Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK) Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5161-EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK)
Übernahme und stoffliche Verwertung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 einschließlich Verlängerungsoptionen um 5 x 12 Monate.
Bielefeld
Übernahme und stoffliche Verwertung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 einschließlich Verlängerungsoptionen um 5 x 12 Monate.
Die Zuschlagserteilung erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung des Verwertungserlöses des Auftragnehmers (AN) und des Entgeltes des AN für Umschlag, Transport- und Verwertungslogistik und der Kosten, die dem dem Auftraggeber (AG) aus der Entfernung zwischen dem Umschlagplatz des AN und dem Hauptbetriebshof des AG nach Maßgabe der Vorgaben der Leistungsbeschreibung entstehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und stoffliche Verwertung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen) für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 einschließlich Verlängerungsoptionen um 5 x 12 Monate
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ93B4
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]