asbest (Freimessungen, 1. Messpunkt)
— 50 Stck. Raumluftmessungen Asbest (Freimessungen, weiterer Messpunkt)
— 10 Stck. Raumluftmessungen Asbest (Arbeitsplatzmessungen gem. TRGS 402)
— 5 Stck. Raumluftmessungen PCB (1. Messpunkt)
— 5 Stck. Raumluftmessungen PCB (weiterer Messpunkt)
Analytik:
— 50 Stck. Asbest in Faserproduktprobenn (NWG 1 %),
— 75 Stck. Asbest in Faserproduktproben (NWG 0,1 — 1 %),
— 75 Stck. Asbest in Faserproduktproben (NWG 0,001 %),
— 25 Stck. Asbest in Teer- und Bitumenmassen,
— 50 Stck. Asbest in Kontaktproben,
— 5 Stck. KI-Index, 10 Stck. PAK n. EPA, 10 Stck. PCB, 6. Kong., 2 Stck. HSM, 5 Stck. KW,
— 5 Stck. HBCD.
Stunden:
— 100 h Gutachter/in,
— 50 h Techniker/in,
— 20 h Technische(r) Zeichner/in,
— 50 Stck. Fahrtkostenpauschale.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wessling GmbH
Postanschrift: Oststr. 7
Ort: Altenberge
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYFC
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]